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Rasen mähen zu jeder Zeit?

Lärm im Garten

Es ist nicht zu überhören, überall brummen wieder die Rasenmäher. Zu jeder Tageszeit dürfen Sie Ihren lärmenden Helfer aber nicht anwerfen.

Ein Rasenmäher im Garten.

Rechtsfrage des Tages:

Nach der Winterzeit grünt und sprießt es wieder in den Gärten. Und zu einem gepflegten Rasen gehört regelmäßiges Mähen dazu. Der Krach kann dabei schon etwas stören. Daher gibt es klare Regeln. Wann dürfen Sie Ihren Rasen stutzen, ohne Ärger zu riskieren?

Antwort:

Das Rasenmähen ist für echte Hobbygärtner nicht nur eine Pflicht. Viele nutzen diese Tätigkeit als Entspannung vom stressigen Alltag. Zum Rasenmäher dürfen Sie aber nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit greifen. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gibt klare Regelungen vor, wann Sie Ihre Nachbarn nicht mit dem Motorengeräusch Ihrer Gartengeräte belästigen dürfen. Werktags dürfen Sie zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr mähen, Sonn- und Feiertage sind ganztägig tabu.

Nur laute Gartengeräte

Viele motorbetriebene Gartengeräte machen ordentlich Krach. Damit Sie beim Gärtnern nicht Ihre Nachbarschaft ärgern, dürfen Sie bestimmte Geräte in Wohngebieten nur zu fest vorgegebenen Zeiten nutzen. Rasenmäher, Vertikutierer, Heckenscheren und Motorkettensägen fallen ebenso unter die Verordnung wie Laubbläser, Grastrimmer und Graskantenschneider. Je nach freigesetztem Lärmpegel gelten teils unterschiedliche Betriebszeiten. Nutzen Sie hingegen einen mechanischen Mäher wie beispielsweise einen leisen Spindelrasenmäher, müssen Sie sich nicht so streng an diese Zeiten halten. Die Mittagsruhe sollten Sie aber trotzdem beachten.

Krachmachen erlaubt

In Wohngebieten müssen Sie Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich im Schuppen lassen. An Werktagen dürfen Sie Ihrem Rasen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr zu Leibe rücken. Dabei kommt es allerdings auch auf die Art Ihres Rasenmähers an. Geräuscharme Handrasenmäher und solche mit leisem Elektroantrieb dürfen Sie in dieser Zeit zum Einsatz bringen. Rasenmäher mit Verbrennungsmotor und einem Geräuschpegel von über 88 Dezibel dürfen Sie nur zwischen 9:00 und 13:00 Uhr sowie 15:00 und 19:00 Uhr nutzen. Die kürzeren Zeiten gelten auch für Freischneider und Graskantentrimmer. Tragen diese Geräte allerdings das Europäische Umweltzeichen, gelten die längeren Betriebszeiten. Diese Geräte sind nicht besonders lärmintensiv.

Nachfragen

Beachten Sie aber auch unbedingt die örtlichen Besonderheiten. Gemeinden und Kommunen können abweichende Zeiten vorschreiben und beispielsweise auch eine Mittagsruhe anordnen. Übrigens: Samstag gilt als Werktag. Den ersten Tag des Wochenendes dürfen Sie im Rahmen der zulässigen Zeiten getrost Ihrer Gartenpflege widmen.

Außerhalb von Wohngebieten

Neben Wohngebieten sind auch andere Bereiche besonders vor Lärm geschützt. Die Ruhezeiten gelten beispielsweise auch in Kleinsiedlungsgebieten, Kurparks und Erholungsgebieten. Außerhalb dieser Bereiche gelten die Regelungen der Verordnung nicht. Hier müssen Sie sich aber an die Bestimmungen Ihrer Gemeinde halten. Auch in Gewerbegebieten und Dörfern können festgelegte Ruhezeiten vorgesehen sein.

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