
Rechtsfrage des Tages:
Das Osterfeuer ist eine schöne Gelegenheit, Freunde und Nachbarn zu treffen. Aber nicht jeder hat Lust auf das Getümmel. Ist es erlaubt, privat im eigenen Garten ein Osterfeuer zu entfachen?
Antwort:
Gerade auf dem Dorf hat das jährliche Osterfeuer eine lange Tradition. Und auch in diesem Jahr prasseln bald auf den Gemeindewiesen und Sportplätzen die hoch aufgetürmten Osterfeuer. Häufig ist das auch die Gelegenheit, die Weihnachtsbäume zu verbrennen, die zum Beispiel die Freiwilligen Feuerwehren in vielen Orten im Januar eingesammelt haben. Privat ist es hingegen schwieriger, legal ein Osterfeuer abzubrennen.
Mit Genehmigung
Das Abbrennen privater Osterfeuer unterliegt in den Bundesländern unterschiedlichen Bestimmungen und ist meist mit strengen Auflagen verbunden. Bundesweit gilt, dass Osterfeuer grundsätzlich von der Stadt oder Gemeinde genehmigt werden sollten. Meist ist dies sogar Pflicht. Das gilt übrigens für alle größeren Feuer und nicht nur zu Ostern. In manchen Bundesländern gilt aber auch eine Ausnahme für Brauchtumsfeuer, und zwar auch bei privaten Veranstaltungen. Wichtig ist dann aber, dass Sie nicht nur unter dem Deckmantel des Osterfeuers kostengünstig Gartenabfälle beseitigen wollen.
Gut zu wissen ...
Wohnen Sie in der Nähe eines Waldes? Dann müssen Sie unbedingt die Waldbrandstufen beachten. Ab Stufe 3 dürfen Sie nämlich aufgrund des möglichen Funkenflugs in der Nähe von Wäldern kein Feuer in Ihrem Garten entzünden. Das gilt auch für Feuerschalen oder -körbe.
Was darf ins Osterfeuer?
Zumeist ist es strikt verboten, auf diese Art und Weise Gartenabfälle und Holzreste loszuwerden. Verbrennen dürfen Sie in der Regel nur Strauchschnitt und unbehandeltes Holz. Absolut tabu sind behandeltes oder lackiertes Holz, alte Reifen und andere Abfälle wie z. B. Dachpappen. Meist gibt es auch besondere Auflagen, zum Beispiel was die Höhe und den Durchmesser der Holzstapel angeht.
Mit Abstand sicher
Zu benachbarten Gebäuden, Bäumen und Sträuchern müssen Sie mit Ihrem Feuer einen bestimmten Abstand wahren. Grundsätzlich müssen Sie beim Abbrennen eines Feuers ohnehin immer darauf achten, keine Personen oder Gebäude zu gefährden. In manchen Gemeinden ist das Abbrennen von Osterfeuern durch Privatpersonen auch ganz verboten. Dem Brauchtum sei durch die öffentlichen Osterfeuer von Vereinen, Glaubensgemeinschaften oder der Ortsfeuerwehr Genüge getan.
Was gilt vor Ort?
Möchten Sie dennoch auf ein eigenes Osterfeuer nicht verzichten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder auch der Ortsfeuerwehr über die Voraussetzungen für eine Genehmigung informieren und bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eine solche Genehmigung einholen. Informieren Sie sich unbedingt auch über Brandschutzbestimmungen und klären Sie bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung ab, ob eventuelle Schäden übernommen würden. Wäre dies nämlich nicht der Fall, kann aus dem gemütlichen Brauch schnell ein finanzielles Desaster werden.
Wussten Sie, dass ...
… Sie eine Ausschankgenehmigung brauchen, wenn Sie bei Ihrem privaten Osterfeuer Getränke verkaufen möchten?
Richtig teuer
Tatsächlich werden in der Osterzeit auch Kontrollen durchgeführt. Werden Sie beim Abbrennen eines nicht genehmigten Osterfeuers ertappt, drohen Ihnen empfindliche Bußgelder. Wollen Sie trotzdem nicht auf ein kleines Osterfeuer verzichten, dürfen Sie wie gewohnt Ihre Feuerschale in den Garten stellen. Diese darf aber nicht mehr als einen Meter Durchmesser haben. Mit Freunden und Verwandten können Sie sich so trotzdem einen gemütlichen Abend am knisternden Feuer machen.
Stand: 07.04.2025
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