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Zugewinn im Trennungsjahr

Sparen für den Ex?

Vor der Scheidung Geld auf die hohe Kante legen: Lohnt sich das überhaupt? Oder hat dann der zukünftige Expartner einen Anspruch?

Ein Paar sitzt mit verschränkten Armen nebeneinander und sieht sich mit ernstem Blick gegenseitig in die Augen.

Rechtsfrage des Tages:

Trennt sich ein Ehepaar, kann es bis zur Scheidung noch etwas dauern. Was ist mit Vermögen, das die jeweiligen Partner im Trennungsjahr ansparen? Wird das auch in den Zugewinn eingerechnet?

Antwort:

Läuft eine Ehe nicht mehr so, wie sie sollte, entschließen sich viele Paare zur Scheidung. Doch vor die Scheidung hat der Gesetzgeber das Trennungsjahr gesetzt. Ehepaare sollen zunächst ein Jahr lang getrennt von Tisch und Bett leben. In dieser Zeit sollen sie prüfen, ob sie die Ehe tatsächlich endgültig für gescheitert erklären wollen. Mit größeren Anschaffungen wie beispielsweise einer Eigentumswohnung sollten Sie noch etwas warten. Denn der Wert kann in den Zugewinnausgleich eingehen.

Immer noch verheiratet

Während des Trennungsjahres werden Sie normalerweise ein vom Ehepartner unabhängiges Leben führen. Vielleicht finden Sie sogar schon einen neuen Partner. Dennoch besteht Ihre Ehe auch während des Trennungsjahres fort. Und für den Zugewinnausgleich kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Trennung an. Vielmehr ist Stichtag die Zustellung des Scheidungsantrags beim Ehegatten.

Zugewinnausgleich ohne Ehevertrag

Die meisten Ehepartner leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser gilt immer dann, wenn Sie ehevertraglich nichts anderes geregelt haben. Lassen Sie sich scheiden, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt. Dabei wird grob gesagt das Anfangsvermögen des jeweiligen Ehepartners mit dessen Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags verglichen. Hat der eine Partner während der Ehe mehr erwirtschaftet als der andere, wird diese Differenz zwischen den Eheleuten ausgeglichen.

Das eine ja, das andere nicht

Das Gesetz sieht dabei vor, dass bestimmte Vermögenswerte nicht in den Zugewinn fallen. Diese werden dem Anfangsvermögen zugerechnet. Beispielsweise Erbschaften oder Schenkungen, da diese auf eine persönliche Beziehung zurückzuführen sind. Vererben Ihre Eltern Ihnen Geld, so fällt dieser Betrag nicht in Ihr Endvermögen. Er wird auf Ihr Anfangsvermögen aufgeschlagen. Sofern aber Ihre Ersparnisse aus dem Trennungsjahr nicht aus diesen bestimmten Quellen stammen, zählen sie zum Endvermögen.

Trennung spielt keine Rolle

Gerichte gehen nämlich davon aus, dass beim Zugewinnausgleich nicht nach der Herkunft des Vermögens unterschieden wird. Mit Ausnahme von Schenkungen und Erbschaften. Es spielt keine Rolle, dass Sie von Ihrem Partner bereits getrennt leben. Alles, was Sie beispielsweise von Ihrem Einkommen im Trennungsjahr ansparen, wird in den Zugewinnausgleich einbezogen.

Lottoglück

Das gilt so lange, bis der Scheidungsantrag zugestellt wurde. Dieses Datum ist der Stichtag für die Berechnung des Endvermögens. Übrigens würde sogar ein Lottogewinn während der Trennungszeit in den Zugewinnausgleich einbezogen werden.

Stand: 01.01.2025

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