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Nikolauspäckchen für die Enkel

Annehmen erlaubt?

Viele Nikolaus- und Weihnachtspräsente werden per Post auf den Weg gebracht. An wen darf der Paketbote das Päckchen aushändigen?

Ein kleines Mädchen mit Weihnachtsmütze öffnet ein Geschenk.

Rechtsfrage des Tages:

Haben die Großeltern Ihren Kindern ein Nikolauspäckchen geschickt? Oder sind einige Weihnachtsbestellungen zu Ihnen unterwegs? Dann sind Sie bei Anlieferung hoffentlich zu Hause. Oder darf Ihr Nachwuchs Pakete annehmen?

Antwort:

In der Vorweihnachtszeit haben Paketzusteller manchmal ihre liebe Not, der Masse an Paketen Herr zu werden. Da sind diese dankbar, wenn sie möglichst viele Pakete gleich bei der ersten Tour abgeben können. Aber dürfen sie Kindern Pakete und Päckchen aushändigen? Und können Sie Ihren Nachwuchs mit der Benachrichtigungskarte zur Post schicken, um ein Päckchen abzuholen?

Annahme gestattet

Wer ein Paket für einen anderen annimmt, wird rechtlich als Empfangsbote angesehen. Voraussetzung dafür ist, dass dieser zum Empfang ausdrücklich ermächtigt ist oder nach der Verkehrssitte davon ausgegangen werden kann. Geschäftsfähigkeit ist keine Voraussetzung dafür, als Bote tätig zu werden. Daher gilt der Merksatz: "Ist das Kind auch noch so klein, kann es doch schon Bote sein."

Nicht an kleine Kinder

Im Grund können also auch Kinder Pakete in Empfang nehmen. Allerdings geht die Verkehrsanschauung davon aus, dass geschäftsunfähige Kinder unter sieben Jahre nicht zur Entgegennahme ermächtigt sind. Kommt das Paket dann weg, haftet unter Umständen der Paketbote. Bei älteren beschränkt geschäftsfähigen Kindern kommt es auf die Reife und deren Entwicklungsstand an. Daher kann es passieren, dass ein Paketzusteller das Päckchen lieber beim Nachbarn abgibt als beim Kind, das die Tür geöffnet hat.

Hochprozentiges

So manche Pakete dürfen aber auch Jugendliche nicht entgegennehmen. Der Jugendschutz sieht vor, dass beispielsweise alkoholische Getränke nicht an Jugendliche unter 16 Jahre abgegeben werden dürfen. Bei hochprozentigem Alkohol wie Schnaps, Gin oder Wodka liegt die Grenze bei 18 Jahren. Versandhändler müssen dafür sorgen, dass solche Lieferungen nicht an Kinder oder Jugendliche übergeben werden. Spezielle Aufkleber auf dem Paket verpflichten den Zusteller, wenn nötig das Alter desjenigen zu kontrollieren, der die Tür öffnet und die Bestellung entgegennimmt. Haben Sie sich also Spirituosen bestellt, sollten Sie bei der angekündigten Lieferung am besten selbst zu Hause sein.

Geh mal holen

Hat der Zusteller niemanden angetroffen, kann der Empfänger das Paket in der Regel ab einer bestimmten Uhrzeit oder dem nächsten Tag beim Lieferdienst, bei einer Annahmestelle oder bei der Post abholen. Der Empfänger muss nicht persönlich erscheinen. Schickt er beispielsweise einen Angehörigen, muss er diesen schriftlich bevollmächtigen. Der Abholer muss sich dann mit einem Lichtbildausweis ausweisen können. Volljährigkeit ist hingegen in der Regel nicht vorgeschrieben. Aber auch Jugendliche müssen einen Pass oder Personalausweis vorzeigen können.

Pakete fürs Kind

Viele Weihnachtspäckchen sind an die Enkel, Nichten oder Neffen persönlich adressiert. War bei der Zustellung niemand zu Hause, bekommt Ihr Kind eine Benachrichtigungskarte und kann das Paket bei der Post oder einer anderen Annahmestelle abholen. Ist Ihr Kind beschränkt geschäftsfähig, muss es entweder bei der Abholung dabei sein. Oder es muss Ihnen eine Vollmacht zur Abholung der Sendung erteilen. Ist Ihr Kind also zwischen sieben und 18 Jahre alt, sollten Sie nicht ohne Vollmacht bei der Abholung erscheinen.

Überraschung fürs Kleinkind

Ist das Kind jünger als sieben Jahre, ist es geschäftsunfähig. Dann sind Sie als Eltern zwar berechtigt, eine Sendung in Empfang zu nehmen. Einen Nachweis verlangen die Mitarbeiter der Paketdienste aber in der Regel trotzdem. Nehmen Sie dann also zur Abholung den Kinderreisepass Ihres Nachwuchses oder das Kind gleich selbst mit. Eine Kopie der Geburtsurkunde können Sie auch vorlegen, wenn Ihr Kind noch keinen Pass hat. Mit Schikane hat das nichts zu tun. Diese strengen Regeln dienen Ihrer eigenen Absicherung. Ansonsten könnten Trickbetrüger oder unredliche Finder einer verlorenen Benachrichtigungskarte ohne Probleme fremde Pakete abholen und entwenden. Möchten Sie diese Probleme umgehen, bitten Sie den Absender, das Paket direkt an Sie zu adressieren.

Garage und Packstation

Mittlerweile gibt es viele Möglichkeiten, den Zustellern ihre Arbeit zu erleichtern. So können Sie alternative Ablageorte angeben wie beispielsweise das Gartenhaus oder die Garage. Sie können sich mit Ihren Nachbarn abstimmen und gegenseitig Pakete und Päckchen in Empfang nehmen. Verschiedene Lieferdienste bieten auch Lagerboxen an, aus denen Sie jederzeit Ihre Bestellung abholen können. Je besser Sie eine Bestellung und den Empfang von Paketen planen, umso sicherer kommen Sie an Ihre Weihnachtsgeschenke.

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