Zum Inhalt springen

Steuererklärung nach dem Umzug

Neuer Wohnort?

Noch haben Sie etwas Zeit für Ihre Steuererklärung. Doch welches Finanzamt ist zuständig, wenn Sie zwischendurch umziehen werden?

Eine Hand hält einen Stempel mit der Aufschrift: "Finanzamt" in die Kamera.

Rechtsfrage des Tages:

Sind Sie gerade umgezogen oder haben es in Kürze vor, müssen Sie so einiges organisieren. Auch Ihre anstehende Steuererklärung ist vom Umzug betroffen. Haben Sie die Stadt oder vielleicht sogar das Bundesland gewechselt, stellt sich die Frage nach dem zuständigen Finanzamt. Geht die Erklärung an das Finanzamt Ihres alten oder Ihres neuen Wohnsitzes?

Antwort:

Ein Umzug in eine andere Stadt bringt viele Veränderungen mit sich. Wechseln Sie auch noch das Bundesland, kann einiges im Alltag anders ablaufen. Wird es Zeit für Ihre Steuererklärung, müssen Sie sich das zuständige Finanzamt Ihres neuen Wohnortes suchen

Wohnsitz entscheidet

Für Ihre Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie wohnen. Dabei kommt es nur auf den Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung an. Unerheblich ist, wo Sie in dem Zeitraum gewohnt haben, für den die Steuererklärung gilt. Nach Ihrem Umzug schicken Sie Ihre Unterlagen also an ein neues Finanzamt, sofern nun ein anderes verantwortlich ist. Welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, erfahren Sie beispielsweise auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern.

Das eine oder das andere?

Haben Sie Ihre Erklärung schon vor dem Umzug abgegeben, ist gleichwohl das Finanzamt am neuen Wohnsitz zuständig. Sie sollten das alte oder das neue Finanzamt über Ihren Umzug informieren. Unter Umständen kann aber auch Ihr ursprüngliches Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeiten. Nämlich dann, wenn das neue Finanzamt zustimmt und es das Verfahren vereinfacht und zweckmäßig ist.

Wo legen Sie Einspruch ein?

Haben Sie den Steuerbescheid schon vor Ihrem Umzug erhalten und Sie möchten nun vom neuen Wohnsitz aus Einspruch einlegen? Senden Sie den Einspruch besser an das alte Finanzamt. Schicken Sie ihn an das neue, ist die Fristwahrung nicht gesichert. Schließlich muss dieses Ihren Einspruch noch an das alte Finanzamt weiterleiten. Gerade wenn die Frist schon fast abgelaufen ist, kann das knapp werden. Geben Sie dabei immer Ihre neue Anschrift an. Läuft bereits das Einspruchsverfahren vor dem Wohnortwechsel, gilt das Gleiche wie bei der Abgabe der Steuererklärung.

Umzugskosten absetzen

Vergessen Sie nicht, Quittungen und Belege rund um den Umzug aufzubewahren. Sind Sie aus beruflichen Gründen umgezogen, können Sie die Umzugskosten unter Umständen als Werbungskosten geltend machen. Auch Ihr Umzug aus rein privaten Gründen kann in Ihre Steuererklärung Einzug halten. Als haushaltsnahe Dienstleistungen können Umzugskosten bis zu 4.000 Euro eine Steuerermäßigung bringen.

Gut zu wissen ...

Der Schulwechsel in ein anderes Bundesland ist für viele Kinder mit neuem Schulstoff verbunden. Mussten Sie aus beruflichen Gründen in ein anderes Bundesland ziehen, kann das Finanzamt sich an Nachhilfekosten für Ihre Kinder beteiligen. Bis zu einem bestimmten Höchstbetrag können Sie diese Kosten von der Steuer absetzen.

Stand: 21.01.2025

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: