
Rechtsfrage des Tages:
Nach einem ausgiebigen Essen in großer Runde kann die Bezahlung der Rechnung manchmal etwas dauern. Was aber, wenn zum Schluss noch Getränke oder Speisen offen sind? Muss der Letzte tatsächlich immer die Zeche zahlen?
Antwort:
Wenn Sie mit mehreren Leuten essen gehen, kann es bei der Bezahlung schon einmal durcheinander gehen. Gerade nach einem feucht fröhlichen Abend kann das eine oder andere Getränk vergessen werden. Der Volksmund sagt: „Der Letzte zahlt die Zeche.“ Rechtlich ist dem aber nicht so. Sie müssen nur die Speisen und Getränke bezahlen, die Sie tatsächlich bestellt und konsumiert haben.
Jeder seins
Vergisst ein anderer Gast, sein Bier oder Wasser zu bezahlen, muss nicht der letzte Gast am Tisch dafür sein Portemonnaie öffnen. Auch wenn Sie mit einer großen Gruppe unterwegs sind. Der Gastwirt schließt mit jedem einzelnen Gast einen eigenen Bewirtungsvertrag. Und so kann er auch nur vom jeweiligen Gast die Bezahlung verlangen. Nur weil Sie als Letzter bezahlen, darf der Wirt übrig gebliebene Positionen nicht bei Ihnen kassieren. Übrigens müsste der Wirt beweisen, dass Sie statt behaupteter zwei tatsächlich alle drei Weinschorlen getrunken haben.
Alle eingeladen
Etwas anderes gilt, wenn Sie Ihre Freunde einladen und für alle bezahlen. Dann können Sie sich natürlich nicht darauf berufen, bestimmte Getränke nicht selbst getrunken zu haben. Meinen Sie, der Wirt will zu viel kassieren, müssen Sie dies beweisen. Die Beweislast kehrt sich in diesem Fall um. Dabei kann es für Sie schwierig werden, die genaue Anzahl der Getränke nachzuvollziehen.
Die Rechnung bitte!
Ein weiteres Ärgernis am Ende eines schönen Abends kann drohen, wenn Sie die Rechnung ordern. Ist das Restaurant gut besucht, können Sie sich auf eine längere Wartezeit einstellen. Liegt die Rechnung nach einer halben Stunde immer noch nicht auf Ihrem Tisch, dürfen Sie aber keinesfalls einfach so gehen. Das wäre Zechprellerei. Sie müssen aber auch nicht stundenlang auf Ihrem Sitz ausharren. Bringt die Bedienung auch nach mehreren Aufforderungen und längerer Zeit die Rechnung nicht, dürfen Sie sich auf den Heimweg machen. Allerdings müssen Sie Name und Anschrift hinterlassen, damit Ihnen der Gastwirt eine Rechnung zuschicken kann. Diese müssen Sie dann natürlich bezahlen. Finden Sie die Möglichkeit, sollten Sie auf den Kellner oder Gastwirt zugehen. Können Sie direkt bezahlen, ersparen Sie allen Mühe und Ärger.
Stand: 01.01.2025
Auch interessant:

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen
Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.