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Regeln in der Wahlkabine

Stimme, die zählt

Planen Sie ein Selfie beim Wählen? Oder wollen Sie auf dem Wahlschein einen Kommentar abgeben? Dann sollten Sie unbedingt weiterlesen.

Auf einem Wahlzettel liegt ein Bleistift.

Rechtsfrage des Tages:

Das Wahlrecht ist ein wichtiges Element unserer Demokratie. Gehen Sie wählen, dann wollen Sie sicherlich, dass Ihre Stimme Beachtung findet. Was ist in der Wahlkabine erlaubt und was verboten?

Antwort:

Bald ist es so weit. Die Wahl zum Bundestag steht kurz bevor. Wer seine Stimme noch nicht per Briefwahl abgegeben hat, wird sich demnächst auf den Weg ins Wahllokal machen. Das Handy sollten Sie dabei lieber in der Tasche lassen. Denn das Filmen und Fotografieren ist in der Wahlkabine verboten. Außerdem sollten Sie den Wahlschein nicht für unpassende Kommentare nutzen und Ihre Angabe unmissverständlich machen.

Wahlgeheimnis als Grundrecht

Manche mögen kein Problem damit haben, ihre Wahl in der Öffentlichkeit kundzutun. Dennoch gilt in Deutschland das Wahlgeheimnis. Posten Sie ein Selfie mit Ihrem ausgefüllten Wahlzettel, könnte dies andere Wähler beeinflussen. Außerdem setzen Sie sich dadurch der Gefahr aus, hinsichtlich Ihrer Wahl unter Druck gesetzt zu werden. Das Wahlgeheimnis ist ein wichtiger Bereich Ihrer Privatsphäre und im Grundgesetz verankert.

Darf ich ein Selfie mit Wahlschein machen?

Daher wurde bereits für die 19. Bundestagswahl die Bundeswahlordnung geändert. Bei der Wahl der Bundestagsabgeordneten dürfen Sie in der Wahlkabine weder filmen noch fotografieren. Bemerkt ein Wahlhelfer zum Beispiel ein Blitzlicht, muss er Ihren Wahlzettel für ungültig erklären und vernichten. Sie erhalten dann einen neuen Wahlzettel und können Ihre Stimme erneut abgeben. Oder der Wahlleiter entscheidet, dass Sie Ihre Stimme nicht mehr abgeben dürfen. Im Extremfall können Sie sogar aus dem Wahllokal rausgeworfen werden.

Gut zu wissen

Knipsen Sie heimlich jemand anderen während seiner Wahl in der Kabine, können Sie sich sogar gemäß § 107c Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen.

Briefwahl

Für die Briefwahl gibt es nicht so klare Regelungen. Laden Sie ein Bild Ihres Wahlscheins in Ihrem Social-Media-Profil hoch, müssen Sie in der Regel keine Sanktionen fürchten. Da Ihr Wahlzettel dann bereits anonym in der Wahlurne liegt, können die Wahlhelfer Ihre Stimme auch nicht mehr für ungültig erklären. Strafbar machen Sie sich wiederum nur, wenn Sie den Wahlschein eines anderen Wählers ablichten und ins Internet stellen. Dennoch sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie Ihre ganz private Wahlentscheidung wirklich der breiten Öffentlichkeit preisgeben wollen.

Wussten Sie, dass ...

… durch ein ausgeklügeltes System die Geheimheit der Wahl gewahrt wird, obwohl Sie Ihren Wahlschein ja mit Ihrem Namen zurücksenden? Wie genau das funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Fotos im Wahllokal

Ein generelles Fotoverbot im Wahllokal gibt es hingegen nicht. Schließlich erscheint auch immer mal die Presse, um die Stimmabgabe eines prominenten Politikers abzulichten. Allerdings sollten Sie den Wahlleiter um Erlaubnis bitten, bevor Sie Ihr Smartphone zücken. Letztlich müssen Sie auch daran denken, dass jeder die Rechte an seinen Bildern hat. Stellen Sie Fotos von Wählern im Wahllokal ins Internet, müssen Sie rechtliche Konsequenzen fürchten. Der Abgebildete kann nämlich unter Umständen einen Verstoß gegen sein allgemeines Persönlichkeitsrecht und das Kunsturhebergesetz geltend machen. Am besten, Sie lassen das Handy in der Tasche. 

Smiley, Kreuze, Häkchen

Sitzen Sie nun in der Wahlkabine, sollten Sie in Ruhe den Stimmzettel studieren. Wie Sie Ihre Stimme abgeben, bleibt dann letztlich Ihnen überlassen: Sie können ein Kreuz setzen, Ihre Stimme abhaken oder den Kreis ausmalen. Wichtig ist nur, dass Ihr Wille als Wähler klar und eindeutig zu erkennen ist. Kommentare oder gemalte Bildchen können unter Umständen dazu führen, dass Ihr Stimmzettel für ungültig erklärt wird. Haben Sie sich verkreuzt, sollten Sie bei den Wahlhelfern um einen neuen Stimmzettel bitten und den alten vernichten. Das ist sicherer, als Ihr falsches Kreuz durchzustreichen. Und machen Sie für Ihre Erst- und Zweitstimme jeweils nur eine Markierung. Mehr Kreuze würden ebenfalls Ihre Stimme ungültig machen.

Stand: 11.02.2025

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