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Strafbefehl: Höhe der Geldstrafe

Nur geringe Strafen?

In Fällen leichterer Kriminalität kann das Gericht mit einem Strafbefehl entscheiden. Trotzdem kann auch das richtig teuer werden.

Im Vordergrund steht ein Richterhammer aus Holz, im Hintergrund arbeitet ein Mann am Computer.

Rechtsfrage des Tages:

Wiegt eine Straftat nicht so schwer, kann der Täter im Strafbefehlsverfahren verurteilt werden. Dabei muss es aber nicht zwangsläufig um nur geringe Geldstrafen gehen. Wie bemisst sich eine Geldstrafe und kann ein Strafbefehl auch in Millionenhöhe ergehen?

Antwort:

Das Strafbefehlsverfahren ist eine Möglichkeit im deutschen Strafrecht, auf Fälle leichterer Kriminalität zu reagieren. Hält die Staatsanwaltschaft die Durchführung einer mündlichen Hauptverhandlung nicht für erforderlich, kann sie, statt Anklage zu erheben, bei einem Vergehen den Erlass eines Strafbefehls beantragen. Die Verurteilung erfolgt dann durch das Gericht ohne gerichtliche Verhandlung. Quasi im schriftlichen Verfahren. Typischer Fall für einen Strafbefehl ist die Verhängung einer Geldstrafe. Aber wie bemisst sich die konkrete Geldstrafe?

Höhe der Strafe

Aufgegliedert wird die Geldstrafe in Tagessätze und eine Tagessatzhöhe. Die Anzahl der Tagessätze ist das maßgebliche Kriterium für die eigentliche Strafzumessung. Dabei kommt es auf die Umstände der Tat, die Tat selbst, etwaige Vorstrafen und die Person des Täters an. Es können zwischen 5 und 360 volle Tagessätze verhängt werden. Wird eine Gesamtstrafe gebildet, sogar bis zu 720 Tagessätze.

Tagessatzhöhe

Wie viel Geld dann tatsächlich gezahlt werden muss, errechnet sich aus der Tagessatzhöhe. Diese bestimmt sich aus dem Nettoeinkommen des Täters. Bestimmte Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen für Kinder werden abgezogen. Die Tagessatzhöhe entspricht etwa einem Dreißigstel des monatlich zur Verfügung stehenden Geldbetrages. Das Gesetz nennt dabei eine Mindesthöhe von 1 Euro. Als Obergrenze können Tagessätze bis zu 30.000 Euro festgesetzt werden.

Richtig viel Geld

Und damit erklärt sich, warum tatsächlich auch in einem Strafbefehl eine Geldstrafe in Millionenhöhe ausgeurteilt werden kann. Wird ein Täter zum Beispiel wegen Körperverletzung im Strafbefehlsverfahren zu 40 Tagessätzen verurteilt, kommt es für die eigentliche Höhe der Geldstrafe auf das Einkommen an. Hat ein überdurchschnittlich gut verdienender Unternehmer sich etwas zuschulden kommen lassen und wird für die Tagessatzhöhe von der Obergrenze von 30.000 Euro ausgegangen, so wäre in diesem Beispiel eine Geldstrafe von sage und schreibe 1,2 Millionen Euro fällig. Bei einem Durchschnittsverdiener mit einem Nettoeinkommen von beispielsweise 2.100 Euro läge die Geldstrafe von 40 Tagessätzen bei 2.800 Euro.

Tipp

Ein Täter muss den Strafbefehl nicht akzeptieren und kann Rechtsmittel einlegen. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung kann er Einspruch gegen den gesamten Strafbefehl oder beispielsweise nur gegen die Höhe der Tagessätze erheben.

Auch Freiheitsstrafe?

Neben der Geldstrafe kann der Strafbefehl auch Maßregeln und Nebenfolgen enthalten. So kann das Gericht einem Täter beispielsweise neben der Geldstrafe die Fahrerlaubnis entziehen, sofern die Sperre für die Neuerteilung nicht mehr als zwei Jahre beträgt. Und auch die Verhängung einer Freiheitsstrafe ist zulässig. Voraussetzung ist, dass der Täter von einem Verteidiger anwaltlich vertreten ist und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

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