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Sicher im Schnee: Regeln für Skitouren

Wandern mit Skiern

Schon lange sind Skitourengeher in den verschneiten Bergen keine Seltenheit mehr. Auch diese Sportler müssen sich an Regeln halten.

Eine Familie ist beim Traumwetter Skifahren.

Rechtsfrage des Tages:

Wollen Sie in diesem Jahr vielleicht mal eine Skitour machen? Dann sollten Sie sich gut vorbereiten. Welche wichtigen Regeln sollten Sie kennen?

Antwort:

Volle Pisten und langes Anstehen am Lift sind nicht jedermanns Sache. Einige bevorzugen es, auf eigenen Skiern den Berg zu erklimmen, um dann möglichst einsam ins Tal zu sausen. Andere nutzen in den Skigebieten die bestehenden Pisten für den schweißtreibenden Aufstieg. Neben gegenseitiger Rücksichtnahme sollten Sie sich auch an die relevanten FIS-Regeln halten.

Was sagt die FIS?

Wer schon einmal Ski gefahren ist oder gerne in seiner Freizeit die Langlaufloipen nutzt, wird die jeweiligen Regeln der Fédération Internationale de Ski (FIS) kennen. Es handelt sich um wichtige Verhaltensanweisungen, an die Sie sich halten sollten. Zwar entfalten diese Regeln keinen Gesetzescharakter. Verstoßen Sie aber dagegen und es kommt zum Unfall im Schnee, kann Ihnen zumindest eine Teilschuld angelastet werden. Die Gerichte in Deutschland, Österreich und der Schweiz wenden diese Regeln zur Beurteilung der Haftung nach einem Unfall regelmäßig an.

FIS für Skitouren?

Spezielle FIS-Regeln für Skitourengeher gibt es bisher nicht. Grundsätzlich ist die wichtigste Regel die gegenseitige Rücksichtnahme. Wollen Sie Ihre Skitour auf der Piste querfeldein starten, müssen Sie in die Regelungen für Skifahrer schauen. Daneben gibt es noch weitere Verhaltenspflichten, die sich aus den Bereichen Naturschutz und Eigentumsrechte ergeben. Auch der Deutsche Alpenverein e.V. hat Regelungen zu diesem Thema aufgestellt. In der Schweiz müssen Sie unter anderem die fünf Regeln des Verbands Seilbahnen Schweiz (SBS) kennen.

Überhaupt erlaubt?

Ob Skitouren auf der Piste überhaupt erlaubt sind, kommt darauf an. In den jeweiligen Alpenländern und teilweise auch in den unterschiedlichen Regionen kann die Nutzung der Skipiste für eine Skitour durchaus auch verboten sein. Bevor Sie also Ihren Ausflug planen, müssen Sie sich vorher erkundigen. Gibt es ausgeschilderte Aufstiegsrouten, sollten Sie unbedingt den Schildern folgen.

Schön am Rand lang

Die wichtigste FIS-Regel beim Tourengehen auf der Piste ist, dass Sie sich bergauf nur am Rand der Piste bewegen dürfen. Nach dieser Regel Nr. 7 müssen Sie auch hintereinander und nicht Seite an Seite gehen. Ist die Piste wegen Pistenarbeiten gesperrt, müssen Sie sie auch beim Aufsteigen meiden. Die Wanderung kann sonst lebensgefährlich werden. Müssen Sie eine Piste queren, tun Sie dies nur an übersichtlichen Stellen. Zwischen den einzelnen Teilnehmern Ihrer Gruppe sollten Sie Platz lassen und nicht im Gänsemarsch loslaufen.

Ticket auch ohne Lift?

Eine unter Tourenfreunden viel diskutierte Frage ist, ob Tourengeher selbst dann ein Ticket für das Skigebiet lösen müssen, wenn diese gar keinen Lift benutzen. Auch hier kommt es darauf an, wo Sie unterwegs sein möchten. Erkundigen Sie sich in Ihrem Skigebiet, ob Sie für Ihre Skiwanderung ein Tourengeherticket lösen müssen oder nicht. Damit können Sie bei Bedarf dann doch mal in den Sessellift steigen und oft sind auch Parkgebühren eingeschlossen.

Wildtiere haben Vorrecht

Egal, auf welcher Tour Sie unterwegs sind: Beachten Sie immer die Regeln zum Naturschutz und entsprechende Beschilderungen. Umgehen Sie Futterstellen und respektieren Sie Schon-, Ruhe- und Schutzgebiete für Wildtiere. Gerade im Dunkeln oder bei Dämmerung können Sie die heimische Fauna empfindlich stören. Um Aufforstungsflächen nicht zu zerstören, müssen Sie sowohl beim Aufstieg als auch bei der Abfahrt Jungwälder und junge Baumkulturen meiden. Mit den scharfen Kanten Ihrer Skier könnten Sie das zarte Gehölz nachhaltig schädigen.

Oberhalb der Baumgrenze

Bewegen Sie sich auf Ihrer Tour insbesondere in Österreich oberhalb der Baumgrenze betreten Sie häufig fremdes Eigentum. Diese Flächen stehen meist in privatem Besitz oder gehören juristischen Personen. Viele österreichische Landesgesetze gewähren zwar eine Wegefreiheit. Was in Ihrer Zielregion gilt, sollten Sie vorab aber stets erfragen.

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