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Nichts verschwenden: Containern erlaubt?

Einfach zu schade

Eigentlich ist es verboten, Lebensmittel aus Müllcontainern von Supermärkten zu retten. Doch gibt es vielleicht doch auch Ausnahmen?

Ein Müllbeutel wird in eine Mülltonne geworfen.

Rechtsfrage des Tages:

Tag für Tag wandern große Mengen eigentlich noch genießbarer Lebensmittel in die Container der Supermärkte. Sei es aus der Not oder aus Protest gegen die Verschwendung von Lebensmitteln: Containern ist für manche regelrecht zur Aufgabe geworden. Ist es erlaubt, Produkte aus fremdem Müll zu holen?

Antwort:

Ein Apfel mit Druckstellen, die verbeulte Konservendose oder der zerknitterte Müslikarton: Vieles, was in Mülltonnen endet, ist eigentlich noch absolut genießbar. Gerade bei Supermärkten kommen da schon beträchtliche Mengen an Lebensmitteln zusammen, die statt im Magen der Leute im Container landen. Auf der anderen Seite stehen Menschen, welchen das Geld für eine gesunde und ausgewogene Ernährung fehlt. Oder die umweltbewusst leben und gegen die Lebensmittelverschwendung angehen möchten. Auch wenn es sicherlich Lebensmittelverschwendung vorbeugen würde: Containern ist in aller Regel bisher nicht erlaubt. Sind die Container aber frei zugänglich, dürfen Sie immer öfter auf Nachsicht hoffen.

Zu gut für den Müll

Die Regeln beim Verkauf von Lebensmitteln sind streng. Nicht verkäufliche Ware mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum oder beschädigter Verpackung wird von den Betreibern meist entsorgt. Aber auch der Kunde selbst trägt eine Verantwortung. Leicht braune Bananen oder Äpfel mit kleineren Druckstellen erweisen sich oft als Ladenhüter und werden einfach nicht gekauft. Daher gelangt gerade auch viel reifes Obst und Gemüse in den Abfall, nur weil es nicht mehr optimal aussieht. Die Container von Supermärkten mögen dann für manche wie ein Selbstbedienungsladen wirken. Denn viele der entsorgten Lebensmittel sind in der Regel unbedenklich genießbar.

Wem gehört Müll?

Würden die entsorgten Lebensmittel niemandem mehr gehören, dürfte sich jeder nach Herzenslust bedienen. Das ist allerdings der Haken. Müll ist entgegen der vielleicht landläufigen Meinung nicht herrenlos. Vielmehr gehören auch die Lebensmittel im Container dem Supermarkt. Oder deren Eigentum geht auf den Entsorgungsbetrieb über, der die Container hinstellt und ausleert. Daher ist es rechtlich nicht zulässig, jegliche Art von Müll aus einem Container mitzunehmen.

Wirklich eine Straftat?

Wer Lebensmittel aus Müllcontainern fischt, macht sich wegen Diebstahls strafbar. Müssen Sie dabei noch Zäune überwinden oder gar den Container aufbrechen, steht sogar ein schwerer Diebstahl im Raum. Auch Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung können auf die Liste der Taten kommen. Je nach Fall können empfindliche Geldstrafen die Folge sein.

Ein Versuch

Noch im Jahr 2020 sind zwei Studentinnen vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert (BVerfG, Beschluss vom 05.08.2020, Aktenzeichen: 2 BvR 1985/19, 2 BvR 1986/19). Sie hatten erfolglos versucht, sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen der Mitnahme von Lebensmitteln aus einem Müllcontainer zu wehren. Auf politischer Ebene wird schon länger über die Legalisierung des Containerns nachgedacht. Der Bundesjustizminister und der Bundeslandwirtschaftsminister haben sich bereits vor einiger Zeit für eine Änderung der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren stark gemacht. Eine Gesetzesänderung auf Bundesebene ist zwar derzeit nicht vorgesehen. Auf Landesebene könnte aber die Ahndung des Containerns teilweise ausgesetzt werden.

Was ist geplant?

Ob und wann sich die Rechtslage beim Containern ändern wird, ist noch nicht abzusehen. Die Idee ist auch nicht eine Änderung des Strafrechts. Vielmehr sollen die Bundesländer in bestimmten Fällen von einer Strafverfolgung absehen. Solange die Mitnahme des Mülls nicht mit einer Sachbeschädigung oder einem Hausfriedensbruch einhergeht, könnten die Bußgelder und Strafen ausgesetzt und die Verfahren eingestellt werden. Wird hingegen ein Tor aufgebrochen oder ein Container beschädigt, soll dies auch weiterhin strafbar sein. Der Vorschlag ist nicht unumstritten. Beispielsweise der Handel sieht für sich ein erhebliches Haftungsrisiko, da dieses auch für unentgeltlich abgegebene Lebensmittel gilt. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Diskussion weiter entwickelt. Aktuell ist jedoch nicht mit konkreten Änderungen zu rechnen.

Straffrei bereits heute?

Es gibt auch Fälle, in denen „Lebensmittelretter“ auch heute schon straffrei davonkommen können. Bei den Tatbeständen des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung und des Diebstahls geringwertiger Sachen, setzt eine Strafverfolgung einen Strafantrag des Geschädigten voraus. Stellt also beispielsweise der Inhaber des Supermarktes keinen entsprechenden Antrag, wird das Containern auch nicht verfolgt. Dies wird freilich eher in den Fällen geschehen, in denen keine größeren Sachschäden verursacht oder Lebensmittel im großen Stil weggenommen wurden. Aber auch in anderen Fällen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen oder das Gericht belässt es bei einer Verwarnung.

Alternativen

Möchten Sie gegen die Lebensmittelverschwendung angehen, bieten sich Ihnen mittlerweile einige legale Alternativen. Angefangen vom achtsamen Einkaufen bis hin zu Apps, über die Sie übriggebliebene Lebensmittel in der Nachbarschaft verschenken können, ist heutzutage vieles möglich. Einige Supermärkte spenden auch unverkäufliche Lebensmittel an wohltätige Organisationen oder stellen Regale auf, aus denen sich jeder kostenlos bedienen darf.

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