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Spenden steuerlich absetzen

Gutes tun & sparen

Möchten Sie mit einer Spende Gutes tun, können Sie selbst auch profitieren. Denn Sie können nämlich unter Umständen bei der Steuer sparen.

Eine Hand hält einen Stempel mit der Aufschrift: "Finanzamt" in die Kamera.

Rechtsfrage des Tages:

Viele Organisationen sind dringend auf Spenden angewiesen. Ob kleine oder größere Beträge – alles hilft zum Erreichen des guten Zwecks. Und der edle Spender hat die Chance, ein wenig bei den Steuern zu sparen. Wie können Sie Spenden steuerlich absetzen?

Antwort:

Zum Wohl von Kindern oder Kranken, für den Umweltschutz oder zum Schutz unserer tierischen Freunde: Wohltätige Organisationen gibt es unzählige. Die meisten sind auf Spendengelder angewiesen. Wollen Sie etwas von Ihrem Lebensglück an andere weitergeben, gibt es viele Möglichkeiten, Gutes zu tun. Ihr Scherflein können Sie einer wohltätigen Organisation zukommen lassen. Oder unterstützen Sie doch Ihren örtlichen Sportverein. Spenden an steuerbegünstigte Organisationen können Sie zum Teil von der Steuer absetzen. Allerdings müssen Sie die Spende dem Finanzamt nachweisen.

Viele Möglichkeiten

Gutes zu tun ist gar nicht so schwer. Viele Organisationen oder Vereine sind auf finanzielle Unterstützung in Form von Spenden angewiesen. Nicht nur rund um besinnliche Feiertage ist der Bedarf an Spenden ungebrochen. Im Internet können Sie sich über seriöse Organisationen informieren. Oder Sie fragen mal in der Kirchengemeinde, dem Tierheim oder Ihrem Sportverein an.

Spenden absetzen

Grundsätzlich sind in Deutschland bestimmte Spenden von der Steuer absetzbar. Voraussetzung ist, dass Ihre Spende an eine steuerbegünstigte Organisation wie beispielsweise die Kirche oder einen gemeinnützigen Verein geht. Auch Zuwendungen an politische Parteien können darunter fallen. Als Privatperson können Sie bis zu zwanzig Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben absetzen. Der gespendete Betrag wird dann von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Einen Teil der Spenden können Sie sofort absetzen und gegebenenfalls einen Rest als Spendenvortrag ins Folgejahr übertragen.

Von Herzen und freiwillig

Um Ihre Spende beim Finanzamt geltend machen zu können, müssen Sie diese freiwillig und ohne eine Gegenleistung erbringen. Sie muss steuerbegünstigten Zwecken dienen und an eine steuerbegünstigte Organisation gehen. Letztlich brauchen Sie auch noch eine Zuwendungsbestätigung. Bei Spenden bis 300 Euro reicht ein Spendennachweis. Was nicht als Spende gilt: Mitgliedsbeiträge beispielsweise für Sportvereine, Heimatvereine oder einen Karnevalsverein.

Bestätigung für höhere Spenden

Spenden Sie einen größeren Betrag, benötigen Sie eine Spendenbescheinigung. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Bei Kleinbetragsspenden bis 300 Euro reicht dem Finanzamt auch eine Buchungsbestätigung, z. B. eine Kopie Ihres Kontoauszugs. Dort müssen Sie aber Ihren Namen und Ihre Kontonummer sowie den Empfänger, den Betrag und den Buchungstag vermerken. Daneben brauchen Sie noch einen Beleg des Empfängers mit Angaben über den steuerbegünstigten Zweck und die Steuerfreistellung der Organisation und die Angabe, dass es sich um eine Spende handelt. Übrigens: Das Finanzamt erkennt mittlerweile auch Spendennachweise über das Bezahlsystem PayPal an. In Katastrophenfällen oder dem Krieg in der Ukraine akzeptiert das Finanzamt meist auch einen einfachen Nachweis bei höheren Spenden auf ein Sonderkonto innerhalb eines festen Zeitraums.

Für einen Einzelnen

Wollen Sie eine bestimmte Person mit Ihrem Geld unterstützen, funktioniert die steuerliche Geltendmachung nicht. Diese Beträge können Sie nicht als Sonderausgaben absetzen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, Ihre finanzielle Unterstützung als außergewöhnliche Belastung anzusetzen. Wer beispielsweise einem Bedürftigen Unterschlupf in seiner Wohnung bietet, kann einen bestimmten Betrag als Unterhaltsleistung in der Anlage „Unterhalt“ geltend machen. Dafür müssen Sie in einer Verpflichtungserklärung bestätigen, dass Sie für alle Kosten des Lebensunterhalts für die aufgenommene Person aufkommen. Heben Sie daher Quittungen und Bons als Belege auf.

Sachspende statt Geld

Unter bestimmten Umständen können Sie auch Sachspenden steuerlich geltend machen. Spenden Sie einem gemeinnützigen Verein im Zweckbetrieb einer behördlich genehmigten Tombola zum Beispiel Kinderspielzeug, CDs oder Möbel, kann dies als Sonderausgabe in Ihre Steuererklärung einfließen. Dafür muss aber der Überschuss aus der Tombola ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des steuerbegünstigten Zwecks verwendet werden. Werden die Sachspenden hingegen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins verlost oder auf einem Flohmarkt verkauft, ist Ihre Sachspende nicht abzugsfähig.

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