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Was ändert sich ab April?

Neue Gesetze und Regeln

Ein Mann hält ein Dokument in der Hand, im Vordergrund ist ein Rechtssymbol zu sehen.

Pünktlich zum Quartalswechsel treten einige Gesetzesänderungen und neue Bestimmungen in Kraft.

Was ist wichtig und worauf müssen Sie sich einrichten?

Seit Anfang April gilt eine neue Einkommensgrenze für das Elterngeld. Dieses erhalten Paare und Alleinerziehende für ihr ab dem 1. April 2025 geborenes Kind nur noch, wenn deren zu versteuerndes Einkommen höchstens 175.000 Euro beträgt. Vorher lag die Grenze bei 200.000 Euro. Außerdem wurde der gemeinsame Bezug des Basiselterngeldes beider Elternteile gleichzeitig auf einen Monat reduziert. Möglich ist der gemeinsame Bezug auch nur noch innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Für Eltern von Frühchen, Zwillingen oder Mehrlingen und Kindern oder Geschwisterkindern mit Behinderung besteht weiter die Möglichkeit, bei Bedarf länger als einen Monat gemeinsam Elterngeld zu beziehen.

Im Zuge der Digitalisierung soll sich nun auch etwas rund ums Auto tun. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I – früher Kfz-Schein oder auch Fahrzeugschein – sollen Sie künftig in einer speziellen App bereithalten können, um nicht bei einer Fahrzeugkontrolle oder einem Unfall ein Verwarnungsgeld zu riskieren. Zunächst startet ein Pilotprojekt. Interessierte Bürger sollen sich die App bald herunterladen und den Fahrzeugschein einlesen können. Pflicht ist das allerdings nicht. Und bis der Führerschein als digitales Dokument ausreicht, dauert es noch ein bisschen.

Wer eine Lern-App für die Führerscheinprüfung nutzt, sollte diese aktualisieren. In den Fragenkatalog für die theoretische Prüfung sind nämlich neue Fragen aufgenommen worden. Für die Führerscheinklasse B gibt es zum Beispiel 15 neue Fragen und die Fragen zum generellen Grundwissen wurden um 23 Fragen erweitert. Außerdem müssen sich Fahrschüler auf Multiple-Choice-Fragen mit Bildern einstellen. Dabei geht es insbesondere um das sichere Erkennen von Verkehrszeichen.

Wer im Bauhauptgewerbe tarifbeschäftigt ist, kann sich über eine Gehaltserhöhung freuen. Der Lohn steigt im Westen um 4,2 Prozent und im Osten um 5 Prozent. Dadurch soll unter anderem die Angleichung der Ost- und Westlöhne weiter vorangetrieben werden.

Seit dem 02. April 2025 brauchen Sie für Ihre Reise aus Deutschland oder einem anderen EU-Staat nach Großbritannien eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Das gilt unabhängig davon, ob Sie per Flugzeug, Auto oder anders einreisen möchten. Jeder Reisende – auch Kinder und Babys – werden ohne diese Genehmigung an der Passkontrolle abgewiesen oder dürfen schon das Flugzeug nicht besteigen. Der Kostenpunkt liegt pro Genehmigung bei 16 Britische Pfund. Die Bearbeitungszeit des Antrags kann bis zu 72 Stunden dauern.

Die Reform des Namensrecht tritt im Mai 2025 in Kraft. Danach können Sie Ihren Nachnamen freier wählen. Doppelnamen als Kombination beider Familiennamen sind dann als Ehename für beide Partner zulässig. Um auch Patchwork-Familien gerecht zu werden, können Kinder ebenfalls einen Doppelnamen führen. Das gilt selbst dann, wenn die Eltern diesen Doppelnamen nicht annehmen.

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