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Verein: Übungsleiter im Ehrenamt

Statt Freizeit ...

Der Breitensport würde ohne den Einsatz ehrenamtlicher Trainer und Übungsleiter zum Erliegen kommen. Ein paar Regeln sind aber wichtig.

Sieg

Rechtsfrage des Tages:

Ob Fußball, Handball oder Kinderturnen – ohne Sportbegeisterte, die sich ehrenamtlich engagieren, würde das Vereinsleben bei uns nicht funktionieren. Damit es für Sportler und Übungsleiter nicht zu Problemen kommt, sollten diese bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen kennen. Was gilt es zu beachten?

Antwort:

Sport in der Freizeit ist für viele ein Muss. Umso schöner, dass es viele Ehrenamtliche gibt, die der Aktivität nicht nur für sich frönen, sondern Kinder und Jugendliche in ihrer Freizeit in ihrem Lieblingssport trainieren. Gerade aber bei der Beaufsichtigung von minderjährigen Sportlern müssen Sie als Trainer und Übungsleiter einiges beachten. Dabei geht es insbesondere um die Aufsichtspflicht.

Einfach so trainieren?

Ihr Engagement in allen Ehren, aber einfach so dürfen Sie nicht die Betreuung einer Jugendsportgruppe übernehmen. Voraussetzung ist je nach geplanter Betätigung mindestens ein Übungsleiterschein. Mit der 1. Lizenzstufe „Übungsleiter C-Breitensportlizenz“ erlangen Sie die Qualifikation, Kinder und Jugendliche im sportartübergreifenden Breitensport zu betreuen und eine Gruppe zu leiten. Sie können sich natürlich auch auf eine Sportart festlegen und eine Trainerlizenz erwerben.

Gut zu wissen …

Als Verein können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die wertvolle Arbeit der Übungsleiter mit einer Übungsleiterpauschale belohnen. Bis zu einem Betrag von 3.000 Euro pro Jahr sind die Zahlungen für die Ehrenamtler steuer- und sozialabgabenfrei.

Die Kleinen und ganz Kleinen

Gerade wer die kleinsten Vereinsmitglieder betreut weiß, dass es manchmal der buchstäbliche Sack Flöhe ist, den es zu bändigen gilt. Wesentlicher Bestandteil der Aufgabe eines Übungsleiters ist neben der sportlichen Leitung die Übernahme der Aufsichtspflicht. Damit es mit der Gruppe läuft, sollten Sie klare Verhaltensregeln aufstellen und diese auch mit den Eltern besprechen. Aufsichtspflichtige im Verein müssen dabei nicht nur darauf achten, dass die kleinen Sportler sich nicht verletzen. Sie müssen auch aufpassen, dass die Schützlinge selbst keinen Schaden anrichten. Die Kontrolle der Sportgeräte und Übungsfläche gehört natürlich auch zum Pflichtenkreis.

Schon in der Umkleide

Zur eigenen Sicherheit sollten Sie am besten schriftlich vereinbaren, wann die Aufsichtspflicht beginnt und wann sie endet. Üblich ist beispielsweise, dass der Übungsleiter die Aufsicht jeweils 15 Minuten vor und nach dem Training übernimmt. Für den sicheren Weg nach Hause sind sie in der Regel nicht verantwortlich. Auch hier gilt: Je kleiner der sportliche Nachwuchs ist, umso klarere Vereinbarungen sollten Sie mit den Eltern treffen. Natürlich dürfen Sie ein kleines Kind auch nicht einfach in der Halle zurücklassen, verspäten sich die Eltern bei der Abholung. Planen Sie eine besondere Aktivität wie den gemeinsamen Besuch eines Fußballspiels, sollten Sie sich von den Erziehungsberechtigten eine gesonderte schriftliche Zustimmungserklärung übergeben lassen.

Augen auf!

Die Übernahme der Aufsichtspflicht ist nicht zu unterschätzen. Passiert etwas, können Sie als Übungsleiter persönlich in die Haftung genommen werden oder eine bestehende Vereinshaftpflichtversicherung greift ein. Insbesondere bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung kommt auch eine strafrechtliche Ermittlung wegen Körperverletzung in Betracht. Allerdings müssen Sie meist dafür Ihre Aufsichtspflicht schon in besonders schwerem Maße außer Acht gelassen haben.

Erziehung ohne Auftrag

Als Übungsleiter haben Sie keinen Erziehungsauftrag. Das bedeutet, Sie müssen nicht darauf achten, dass sich das Kind ordentlich anzieht oder bei einem Ausflug sauber mit Besteck umzugehen weiß. Umgekehrt dürfen Sie dem Kind bei Regelverstößen eine angemessene Strafe auferlegen. Das dürfen natürlich keine drakonischen Strafen sein, eine Extrarunde durch die Halle dürfte aber unkritisch sein. Stört das Kind immer wieder und gefährdet vielleicht sogar seine Sportkameraden, können Sie es vom Training ausschließen. Werfen Sie das Kind aber nicht einfach aus der Halle, sondern informieren Sie die Eltern.

Eltern in der Pflicht

Nehmen Sie die Eltern mit in die Pflicht. Diese können im Vorfeld einiges tun, um einen reibungslosen Ablauf des sportlichen Spaßes mit zu gewährleisten. Insbesondere müssen Eltern ihren Kindern klarmachen, dass während des Trainings der Übungsleiter das Sagen hat. Auch können Ihnen die Eltern Tipps geben, wenn das Kind spezielle Eigenheiten hat. So können Sie als Übungsleiter besser auf besondere Situationen eingehen. Regelmäßige Elternabende helfen allen Beteiligten, den Kindern ein unbeschwertes Sporterlebnis zu bescheren und dem Übungsleiter den Spaß an seinem Ehrenamt zu erhalten.

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