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Waldspaziergang ohne Folgen

Feuer, Fahrrad ...

Der Wald ist für viele ein beliebtes Erholungsgebiet. Alles erlaubt ist dort aber nicht. Gerade im Sommer müssen Sie gut aufpassen.

Beim Wandern: Ein Papa trägt seine kleine Tochter auf den Schultern.

Rechtsfrage des Tages:

Ein erholsamer Spaziergang im kühlen Wald macht bei sommerlicher Hitze besonders viel Spaß. Einiges ist im Wald aber verboten. Was müssen Sie wissen rund um die Themen Fahrradfahren, Feuer und Zigaretten?

Antwort:

Auch wenn unsere Wälder alle im Eigentum von Privatpersonen oder von Gemeinden, Bund oder Ländern stehen, so darf doch jeder den Wald zu Erholungszwecken betreten. Bestimmte Gebiete müssen Sie aber meiden und mit dem Mountainbike dürfen Sie auch nicht einfach durchs Unterholz flitzen. Was gerade im Sommer besonders wichtig ist: Rauchen und offenes Feuer ist im Wald verboten.

Waldspaziergang erlaubt

Möchten Sie im Schatten der Bäume einen erfrischenden Spaziergang machen, steht dem nichts im Wege. Es gilt das sogenannte freie Betretungsrecht. Bestimmte Bereiche müssen Waldbesucher allerdings grundsätzlich meiden. Zu nennen sind Pflanzgärten und Flächen mit Jungwuchs. Auf keinen Fall dürfen Sie sich in eine gesperrte Waldfläche begeben. Dort könnte eine Treibjagd stattfinden oder nach einem Sturm Lebensgefahr durch herabfallende Äste und umstürzende Bäume bestehen. Während des Holzeinschlags dürfen Sie nicht einmal die Wege im Wald benutzen. Häufig werden Sie durch Schilder auf die Gefahren hingewiesen. Diese Verbote gelten aber generell unabhängig von einer Beschilderung. Um die Natur zu schonen und buchstäblich keine negativen Fußabdrücke zu hinterlassen, sollten Sie stets die Wege nutzen.

Radfahren im Wald?

Auch eine Radtour im Wald macht vielen Leuten Freude. Grundsätzlich ist das sowohl mit einem gängigen Fahrrad als auch mit einem Mountainbike erlaubt. Es gelten jedoch Einschränkungen. Nach dem Bundeswaldgesetz dürfen Sie nur Wege und Straßen befahren. Achtung! In den Waldgesetzen der Länder finden Sie häufig abweichende Regelungen und weitere Besonderheiten. In manchen Bundesländern dürfen Sie beispielsweise mit Ihrem Drahtesel den Wald nur auf Wegen befahren, die mindestens zwei Meter breit sind. Achten Sie auch auf Verbotsschilder. Manchmal verbieten diese das Radeln auf bestimmten Strecken. Was stets verboten ist: mit dem Mountainbike querfeldein durchs Unterholz. Erkundigen Sie sich daher nach speziellen Mountainbikerouten und freigegebenen Abschnitten.

Feuer ist tabu!

Besonders wichtig ist derzeit das strikte Verbot, im Wald offenes Feuer zu machen oder auch nur zu rauchen. In allen Bundesländern ist dies aufgrund der hohen Waldbrandgefahr von März bis Oktober, in manchen Bundesländern sogar ganzjährig verboten. Kohlegrills und Campingkocher haben im Wald nichts verloren und die Zigarette müssen Sie sich bis zu Hause aufsparen. Halten Sie sich nicht an diese Regelungen, drohen ganz empfindliche Bußgelder. Je nach Bundesland kann Ihre Grillparty im Wald bis zu 100.000 Euro kosten. Auch eine Zigarette kann Ihr Konto um mehrere tausend Euro erleichtern. Und denken Sie daran: Werfen Sie keine Zigarettenkippen aus dem Autofenster. Schon so mancher Glimmstengel hat nicht nur das Bankett, sondern gleich ein ganzes Waldstück in Brand gesetzt.

Grillplatz suchen

Wollen Sie Ihren Waldspaziergang mit einem gemütlichen Grillabend beschließen, suchen Sie sich einen öffentlichen Grillplatz. Häufig finden Sie auch in der Nähe des Waldes solche erlaubten Feuerstellen. Aber auch hier heißt es, aufmerksam zu sein. Wurde nämlich aufgrund akuter Waldbrandgefahr eine Warnstufe ausgerufen, können Behörden solche Grillplätze in Waldnähe sperren. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Ausflug und packen statt eines Grills dann lieber ein paar Wanderbrote ein.

Stand: 01.01.2025

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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