
Rechtsfrage des Tages:
Hatten Sie schon einmal mit Falschgeld zu tun? Vielleicht haben Sie es nicht bemerkt. Woran können Sie Blüten erkennen und wie verhalten Sie sich damit richtig?
Antwort:
Auch wenn der Trend weg vom Bargeld hin zu bargeldlosen Zahlungsarten geht, mit Geldscheinen haben wir alle immer mal wieder zu tun. Denken Sie nur an das hübsch dekorierte Hochzeitsgeschenk mit kunstvoll gefalteten Geldscheinen. Was aber, wenn Sie statt Bargeld Blüten zur Hochzeit bekommen? Sind Sie sich über die Echtheit der Geldscheine unsicher, sollten Sie sich an die Polizei oder Ihre Bank wenden.
Falschgeld erkennen
Moderne Geldscheine verfügen über eine Vielzahl an Sicherheitsmerkmalen, die Sie sehen oder fühlen können. Überprüfen können Sie einen Geldschein nach der Methode "fühlen, sehen, kippen". Fühlbar muss beispielsweise das Relief sein. Halten Sie den Schein gegen das Licht, müssen Sie das Wasserzeichen, den Sicherheitsfaden und die unvollständige Zahl erkennen können. Durch Kippen sind auf dem Hologramm unterschiedliche Motive sichtbar, auf der Rückseite findet sich ein Glanzstreifen beziehungsweise eine Zahl im Farbwechsel.
Alte und neue Scheine
Auch wenn sie nach und nach aus dem Verkehr gezogen werden sollten, werden Sie immer mal wieder einen Euro-Schein der ersten Generation in Händen halten. Diese haben weniger Sicherheitsmerkmale als die Scheine der neuen Generation. Wollen Sie die Feinheiten genau kennen, können Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank schlaumachen.
Was tun mit Blüten?
Doch was passiert, wenn Sie unsicher sind, ob Ihnen eine Blüte untergejubelt wurde? Wer mit Falschgeld bezahlt, hat dieses zunächst objektiv in den Verkehr gebracht und läuft Gefahr, sich nach § 147 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar zu machen. Allerdings ist hierfür ein Vorsatz erforderlich, an dem es sicherlich meist fehlt. Beachten müssen Sie aber, dass schon bedingter Vorsatz ausreicht. Es reicht also aus, wenn Sie es für ernsthaft möglich halten, Falschgeld in den Händen zu halten. Nehmen Sie diesen Umstand dann billigend in Kauf und bringen das Falschgeld in Umlauf, können Sie Probleme mit der Staatsanwaltschaft bekommen.
Lieber zum Profi
Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Geldschein echt oder eine Fälschung ist? Dann sollten Sie sich an die Polizei oder Ihre Bank wenden. Auch die Bundesbank hilft Ihnen weiter. Diese überprüft den Schein und zieht ihn ein, handelt es sich tatsächlich um Falschgeld. Ärgerlich ist dabei, dass Sie keinen Ersatz bekommen. Allerdings besteht dann auch nicht das Risiko, strafrechtlich belangt zu werden.
Schützen Sie sich
Es ist gar nicht verkehrt, sich mit den verschiedenen Sicherheitsmerkmalen eines Geldscheins auszukennen. Vielleicht nehmen Sie sich mal einen Schein aus dem Geldbeutel und bestaunen die teils kunstvollen Geheimnisse. Sie werden überrascht sein, was Sie alles auf dem Geldschein entdecken können. Und je besser Sie einen echten Geldschein von einem falschen unterscheiden können, umso sicherer sind Sie. Insbesondere bei Bargeschäften mit fremden Menschen sollten Sie vorsichtig sein. Verkaufen Sie zum Beispiel Ihr Auto, sollten Sie das Bargeld des Käufers durchaus etwas genauer unter die Lupe nehmen.
Stand: 01.01.2025
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