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Wintersport: Helmpflicht beim Skifahren?

Nicht „oben ohne“

Auch wenn die meisten Skifahrer sich auf der Piste mittlerweile mit einem Helm schützen – Pflicht ist es bisher nicht in jedem Land.

Eine Familie ist beim Traumwetter Skifahren.

Rechtsfrage des Tages:

Für die meisten ist der Skihelm zur Standardausrüstung geworden. So mancher fährt aber immer noch lieber „oben ohne“. Gibt es inzwischen eine Helmpflicht auf den Pisten?

Antwort:

Auf Skiern oder dem Snowboard geht es rasant den Berg hinunter. Und auch geübte Wintersportler können nicht immer einen Sturz vermeiden. Ob durch einen eigenen Fahrfehler oder durch eine Kollision mit einem anderen Skifahrer: Kaum ein Pistenflitzer hat nicht schon mal im Schnee gelegen. Die Verletzungsgefahr ist dabei groß. Ein Skihelm kann in vielen Fällen schwere Verletzungen verhindern.

Keine Pflicht in vielen Ländern

Dennoch ist das Tragen eines Skihelms nicht überall Pflicht. In Deutschland, Frankreich oder der Schweiz z. B. steht es Skifahrern frei, ob sie einen Helm tragen wollen. In diesen Ländern sind aber die meisten Skifahrer bereits mit Helm auf der Piste unterwegs. Nicht mehr viele Wintersportler verzichten auf die schützende Kopfbedeckung. Wollen Sie nach Tschechien zum Skifahren, sollten Sie Ihren eigenen Helm mitbringen. Da dort ebenfalls keine Helmpflicht besteht, hält nicht jeder Skiverleih eine ausreichende Anzahl von Helmen bereit. Da aber auch dort die freiwillige Bereitschaft zum Tragen eines Helms deutlich zunimmt, stocken auch die Skiläden ihren Bestand an Leihhelmen nach und nach auf.

Kleine Pistenflitzer

In anderen Ländern gibt es zumindest für Kinder eine Helmpflicht. In Kroatien und Slowenien gilt eine solche Pflicht für Kinder unter 14 Jahren. Sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Italien ohne Helm unterwegs, müssen die Eltern für eine Strafzahlung tief in die Tasche greifen. Außerdem ist der Skipass dann weg. Achtung! Seit diesem Jahr müssen Sie in Italien auch immer einen Nachweis über das Bestehen einer privaten Haftpflichtversicherung bei sich haben. Ihre Versicherung stellt Ihnen in der Regel einen solchen Nachweis auch auf italienisch aus. In Polen gilt die Helmpflicht bis zum 16. Lebensjahr und in der Slowakei bis 15 Jahre. Tatsächlich sollen beispielsweise in Polen auch viele Kontrollen stattfinden.

Lift nur mit Helm

Norwegen und Schweden haben keine Helmpflicht, auch nicht für Kinder, vorgesehen. Eltern müssen aber damit rechnen, dass ihr Nachwuchs dann schlichtweg nicht auf den Berg kommt. In Schweden werden nämlich Kinder ohne Helm nicht im Lift mitgenommen.

Flickenteppich Österreich

In Österreich gilt zwar eigentlich eine generelle Helmpflicht für Kinder bis 15 Jahre. Doch die Umsetzung obliegt den Bundesländern. Deshalb wird diese Vorgabe der Bundesregierung unterschiedlich gehandhabt. Eine Helmpflicht bis 15 Jahre gilt in Ober- und Niederösterreich, im Salzburger Land, der Steiermark, Kärnten, dem Burgenland und im Bundesland Wien. In Tirol und Vorarlberg wird das Tragen eines Skihelms hingegen lediglich empfohlen.

Dringend angeraten

Zur eigenen Sicherheit sollten Sie aber unabhängig vom Alter oder einer Verpflichtung nicht auf einen Skihelm verzichten. Und auch ein anderes Argument sollte Helmmuffel überzeugen: Werden Sie bei einem Unfall ohne Skihelm am Kopf verletzt, können Sie eine Teilschuld bezüglich der Unfallfolgen bekommen. So entschied beispielsweise das Oberlandesgericht München (Urteil vom 22.03.2012, Aktenzeichen: 8 U 3652/11). Es legte bei einem verletzten Ehepaar eine Haftung von 50 % am eigentlich unverschuldeten Unfall fest. Die Richter führten dabei aus, dass der Skisport besonders risikoträchtig sei. Deswegen sei er auch nicht mit dem Radfahren vergleichbar, bei dem ein fehlender Helm nicht zur Mithaftung führt.

Auch mal neu

Haben Sie sich sinnigerweise für einen Skihelm entschieden, sollten Sie diesen auch pfleglich behandeln. Nach einer gewissen Zeit müssen Sie auch über einen Austausch nachdenken. Experten empfehlen, einen Helm nach fünf Jahren auszutauschen. Manche Hersteller geben aber auch eine längere Garantie auf das Material. Auf jeden Fall wird es Zeit für einen neuen, wenn Sie mit dem Helm einen Sturz erlitten haben. Auch wenn dieser nur leicht gewesen sein sollte, können Beschädigungen am Helm seine Schutzfunktion deutlich einschränken oder sogar aufheben. Dasselbe gilt, wenn Sie sichtbare Schäden an der Schale oder Befestigung erkennen. Außerdem entwickeln Hersteller immer bessere und leichtere Skihelme, sodass ein neuer Helm vielleicht sogar zum Genuss auf der Piste beitragen kann.

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