Rechtsfrage des Tages:
Pfandbons fristen nicht selten ein dunkles Dasein im Portemonnaie. Und so kommt es immer wieder vor, dass alte Pfandbons an der Kasse eingelöst werden sollen. Wie lange ist so ein Bon aber eigentlich gültig?
Antwort:
Der Abgabeautomat für Leergut steht meist am Eingang des Supermarkts. Nach dem Füttern des Automaten wandert der Pfandbon während des Einkaufs schnell in die Hosentasche. Selbst wenn schlaue Einkaufs-Apps versuchen, an den Bon zu erinnern. Manchmal wird er erst Wochen später wiederentdeckt. Aber keine Sorge. Rechtlich haben Sie mindestens drei Jahre Zeit, Ihr Pfandgeld zu verlangen.
Nur ein Jahr gültig?
Gerade in der jetzigen Situation haben Sie im Supermarkt vermutlich andere Dinge im Kopf, als Ihren Pfandbon. Allgemein teilen diese Papierstückchen aber ohnehin das Schicksal, im Portemonnaie vergessen zu werden. Haben Sie vielleicht auch gerade einen alten Bon gefunden? Keine Sorge. Es gehört zu den Rechtsirrtümern, dass die Bons nur innerhalb einer kurzen Zeit eingelöst werden dürfen.
Regelverjährung auch bei Bons
Die Gültigkeit von Pfandbons richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsregeln. Die Regelverjährung beträgt drei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres zu Laufen, in dem der Anspruch entstanden ist. Finden Sie also einen Pfandbon vom Januar 2022, können Sie diesen bis zum 31.12.2025 einlösen. Die Händler sind auch verpflichtet, den Bon bis zum Eintritt der Verjährung entgegenzunehmen.
Problem Thermopapier
Voraussetzung für das Einlösen ist, dass der Bon auch in diesem Laden ausgestellt wurde. Und natürlich muss er noch lesbar sein. Haben Sie ihn versehentlich mitgewaschen oder ist das Thermopapier durch die Sonne ausgeblichen, ist der Pfandbetrag ohnehin nicht mehr erkennbar. Dann brauchen Sie im Laden keine Erstattung zu verlangen. Der Händler kann sie zu Recht verweigern. Thermopapier hat außerdem die negative Eigenschaft, auch ohne weitere Einwirkungen zu verblassen. Wichtige Belege aus Thermopapier sollten Sie daher immer kopieren und den Kassenzettel an die Kopie heften. So behält der Beleg seine Gültigkeit. Rein praktisch werden Sie aber Ihren Pfandbon sicherlich nicht kopieren und bewusst lange aufbewahren.
Problem Kassensystem
Manchmal kommt es vor, dass eine Kasse einen alten Pfandbon nicht akzeptiert. Sei es, weil er schlecht zu lesen ist oder, weil der Händler das System umgestellt hat. Das entbindet den Händler aber nicht von seiner Pflicht, den Bon einzulösen. Um nicht alle an der Kasse aufzuhalten, können Sie sich auch an die Information wenden. Diese müssen den Bon notfalls ohne Einscannen einlösen.
Fundsache Kassenbon
Haben Sie einen Pfandbon im Supermarkt gefunden? Dann sollten Sie so anständig sein, die Leute ringsum anzusprechen. Vermisst aber niemand einen Bon und Sie können keinen Eigentümer ermitteln, kommt es auf den Wert an. Liegt der Pfandbetrag über 10 Euro, müssen Sie den Fund eigentlich den zuständigen Behörden melden. Meldet sich kein Berechtigter, geht der Bon nach Ablauf von sechs Monaten ab Meldung in Ihr Eigentum über. Bei einem Wert unter 10 Euro besteht diese Meldepflicht nicht. Eigentümer werden Sie allerdings auch erst offiziell mit Ablauf von sechs Monaten. Spricht Sie aber der Eigentümer an, müssen Sie den Bon selbstverständlich herausgeben. Die Frist zur Herausgabe beträgt übrigens nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung drei Jahre. Aufgrund der Beweisprobleme dürften solche Fälle in der Praxis aber kaum vorkommen.
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