zum Inhalt springen

Was ist im Garten erlaubt …

… und was nicht?

Frühling und Sommer ist die Zeit für gemütliche Stunden auf der Terrasse oder dem Balkon. Erfahren Sie, was Sie alles machen dürfen.

Mann im Garten

Frühling und Sommer ist die Zeit für gemütliche Stunden auf der Terrasse oder dem Balkon. Viele genießen es auch, in der warmen Sonne zu gärtnern. Erfahren Sie, was Sie alles machen dürfen und wann Sie aufpassen sollten.

Wie dürfen Sie im Garten gegen Unkraut vorgehen?

Die natürlichste Methode ist natürlich das Jäten. Auf diese teils mühevolle Arbeit haben aber nicht alle Lust. Mit der chemischen Keule dürfen Sie aber auch nicht so einfach loslegen. Pflanzenschutz- und Insektenvernichtungsmittel dürfen Sie als Hobbygärtner nur benutzen, wenn es für den Haus- oder Kleingarten zugelassen ist. Probieren Sie doch mal altbewährte Hausmittel wie Brenneseljauche aus.

Dürfen Sie alles in Ihrem Garten anpflanzen, was Ihnen gefällt?

Nein. Auch bei der Wahl Ihre Blumen und Gewächse müssen Sie sich an ein paar Regeln halten. Invasive Arten haben in Ihren Beeten ebenso wenig zu suchen, wie Pflanzen, die gegen das Betäubungsmittelrecht verstoßen wie zum Beispiel Schlafmohn. Wohnen bei Ihnen oder in der Nachbarschaft kleine Kinder, sollten Sie auch auf giftige Pflanzen insbesondere mit Beerenfrüchten besser verzichten. Zum Beispiel Kirschlorbeer kann für Menschen zur echten Gefahr werden, wenn die roten Beeren verzehrt werden.

Dürfen Sie Maulwürfen und Wespen zu Leibe rücken?

Maulwurfshügel können einen ganzen Garten umpflügen. Und kommen die Wespen, ist es mit dem gemütlichen Kuchenessen schnell vorbei. Auf keinen Fall dürfen Sie aber geschützte Tierarten verletzen oder sogar töten. Ein solch schwerer Verstoß gegen den Artenschutz kann ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen. Erkundigen Sie sich daher nach Methoden, die unerwünschten Gäste schonend zu vertreiben.

Welche Regeln müssen Sie beim Rasenmähen beachten?

Das sonore Brummen der Rasenmäher ist ein typisches Sommergeräusch. Trotzdem müssen Sie Ihren motorbetriebenen Rasenmäher öfter im Schuppen lassen. Es gelten nämlich klare Regeln, wann Sie Ihren Rasen stutzen dürfen: Werktags zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr dürfen Sie im Garten Ihre Bahnen ziehen. An Sonn- und Feiertagen muss hingegen Ruhe herrschen.

Dürfen Sie Hecken und Bäume schneiden?

Dafür müssen Sie bis Oktober warten. Zwischen dem 01. März und dem 30. September dürfen Sie nämlich Hecken, Bäume und Büsche nicht herunterschneiden oder gar entfernen. Vorsichtige Form- und Pflegeschnitte sind hingegen erlaubt.

Brauchen Sie für einen Gartenteich eine Baugenehmigung?

Das kommt auf die Größe an. Einen kleinen Teich können Sie einfach so in Ihrem Garten anlegen. Soll es etwas größer werden, müssen Sie vielleicht vorher zum Amt. Welche Maße gelten und ob es auf die Größe der Wasseroberfläche, das Volumen oder die Tiefe ankommt, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Darf ich jeden Tag im Garten grillen?

Eigentlich können Sie in Ihrem Garten tun und lassen was Sie wollen – solange Sie Ihre Nachbarn nicht übermäßig belästigen. Und das kann beim Grillen tatsächlich mal zum Problem werden. Nebelt Ihr Kohlegrill nämlich sieben Tage die Woche mehrmals täglich das Nachbargrundstück ein, können dessen Besitzer Sie zur Unterlassung auffordern. Und möchten Sie auf dem Balkon grillen, sollte der Rauch nicht in das geöffnete Schlafzimmerfenster der Nachbarwohnung ziehen. Im Übrigen kommt es auch immer auf Regelungen in Ihrem Mietvertrag oder einer Teilungserklärung an, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen.

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: