
Rechtsfrage des Tages:
So langsam wird es kälter und so mancher See ist schon mit einer Eisdecke überzogen. Ob Sie das Eis betreten können, hängt von dessen Dicke ab. Aber ist Schlittschuhlaufen oder Spazieren auf öffentlichen Teichen oder Seen überhaupt erlaubt?
Antwort:
Erinnern Sie sich noch an früher, als der Dorfteich oder der See in der Nähe regelmäßig zugefroren ist? Schlittschuhfahren oder zu Fuß über das Eis zu gleiten, war dann der größte Spaß. Auch wenn unsere Seen heute nicht immer oder nur kurz zufrieren, ist die Faszination für das Eis ungebrochen. Wirklich verboten ist das Betreten der Eisfläche eigentlich nicht. Verbotsschilder sollten Sie aber unbedingt beachten und sich lieber erkundigen, welche Eisflächen offiziell freigegeben wurden.
Dünnes Eis
Auch wenn das Eis nicht so glatt ist wie im Eisstadion, ist Eislaufen auf natürlichen Seen für viele ein besonderes Vergnügen. Leider birgt es auch erhebliche Gefahren. Beispielsweise brauchen Gewässer mit Frischwasserzulauf deutlich länger zum Zufrieren als unbewegte Wasserflächen. Und Sie als Laie werden kaum feststellen können, ob das Eis auch tatsächlich sicher trägt.
Betreten verboten!
Grundsätzlich ist das Betreten von Eisflächen gesetzlich weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Es sei denn, Sie entdecken ein Verbotsschild. In vielen Parks oder auch der Gefahrenabwehrverordnung der Länder sind entsprechende Verbote geregelt. Meist finden Sie auch ein solches Schild am Ufer. Dann sollten Sie die Füße unbedingt auf festem Boden behalten. Das Schild steht dort aus gutem Grund. Betreten Sie trotzdem die Eisfläche, könnten Sie einbrechen und sich in große Gefahr begeben. Im weniger dramatischen Fall kann Ihnen ein Bußgeld drohen. Außerdem haften Sie allein im Falle eines Unfalls, wenn Sie Warn- oder Verbotsschilder ignorieren. So kann es beispielsweise durch einen notwendigen Feuerwehreinsatz schnell teuer werden.
Freigegeben
Etwas anderes kann gelten, wenn der See von der Gemeinde offiziell freigegeben wurde. In einigen Städten prüft die Feuerwehr oder Gemeinde regelmäßig die Dicke des Eises. Hat dieses eine bestimmte Stärke erreicht, wird die Eisfläche freigegeben. Dann kommt eine Haftung der Gemeinde in Betracht, wenn das Eis doch bricht. Erkundigen Sie sich vorher genau. Das Betreten kann trotzdem auf eigene Gefahr erfolgen. Auch sollten Sie auf den Tag genau nachfragen. Ein heute freigegebener See kann morgen schon wieder gesperrt sein.
Auf eigenes Risiko
Viele Städte sind mittlerweile aus Haftungsgründen davon abgekommen, Seen offiziell freizugeben. Alternativ bieten einige Städte künstliche Eislaufbahnen an, zum Beispiel im Stadtzentrum. An frostigen Tagen werden zum Teil auch Wiesen geflutet, um den Bürgern eine schöne Eislaufbahn zu bieten. Fragen Sie doch in Ihrer Stadt mal nach. Auf jeden Fall sollten Sie die Gefahren zugefrorener Seen nicht unterschätzen. Im Zweifelsfall weichen Sie lieber auf ein Eisstadion aus.
Stand: 10.01.2025
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