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Wonach suchen Sie?

Wie verleihe ich sicher privat Geld?

Mehr als Vertrauen

Können Sie einem Freund mit einem privaten Darlehen helfen, steht dem rechtlich nichts entgegen. Sichern Sie sich aber schriftlich gut ab.

Ein Mann hat Euroscheine in der Hand.

Rechtsfrage des Tages:

Manchmal ist eine Finanzspritze notwendig, um einen Engpass zu überbrücken. Haben Sie Geld auf der hohen Kante, können Sie dies Freunden oder Verwandten als Darlehen geben. Woran müssen Sie denken, damit aus dem Freundschaftsdienst kein Streit entbrennt?

Antwort:

Eine Volksweisheit besagt, dass bei Geld die Freundschaft aufhört. Das muss natürlich nicht so sein. Möchten Sie einem guten Freund aus einer misslichen Lage helfen, sollten Sie beim Geldverleihen aber an einiges denken. Am wichtigsten ist es, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. So kann keiner später behaupten, dass das Geld entweder gar nicht geflossen ist oder als Geschenk übergeben wurde. Und keine Sorge: Das ist gar nicht so schwierig.

Notwendiger Inhalt

Damit Sie mit Ihrem privaten Darlehensvertrag später auch etwas anfangen können, muss er einige Daten enthalten. Notieren Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift als Darlehensgeber. Ihr Freund wird namentlich mit Adresse als Darlehensnehmer genannt. Schreiben Sie in den Vertrag, welcher Betrag an Ihren Freund gehen soll. Wenn Sie möchten, können Sie auch einen Zinssatz vereinbaren. Oder Sie einigen sich darauf, dass Sie das Geld zinsfrei verleihen. Beides sollten Sie schriftlich festhalten.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Kein Geschenk

Wichtig ist, dass die Übergabe des Geldes im Vertrag als Darlehen bezeichnet wird. Alternativ können Sie auch schreiben, dass Sie Ihrem Freund das Geld leihen oder borgen. Aus der Formulierung sollte sich nur unmissverständlich ergeben, dass Sie ihm das Geld nicht schenken wollen. Je klarer die Formulierungen wählen, umso weniger Diskussion wird es später geben.

Gut zu wissen

Geht es um größere Summen, können Sie den Darlehensvertrag auch notariell beurkunden lassen.

Empfang quittieren

Damit der Vertrag die gewünschte Beweiswirkung hat, müssen Sie die Übergabe des Geldes dokumentieren. Es reicht also nicht, den Rahmen des Vertrags schriftlich festzuhalten. Wollen Sie den Betrag erst später auszahlen, lassen Sie sich eine Quittung ausstellen. Oder heben Sie den Überweisungsbeleg gut auf, mit dem Sie das Geld auf den Weg geschickt haben. Dass Sie einen Beleg für die tatsächliche Übergabe in Händen halten, ist besonders wichtig. Der Vertrag beweist allein die schriftliche Vereinbarung. Sie müssten im Streitfall aber beweisen, dass Sie das Geld tatsächlich ausgezahlt haben. Letztlich sollte der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben werden.

Rückzahlungstermin notwendig?

Bereits im Vertrag können Sie festlegen, wann und wie das Geld an Sie zurückfließen soll. Zwingend erforderlich ist eine solche Vereinbarung aber nicht. Haben Sie im Vertrag keinen festen Rückzahlungstermin vereinbart, müssen Sie zu gegebener Zeit den Vertrag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Auch eine Kündigung müssen Sie nachweisen können. Lassen Sie diese also von einem Boten überbringen, sich die Übergabe schriftlich bestätigen oder nutzen Sie ein Einschreiben mit Rückschein.

Geld ade?

Natürlich bietet Ihnen auch eine solche schriftliche Vereinbarung keine Garantie, dass Sie Ihr Geld jemals wiedersehen. Vor Gericht haben Sie zwar gute Chancen, eine Klage zu gewinnen. Ist Ihr Freund aber mittellos, bleiben Sie neben der offenen Forderung auch auf den Prozesskosten sitzen.

Zinsen und Steuer

Eine Widerrufsbelehrung ähnlich wie bei Banken müssen Sie nicht aufnehmen. Denn private Darlehen sind keine Verbraucherdarlehen im Sinne des § 495 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Es ist auch vollkommen legal, privat Geld zu verleihen. Verlangen Sie aber von Ihrem Freund Zinsen, müssen Sie diese in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Der Darlehensnehmer kann wiederum die Zinsen in seiner Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.

Stand: 23.09.2025

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