
Rechtsfrage des Tages:
Wer aussortierten Hausrat einfach an die Straße stellt, riskiert ein Bußgeld. Warum droht selbst dann eine Strafe, wenn Sie die Kiste mit einem Zettel als „zu verschenken“ versehen?
Antwort:
Eigentlich ist es eine schöne Idee. Nicht mehr benötigtes Geschirr, ausgelesene Bücher oder Haushaltsgeräte wollen viele nicht einfach wegwerfen. Daher stehen immer wieder Kisten mit Hausrat an der Straße. Passanten werden aufgefordert, sich diese Dinge kostenlos mitzunehmen. Auch wenn Sie es gut meinen: Es handelt sich um wilde Müllablagerung, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Das ist doch noch gut
Bei dem Begriff "Müll" denken die meisten Leute an gesprungenes Geschirr, Essensreste oder zerrissenes Papier. Zum Müll gehören aber auch Gegenstände, die keinen unmittelbaren Verwendungszweck erfüllen. Bleibt die Kiste mehrere Tage an der Straße stehen, ohne dass sich jemand bedient, handelt es sich um wildes Ablagern von Müll. Daran ändert auch der Zettel „zu verschenken“ nichts. Das Ordnungsamt kann diese Handlung mit einem Bußgeld ahnden.
Teure Geschenke
Je nach Inhalt der Kiste kann es richtig teuer werden. Laut Bußgeldkatalog können Bußgelder bis zu 200 € verhängt werden. Haben die Gegenstände scharfe Kanten, kann sich die Geldbuße auf 300 € erhöhen. Noch tiefer müssen Sie in die Tasche greifen, wenn Sie Flüssigkeiten an die Straße stellen. Und mit bis zu 5.000 € können Sie rechnen, wenn Sie Elektrogeräte verschenken wollen.
Haftung für andere
Ein weiterer Nachteil ist, dass solche "Verschenkekisten" manchmal unerwarteten Zuwachs erfahren. Nicht selten nutzen andere die Kartons, um eigenen Sperrmüll daneben zu stellen oder unbrauchbare Dinge in der Kiste zu entsorgen. Für diese Gegenstände haftet dann derjenige, der den Karton ursprünglich aufgestellt hat.
Alle zahlen
Besonders unerfreulich ist, dass auch nicht Beteiligte für die „zu verschenken“-Kisten mitzahlen. Entsorgt das Ordnungsamt die Gegenstände, ohne sie jemandem zuordnen zu können, werden die Kosten als Entsorgungskosten auf die Abfallgebühren hinzugerechnet. So zahlen indirekt auch die Anwohner, die nichts mit dem Karton zu tun hatten. Entdecken Sie vor Ihrer Haustür eine Kiste und wissen nicht, wer sie dort platziert hat, sollten Sie das Ordnungsamt informieren. Andernfalls können Sie für die Entsorgungskosten herangezogen werden.
In der Praxis
Wie so oft sieht die Praxis glücklicherweise etwas anders aus als die Theorie. Halten Sie sich an ein paar Regeln, wird das Ordnungsamt meist ein Auge zudrücken. Stellen Sie die Kiste so auf, dass Sie niemanden gefährden. Möglichst dicht an der Hauswand wird sie nicht zur Stolperfalle. Werden Ihre Schätze nicht mitgenommen, müssen Sie die Kiste wieder entfernen. Am besten lassen Sie sie höchstens einen Tag stehen. Dann müssen Sie allerdings auch die Dinge mit entsorgen, die Fremde einfach dazugelegt haben. Um die Chance zu erhöhen, möglichst wenig später wieder einsammeln zu müssen, sollten Sie nur brauchbare Gegenstände zum Verschenken anbieten.
Wohin sonst?
Brauchbares Geschirr, gut erhaltene Bücher und andere saubere und intakte Gegenstände können Sie sozialen Einrichtungen anbieten. Neuwertige Kleidung können Sie ebenso spenden. Vielleicht gibt es bei Ihnen in der Nähe auch einen öffentlichen Bücherschrank, den Sie mit Ihren ausgelesenen Schmökern bestücken können. Finden Sie keinen Abnehmer, müssen Sie den Sperrmüll bestellen oder die Sachen je nach Art beim Wertstoffhof entsorgen.
Stand: 01.01.2025
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