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Wie geht es nach der Wahl weiter?

Bundeskanzler & Co.

Schon bald tritt erstmals der neue Bundestag zusammen. Doch ab wann haben wir eine neue Bundesregierung? Und was passiert noch?

Viele Menschen warten vor dem Reichstag in Berlin.

Rechtsfrage des Tages:

Die Bundestagswahl hat dieses Jahr viel Aufsehen erregt. Schließlich sollte sie eigentlich erst im Herbst stattfinden. Jetzt steht die Bildung einer neuen Regierung, gegebenenfalls mit schwierigen Koalitionsverhandlungen, auf der Agenda. Gibt es eine Frist, bis wann ein neuer Bundeskanzler gewählt und die neue Bundesregierung aufgestellt sein muss? Und was geschieht in der Zwischenzeit?

Antwort:

Die Wahlen sind gerade erst vorbei und nach und nach werden die Wahlplakate aus unseren Städten verschwinden. Wie so oft folgen auf die Wahl teils schwierige Sondierungs- und Koalitionsgespräche. Die Findung einer neuen Regierung kann dabei schon etwas dauern. Eine genaue Frist setzt das Grundgesetz den Politikern nicht. Allerdings gibt es eine Frist für die erste konstituierende Sitzung des Bundestags.

Was passiert als nächstes? 

Die Amtszeit des Bundeskanzlers und aller Minister endet mit dem ersten Zusammentreten des neuen Bundestages. Und dies muss spätestens 30 Tage nach der Wahl, also bis zum 25. März 2025, geschehen. Aber keine Sorge. Das Land steht bis dahin nicht ohne Führung da, hat sich die neue Regierung noch nicht gebildet. Bis zur Ernennung der Nachfolger führt das bisherige Kabinett die Geschäfte weiter. Eine solche geschäftsführende Bundesregierung hat allerdings deutlich weniger Kompetenzen. Beispielsweise darf sie keine internationalen Verträge aushandeln.

Wahl des Bundeskanzlers

Nach Gesprächen mit den Fraktionen schlägt der Bundespräsident einen Bundeskanzler vor, der sich zur Wahl im Bundestag stellt. Um das Amt zu erhalten, braucht er die absolute Mehrheit. Das bedeutet, er muss mindestens die Hälfte aller Stimmen plus eine Stimme auf sich vereinen.

Wussten Sie, dass ...

… es deswegen auch Kanzlermehrheit heißt? Absolute Mehrheit bedeutet, dass der Kandidat die Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten im Bundestag bekommen muss. Im Gegensatz dazu reicht bei einer relativen Mehrheit die Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Abgeordneten.

Und was, wenn sich kein Kanzlerkandidat herauskristallisiert? Nach Artikel 63 Grundgesetz (GG) muss der Bundespräsident eingreifen, wenn Koalitionsgespräche nicht in einer halbwegs angemessenen Frist zum Ziel führen. Er schlägt einen Kanzler vor, den die Mehrheit der Abgeordneten bestätigen muss.

Auf ein Neues

Bleibt die Wahl erfolglos, kann der Bundestag binnen 14 Tagen erneut ohne Vorschlag des Bundespräsidenten mehrfach wählen. Kann auch bei diesen Wahlen kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen, wählen die Mitglieder des Bundestages erneut. Wahlsieger ist der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit). Der Bundespräsident kann nun diesen Kandidaten ernennen oder den Bundestag auflösen. Die Auflösung des Bundestages würde dann Neuwahlen fürs Volk bedeuten.

Was passiert noch?

Neben der Wahl des Bundeskanzlers steht auch die Wahl eines neuen Bundestagspräsidenten an. Dieser wird von den Mitgliedern des Bundestages aus ihrer Mitte gewählt. Der Platz des Präsidenten des Bundestages ist auf dem Podium des Plenarsaals mit Blick auf die anderen Abgeordneten. Seine Rechte und Pflichten finden Sie in der Geschäftsordnung, die für jede Legislaturperiode neu beschlossen werden muss. Der Präsident des Bundestages hat nach dem Inlandsprotokoll der Bundesregierung das zweithöchste Amt inne. 

Gut zu wissen ...

Er ist dabei nicht nur Präsident unseres nationalen Parlaments, er ist gleichzeitig Präsident der Bundesversammlung. Diese wählt den Bundespräsidenten.

Was macht der Bundestagspräsident?

Hauptfunktion des Bundestagspräsidenten ist die Leitung der Plenarsitzungen. Er hat das Recht, Redner zur Sache zu verweisen. Dies wird er tun, wenn der Redner vom eigentlichen Thema der Verhandlung abschweift. Verstößt ein Redner gegen die Ordnung oder Würde des Bundestages, kann er diesen zur Ordnung rufen. Nach einer festgelegten Anzahl von Verweisungen oder Ordnungsrufen kann der Präsident dem Redner auch das Wort entziehen und sogar ein Ordnungsgeld verhängen. Im Extremfall kann er ihn des Saales verweisen. Als Vertreter des Bundestages müssen Gesetzesentwürfe und Vorlagen der Bundesregierung, vom Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages an den Bundestagspräsidenten adressiert sein. Neben weiteren Aufgaben hat der Präsident das Hausrecht und die Polizeigewalt im Bundestag inne. Diese Aufgabe setzt er mithilfe der Polizei beim Deutschen Bundestag durch.

Stand: 18.02.2025

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