Rechtsfrage des Tages:
Nicht immer muss der Weg zur Bank führen, wenn das Geld knapp wird. Auch Freunde oder Verwandte können einander Geld leihen. Woran müssen Sie denken, damit aus dem Freundschaftsdienst kein Streit entbrennt?
Antwort:
Eine Volksweisheit besagt, dass bei Geld die Freundschaft aufhört. Das muss natürlich nicht so sein. Möchten Sie einem guten Freund aus einer misslichen Lage helfen, sollten Sie beim Geldverleihen aber an einiges denken. Am wichtigsten ist es, einen kurzen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. So kann keiner später behaupten, dass das Geld entweder gar nicht geflossen ist oder als Geschenk übergeben wurde.
Vertrag als Nachweis
Damit Sie mit Ihrem privaten Darlehensvertrag später auch etwas anfangen können, muss er einige Daten enthalten. Notieren Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift als Darlehensgeber. Ihr Freund wird namentlich mit Adresse als Darlehensnehmer genannt. Schreiben Sie in den Vertrag, welcher Betrag an Ihren Freund gehen soll. Wenn Sie möchten, können Sie auch einen Zinssatz vereinbaren. Oder Sie einigen sich darauf, dass Sie das Geld zinsfrei verleihen.
Geliehen, nicht geschenkt
Wichtig ist, dass die Übergabe des Geldes im Vertrag als Darlehen bezeichnet wird. Alternativ können Sie auch schreiben, dass Sie Ihrem Freund das Geld leihen oder borgen. Aus der Formulierung sollte sich nur unmissverständlich ergeben, dass Sie ihm das Geld nicht schenken wollen. Je klarer die Formulierungen sind, umso weniger Diskussion wird es später geben.
Übergabe notieren
Damit der Vertrag die gewünschte Beweiswirkung hat, müssen Sie die Übergabe des Geldes dokumentieren. Wollen Sie ihm den Betrag erst später auszahlen, lassen Sie sich eine Quittung ausstellen. Oder heben Sie den Überweisungsbeleg gut auf, mit dem Sie das Geld auf den Weg geschickt haben. Dass Sie einen Beleg für die tatsächliche Übergabe in Händen halten, ist besonders wichtig. Der Vertrag beweist allein die schriftliche Vereinbarung. Sie müssten im Streitfall aber beweisen, dass Sie das Geld tatsächlich ausgezahlt haben. Letztlich sollte der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben werden.
Rückzahlung
Bereits im Vertrag können Sie festlegen, wann und wie das Geld an Sie zurückfließen soll. Zwingend erforderlich ist eine solche Vereinbarung aber nicht. Haben Sie im Vertrag keinen festen Rückzahlungstermin vereinbart, müssen Sie zu gegebener Zeit den Vertrag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Natürlich bietet Ihnen auch eine solche schriftliche Vereinbarung keine Garantie, dass Sie Ihr Geld jemals wiedersehen. Vor Gericht haben Sie zwar gute Chancen, eine Klage zu gewinnen. Ist Ihr Freund aber mittellos, bleiben Sie neben der offenen Forderung auch auf den Prozesskosten sitzen.
Zinsen und Steuer
Eine Widerrufsbelehrung ähnlich wie Banken müssen Sie nicht aufnehmen. Denn private Darlehen sind keine Verbraucherdarlehen im Sinne des § 495 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Es ist auch vollkommen legal, privat Geld zu verleihen. Verlangen Sie aber von Ihrem Freund Zinsen, müssen Sie diese in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Der Darlehensnehmer kann wiederum die Zinsen in seiner Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.
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