
Rechtsfrage des Tages:
Tiere erfreuen zwar meist das Herz des Besitzers. Doch leider richten gerade Hunde immer wieder teure Schäden an. Gibt es eigentlich eine Pflicht, für einen Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen?
Antwort:
Es muss nicht immer der Hund sein, der den Postboten beißt. Auch bei einer Beißerei zwischen mehreren Hunden können erhebliche Schäden entstehen. Oder durch frei laufende Hunde auf der Straße. Das Problem: Jeder Hundehalter haftet unabhängig von einem Verschulden für Schäden, die sein Liebling verursacht. Daher ist eine Hundehaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. In einigen Bundesländern ist sie sogar Pflicht.
Gefährdungshaftung für Haustiere
Wer ein Haustier hält, muss für Schäden einstehen, die es verursacht – ohne Wenn und Aber. Denn für die Haltung sogenannter Luxustiere gilt nach dem Gesetz eine Gefährdungshaftung. Solche Schäden können harmlos daherkommen, etwa in Form von verunreinigten Kleidungsstücken. Denkbar sind aber leider auch schlimmere Folgen. Büxt Ihr Hund z. B. aus und verursacht einen schweren Verkehrsunfall, werden Sie als Tierhalter zur Kasse gebeten. Und das kann richtig teuer werden.
Übrigens: Kommt es zu einer Beißerei zwischen 2 Hunden, tragen meist beide Hundehalter die Haftung.
Private Haftpflicht tritt nicht ein
Eine private Haftpflichtversicherung umschließt normalerweise Schäden, die durch das Halten von Haustieren verursacht werden. Das gilt zwar für Katzen, Vögel, Kaninchen – und in manchen Policen sogar für exotische Tiere wie Spinnen oder Schlangen. Um einen weitergehenden Versicherungsschutz müssen Sie sich dagegen unter anderem für Rinder, Pferde und Hunde kümmern. In den meisten Bundesländern ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung für die Haltung zumindest von bestimmten Hunden sogar verpflichtend.
Pflicht oder nicht?
Die Regelungen zur Hundehaftpflichtversicherung sind Ländersache. Deshalb kommt es darauf an, in welchem Bundesland Sie leben.
Versicherungspflicht für alle Hunde
Eine Pflicht, eine entsprechende Versicherung für Ihren vierbeinigen Freund abzuschließen, besteht derzeit für alle Hunde in:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Versicherungspflicht für bestimmte Hunde
In anderen Bundesländern müssen Sie Ihren Hund nur versichern, wenn dieser als "gefährlich" oder "auffällig" gilt und in einer entsprechenden Liste aufgeführt ist. Eine Versicherungspflicht für bestimmte Hunde besteht in:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Saarland
Einzig Mecklenburg-Vorpommern stellt es seinen Hundehalter frei, ob sie eine solche Versicherung abschließen wollen oder nicht.
Genaue Informationen finden Sie in den Hundegesetzen der jeweiligen Länder.
Versicherung stets sinnvoll
Aufgrund der weitreichenden Gefährdungshaftung gilt: Auch ohne Versicherungspflicht für Ihren Hund ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für jeden Hundehalter sinnvoll. Außerdem sind Hundehaftpflichtversicherungen verhältnismäßig günstig, während die verursachten Schäden schlimmstenfalls den finanziellen Ruin bedeuten können.
Tipp: Sie sind Sie mit Ihrem Vierbeiner viel im Ausland unterwegs? Dann achten Sie beim Abschluss einer Hundeversicherung auf den Auslandsschutz. Bei der ERGO Hundehaftpflichtversicherung haben Sie auch im Ausland bis zu 50 Mio. € Schutz bei Schäden, die Ihr Hund verursacht – weltweit.
Stand: 01.01.2025
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