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Rücksendungskosten bei Widerruf

Wer muss zahlen?

Gefällt die Online-Bestellung nicht? Kein Problem, in vielen Fällen können Sie sie einfach zurückschicken. Doch wer übernimmt dann die Kosten?

Jemand schnürt ein Paket eines Lieferdienstes für den Rückversand..

Rechtsfrage des Tages:

Viele Bestellungen im Internet sind sehr komfortabel. Gefällt der Pullover doch nicht oder sind die Schuhe zu klein, können die Waren meist einfach zurückgeschickt werden. Wer aber trägt die Kosten dafür? Und was ist mit den Kosten, die vielleicht schon für die Zusendung angefallen sind?

Antwort:

Kaufen Sie im Internet in einem Online-Shop oder auf einer Plattform ein, haben Sie in vielen Fällen ein Widerrufsrecht. Gefällt Ihnen der Artikel nicht oder passt er nicht zu Ihren Bedürfnissen, können Sie ihn zurückschicken. Wer die Kosten der Rücksendung trägt, können Sie meist der Widerrufsbelehrung entnehmen. Die dahinterstehende gesetzliche Regelung sollten Sie aber auch kennen.

Alte Rechtslage

Erinnern Sie sich noch? Früher war es so, dass Verkäufer grundsätzlich die Kosten der Rücksendung tragen mussten. Nur wenn der Artikel günstiger als 40 Euro war, konnten sie die Kosten auf den Käufer abwälzen. Oder wenn dieser nicht per Vorauskasse bezahlt hatte. Das ist nun schon lange her.

Rücksendung zahlt Käufer

Durch die Novellierung des Widerrufsrechts hat der Gesetzgeber auch die Regelung der Rücksendekosten geändert. Unabhängig von einer Wertgrenze legt das Gesetz nunmehr fest, dass die Kosten der Rücksendung der Käufer trägt. Es kommt also nicht mehr darauf an, wie teuer der Artikel war. Allerdings muss der Verkäufer den Kunden rechtzeitig vor Vertragsabschluss auf diesen Umstand hingewiesen haben. Fehlt dieser Hinweis, muss der Händler dem Käufer auch die Kosten der Rücksendung erstatten.

Sorgfältig belehren

Damit der Verbraucher die Rücksendekosten übernehmen muss, muss der Verkäufer seine Widerrufsbelehrung sorgfältig gestalten. Er muss seine Kunden auf die Folgen des Widerrufs hinweisen und klarstellen, dass die Rücksendekosten vom Kunden getragen werden müssen. Sonderregelungen gelten zudem für Sperrgut, das nicht auf dem normalen Postweg verschickt werden kann. Kann die Rücksendung nur mit einer Spedition erfolgen, muss der Verkäufer vor Vertragsschluss zusätzlich auf die Höhe der Rücksendekosten hinweisen. Dabei darf er die Kosten schätzen, da eine genaue Bestimmung im Vorfeld meist nicht möglich ist.

Ich zahle für Dich!

Viele Online-Händler übernehmen aber freiwillig die Kosten der Rücksendung. Schauen Sie mal in die Widerrufsbelehrung. Dort werden Sie einen entsprechenden Hinweis finden. Häufig nutzen Verkäufer diese freiwillige Übernahme zu Werbezwecken. Daher finden Sie diese Zusicherung in vielen Fällen bereits bei der Artikelbezeichnung oder auf der Startseite des Shops. Ist der Händler entweder aufgrund seiner Zusicherung oder wegen des Fehlens einer Belehrung zur Übernahme der Rücksendekosten verpflichtet, muss er diese dem Kunden vollständig erstatten. Hat der Kunde allerdings ohne besonderen Grund eine teurere Rücksendung gewählt, muss der Verkäufer diese zusätzlichen Kosten nicht übernehmen.

Auf dem Weg zum Kunden

Übrigens hat sich durch die Gesetzesänderung seinerzeit auch etwas hinsichtlich der Hinsendekosten getan. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gab es früher dazu nämlich nicht. Jetzt ist im Gesetz klar festgelegt, dass der Verkäufer im Falle des Widerrufs die Kosten der Zusendung tragen muss. 

Tipp

Natürlich dürfen Verkäufer weiterhin Versandkosten abrechnen, die der Kunde dann meist im Vorfeld schon bezahlt. Widerruft der Kunde aber berechtigt den Vertrag, muss der Händler diesem auch die Kosten der Hinsendung erstatten.

Nachprüfen

Erhalten Sie also den Kaufpreis nach einem Widerruf erstattet, prüfen Sie den Betrag im Hinblick auf die Versandkosten. Allerdings ist diese Kostenübernahmepflicht auf den Standardversand beschränkt. Haben Sie sich bewusst beispielsweise für einen Expressversand entschieden, können Sie auf den Mehrkosten für diese Versandart sitzen bleiben. Und haben Sie gar keine Versandkosten aufgrund eines Gratis-Versands bezahlt, haben Sie natürlich keinen Anspruch auf Erstattung fiktiver Versandkosten.

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