Zum Inhalt springen

Wie viel Kleingeld ist an der Kasse erlaubt?

Sack voller Münzen

Auch wenn der Trend eher weg vom Bargeld geht, so haben doch viele eine Dose voll mit Geldmünzen zu Hause. Können Sie damit einkaufen?

Kupfergeld quillt aus einem roten Geldbeutel, der auf einem Holztisch liegt.

Rechtsfrage des Tages:

Haben Sie zu Hause auch ein Einmachglas voller Geldmünzen? Dann gehen Sie doch mal einkaufen. Oder dürfen Kassierer eine zu große Menge Kleingeld ablehnen?

Antwort:

Immer mehr Leute nutzen beim Einkaufen bargeldlose Zahlungsmittel. Trotzdem dürfte fast jeder zu Hause noch die ein oder andere Sammelbox voll Cent- und Euromünzen haben. Wollen Sie diese dann ausgeben, werden Sie nicht immer auf erfreute Gesichter treffen. Außer der Deutschen Bundesbank ist tatsächlich niemand verpflichtet, Münzen in unbegrenzter Menge anzunehmen. Das Limit liegt bei 50 Geldstücken.

Gesetzliche Grenze

Sie dürfen einen Beutel mit bis zu 50 Münzen auf den Tresen legen. Dies stellt nach dem Münzgesetz die Höchstmenge an Münzgeld dar, die ein Geschäft oder auch die Gastronomie akzeptieren muss. Auch mit Euro-Gedenkmünzen dürfen Sie bezahlen. Hierbei gilt ein Höchstbetrag von 200 Euro. Zahlen Sie sowohl mit Euro- und Centmünzen als auch mit Euro-Gedenkmünzen, gilt wieder die Grenze von 50 Geldstücken, auch wenn damit 200 Euro nicht erreicht werden.

Wechseln bei der Bundesbank

Haben Sie über die Jahre mehr Hartgeld als die Höchstmenge gesammelt, können Sie dies bei einer Filiale der Deutschen Bundesbank wechseln, und zwar unbegrenzt. Allerdings müssen Sie mit Bearbeitungsgebühren rechnen. Darüber hinaus halten viele Banken und Sparkassen Münzwechselautomaten bereit, mit denen Sie Ihr Hartgeld in Papiergeld tauschen oder Ihrem Girokonto gutschreiben lassen können. Den Automaten sollten Sie aber auch nicht mit fünf Einkaufstüten voller Münzgeld überlasten.

Wussten Sie, dass ...

... das mühsame Einrollen von Münzen in Münzrollpapier trotz Wechselautomaten nicht völlig überflüssig geworden ist? Banken und Sparkassen können Münzgeld nämlich in der Regel nur bei der Deutschen Bundesbank eintauschen, wenn es sortenrein und rolliert ist.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Geldinstitut über die Vorgehensweise und darüber, bis zu welcher Anzahl Sie Ihren Münzschatz eintauschen können. Und sind Sie nicht Kunde der Bank oder Sparkasse, werden Sie Ihren Sack Geld sicherlich wieder mit nach Hause nehmen müssen.

Münzen im Supermarkt

Natürlich kann es Ihnen trotz dieser gesetzlichen Regelungen passieren, dass ein Laden auch nur weniger Münzen akzeptiert. Nicht selten haben Läden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass Centstücke beispielsweise nur bis zu einem Betrag von 5 Euro angenommen werden. Oder wer kennt nicht den Hinweis an Tankstellen, dass die Annahme von 500-Euro-Scheinen nicht erfolgen kann? Aufgrund der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit können Sie dagegen auch kaum etwas unternehmen.

Gut zu wissen ...

Viele größere Supermärkte haben mittlerweile Wechselautomaten von Dienstleistern im Eingangsbereich aufgestellt. Dort können Sie bequem Ihren Münzenberg eintauschen und bekommen einen Wertbon, den Sie im Supermarkt einlösen können. Einziger Wermutstropfen: Sie müssen einen gewissen Prozentsatz an Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Umlaufmünzen

Wollen Sie sich von Ihrer Sammlung der Sondermünzen trennen? Unterscheiden müssen Sie zwischen allgemeinen "Gedenkmünzen" und den eigentlichen "Euro-Sammlermünzen" als Gedenksondermünzen. Bei den Gedenkmünzen handelt es sich um Umlaufmünzen, die statt des regulären nationalen Münzbildes Bilder von Persönlichkeiten oder Ereignissen tragen. Zu den Gedenkmünzen gehören beispielsweise die 2-Euro-Münzen mit Motiven der Bundesländer, die seit 2006 herausgegeben werden. Die Gedenkmünze 2015 trägt zum Beispiel das Bild der Frankfurter Paulskirche für Hessen. Diese Münzen können jedem jederzeit in die Hände fallen, da es sich um reguläre Umlaufmünzen handelt. Jeder Euro-Mitgliedsstaat kann sie herausgeben und sie gelten im gesamten Euro-Währungsraum als gesetzliches Zahlungsmittel.

Euro-Sammlermünzen

Etwas anders ist die Lage bei den speziellen Gedenk- oder auch sogenannten Euro-Sammlermünzen. Diese haben einen Nominalwert von fünf oder zehn Euro und entsprechen auch in anderen wichtigen Merkmalen nicht den Umlaufmünzen. Dennoch gelten sie in Deutschland als gesetzliches Zahlungsmittel. Viele Kassen haben zwar kein Sammelfach für diese Münzen und Kassierer sind häufig verunsichert, wenn Sie eine 10-Euro-Münze auf den Ladentisch legen. Dennoch sind Geschäfte bis zu einem Betrag von 200 Euro zur Annahme verpflichtet. Allerdings gelten diese Münzen nur im Ausgabestaat als Zahlungsmittel. Im Italienurlaub werden Sie Ihre deutschen 10-Euro-Münzen also nicht zum Bezahlen nutzen können.

Stand: 21.01.2025

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: