
Rechtsfrage des Tages:
Seit letzter Nacht Punkt Mitternacht ist die Karnevalszeit vorbei. Mit dem heutigen Aschermittwoch beginnt für viele die Fastenzeit. Dürfen Sie trotzdem eine verspätete Faschingsparty feiern? Oder ist dieser Tag ein stiller Feiertag?
Antwort:
Bestimmte christliche Feiertage gelten als besonders schützenswert. Daher werden sie von den Feiertagsgesetzen der Länder zu sogenannten stillen Feiertagen erhoben. An diesen Tagen sind normalerweise öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind oft nicht gestattet. Am Aschermittwoch gilt das aber nur in Bayern. Und: Ein gesetzlicher Feiertag ist der Aschermittwoch bundesweit nicht.
Gesetzliche, kirchliche und stille Feiertage
Schon im Grundgesetz sind „Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung“ verfassungsmäßig garantiert. Es gibt feste und bewegliche Feiertage sowie stille Feiertage. Konkret geregelt werden diese in den Feiertagsgesetzen und Verordnungen der Länder. Die Regelungen sehen teilweise recht unterschiedlich aus.
Aschermittwoch kein gesetzlicher Feiertag
Eins vorweg: Aschermittwoch ist im gesamten Bundesgebiet kein gesetzlicher Feiertag. Auf einen freien Tag hoffen Arbeitnehmer daher vergeblich.
Gut zu wissen ...
Auch in diesem Jahr liegen die Faschingsferien in Bayern so, dass sich zumindest Schüler am Aschermittwoch über schulfrei freuen können. In den anderen Bundesländern gibt es entweder keine Faschings- oder Winterferien oder sie sind schon vorbei.
Auch die Regelung der stillen Feiertage obliegt den Bundesländern. Und so wird der Aschermittwoch tatsächlich nur in Bayern als stiller Tag begangen. In der Zeit von 2 Uhr morgens bis 24 Uhr nachts sind Musik- und Tanzveranstaltungen verboten, die nicht dem ernsten Charakter dieses Tages entsprechen.
Bundesweites Tanzverbot?
Bundesweite Tanzverbote gelten beispielsweise nur am Karfreitag und am Volkstrauertag. Die Zeiten und Ausgestaltungen weichen in den einzelnen Bundesländern voneinander ab. Was bei Ihnen genau gilt, können Sie dem jeweiligen Feiertagsgesetz oder der entsprechenden Verordnung Ihres Bundeslandes entnehmen.
Feiern in der Öffentlichkeit
Die gesetzlichen Regelungen zielen aber alle zunächst auf öffentliche Veranstaltungen und Lärmbelästigungen nach außen ab. Ihren Geburtstag oder eine private Party dürfen Sie feiern. Achten Sie dabei aber besonders darauf, dass keine laute Musik nach draußen dringt und die Öffentlichkeit nicht belästigt wird. Denn wenn Sie an einem stillen Feiertag Ihre Nachbarn mit überlauter Musik stören, riskieren Sie ein Bußgeld. Gesonderte Strafen brauchen Sie hingegen nicht zu befürchten, wenn auf Ihrer Privatfeier auch getanzt wird. Zwar ist in den meisten Vorschriften der Länder das Tanzen an diesen Tagen untersagt. Doch Privatwohnungen sind davon nicht betroffen.
Bräuche und Traditionen
Öffentliche Partys werden Sie heute in Bayern also nicht besuchen können. Im Gegensatz zum Karfreitag ist aber der Schankbetrieb mit musikalischer Darbietung am Aschermittwoch nicht generell verboten. Auch Sportveranstaltungen sind gestattet. Diese sind in Bayern nur am Karfreitag und am Buß- und Bettag verboten. In anderen Bundesländern können Sie sich heute traditionell zum "Portemonnaie-Auswaschen", Nubbelverbrennen oder gemeinsamen Fischessen treffen.
Stand: 25.02.2025
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