
Rechtsfrage des Tages:
Wenn Sie essen gehen möchten, sollten Sie in vielen Restaurants rechtzeitig einen Tisch reservieren. Was aber, wenn Sie sich umentscheiden oder bei der Reservierung etwas schiefgelaufen ist? Sind Reservierungen im Restaurant verbindlich?
Antwort:
Wer Wert auf ein besonderes Restaurant legt und sichergehen möchte, auch einen Platz zu bekommen, sollte vorher reservieren. Für den Gast ist es natürlich besonders ärgerlich, wenn die Reservierung nicht vorgenommen wurde und das Restaurant voll ist. Aber auch für den Gastwirt kann es finanzielle Folgen haben, wenn ein reservierter Tisch unbesetzt bleibt.
Kein Vertrag, aber …
Was viele nicht wissen: Eine Reservierung ist sowohl für den Gastwirt als auch für den Besucher verbindlich. Zwar wurde mit der Reservierung noch kein wirksamer Vertrag geschlossen. Das deutsche Recht kennt aber auch einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss. Juristen nennen dies „culpa in contrahendo“. Durch eine Reservierung haben sich Gast und Restaurantbetreiber darüber verständigt, einen Bewirtungsvertrag abzuschließen. Kommt aber kein Vertrag zustande, weil entweder der Tisch an jemand anderen vergeben wurde oder der Gast einfach nicht erscheint, kann der andere Teil Schadensersatz für Aufwendungen in Erwartung des Vertrages verlangen.
Schadensersatz statt Platz
Für das Restaurant kann beispielsweise ein Schaden durch die Bereitstellung bestimmter Speisen, Getränke oder zusätzlicher Arbeitskräfte entstehen, wenn größere Veranstaltungen geplant und dann nicht durchgeführt werden. Einen entgangenen Gewinn können Gastwirte hingegen meist mangels Beweisbarkeit nicht verlangen. Haben Sie umgekehrt vergeblich auf Ihren reservierten Platz gehofft, können Sie zum Beispiel Fahrtkosten ersetzt verlangen.
Beweisprobleme
Schwierigkeiten kann auf beiden Seiten die Beweisbarkeit des Anspruchs bereiten. Bei einer telefonischen Reservierung müssten Sie beweisen, dass Sie für eine bestimmte Uhrzeit auch tatsächlich eine Reservierung erbeten haben. Auch müssen Sie einen behaupteten Schaden beweisen. Ein versetzter Gastwirt müsste nachweisen können, dass er den reservierten Tisch nicht anderweitig vergeben konnte und daher finanzielle Einbußen erlitten hat. Dies kann in der Praxis schwer werden.
Geplatzte Feier
Je genauer und umfangreicher die Reservierung ist, umso leichter kann der Nachweis fallen. Haben Sie beispielsweise einen Tisch für 20 Personen anlässlich eines runden Geburtstages mit einer besonderen, extra für diesen Anlass zusammengestellten Menüfolge nebst spezieller Tischdekoration reserviert, werden Ihre Ansprüche begründbar sein. Haben Sie hingegen einen Tisch für zwei Personen für ein Essen à la carte reserviert, dürfte der Nachweis der Reservierung und etwaiger Aufwendungen schwerer fallen.
Bitte absagen!
Um Ärger zu vermeiden und auch später noch einmal mit gutem Gewissen das Restaurant aufsuchen zu können, sollten Sie als Gast im Verhinderungsfall rechtzeitig absagen. Meist halten Restaurants Tische für etwa 30 Minuten nach dem eigentlichen Termin reserviert. Danach können sie den Tisch wieder frei vergeben. Fair ist es daher, selbst eine sehr kurzfristige Absage telefonisch mitzuteilen.
Stand: 01.01.2025
Auch interessant:

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen
Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.