Rechtsfrage des Tages:
Haben Sie zu Hause auch ein Einmachglas voller Geldmünzen? Dann gehen Sie doch mal einkaufen. Oder können Kassierer eine zu große Menge Kleingeld ablehnen?
Antwort:
Nicht nur Kinder füttern ihr Sparschwein gern regelmäßig mit Münzen. Auch Erwachsene nutzen auf diese Art die Gelegenheit, ihr überfülltes Portemonnaie von Kleingeld zu befreien. Wollen Sie dieses dann loswerden, werden Sie nicht immer auf erfreute Gesichter treffen. Außer der Deutschen Bundesbank ist tatsächlich niemand verpflichtet, Münzen in unbegrenzter Menge anzunehmen. Das Limit liegt bei 50 Geldstücken.
Höchstmenge nach Münzgesetz
Sie dürfen einen Beutel mit bis zu 50 Münzen auf den Tresen legen. Dies stellt nach dem Münzgesetz die Höchstmenge an Münzgeld dar, die ein Geschäft oder auch die Gastronomie akzeptieren muss. Auch mit Euro-Gedenkmünzen dürfen Sie bezahlen. Hierbei gilt ein Höchstbetrag von 200 Euro. Zahlen Sie sowohl mit Euro- und Centmünzen als auch mit Euro-Gedenkmünzen, gilt wieder die Grenze von 50 Geldstücken, auch wenn damit 200 Euro nicht erreicht werden.
Wechseln bei der Bundesbank
Haben Sie über die Jahre mehr Hartgeld als die Höchstmenge gesammelt, können Sie dies bei einer Filiale der Deutschen Bundesbank wechseln, und zwar unbegrenzt. Allerdings müssen Sie mit Bearbeitungsgebühren rechnen. Darüber hinaus halten viele Banken und Sparkassen Münzwechselautomaten bereit, mit denen Sie Ihr Hart- in Papiergeld tauschen oder Ihrem Girokonto gutschreiben lassen können. Den Automaten sollten Sie aber auch nicht mit fünf Einkaufstüten Münzgeld überlasten. Oder Sie können das Geld in der Filiale in Zählbretter sortieren. Müssen Sie das Geld selbst in spezielles Münzrollenpapier eindrehen, erfordert dies eine gewisse Geschicklichkeit. Da kann es bequemer sein, sich nach Feierabend in Ruhe am Esstisch damit zu beschäftigen und die fertigen Rollen zur Bank zu bringen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Geldinstitut über die Vorgehensweise und darüber, bis zu welcher Anzahl dieses Ihren Münzschatz eintauscht.
Sache des Ladeninhabers
Natürlich kann es Ihnen trotz dieser gesetzlichen Regelungen passieren, dass ein Laden auch nur weniger Münzen akzeptiert. Nicht selten haben Läden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass Centstücke beispielsweise nur bis zu einem Betrag von 5 Euro angenommen werden. Oder wer kennt nicht den Hinweis an Tankstellen, dass die Annahme von 500-Euro-Scheinen nicht erfolgen kann? Aufgrund der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit können Sie dagegen auch kaum etwas unternehmen.
Bezahlen mit Sammlermünzen
Seit Einführung des Euro machen sich viele Menschen einen Spaß daraus, die Euromünzen verschiedener Länder zu sammeln. Außerdem gibt es besondere Euromünzen, die unter Sammlern heiß begehrt sind. Gehört das Münzensammeln nicht zu Ihrer Leidenschaft, so stellt sich die Frage, ob Sie Sammlermünzen auch als normale Währung einsetzen können.
Umlaufmünzen
Unterscheiden müssen Sie zwischen allgemeinen "Gedenkmünzen" und den eigentlichen "Euro-Sammlermünzen" als Gedenksondermünzen. Bei den Gedenkmünzen handelt es sich um Umlaufmünzen, die statt des regulären nationalen Münzbildes Bilder von Persönlichkeiten oder Ereignissen tragen. Zu den Gedenkmünzen gehören beispielsweise die 2-Euro-Münzen mit Motiven der Bundesländer, die seit 2006 herausgegeben werden. Die Gedenkmünze 2015 trägt zum Beispiel das Bild der Frankfurter Paulskirche für Hessen. Diese Münzen können jedem jederzeit in die Hände fallen, da es sich um reguläre Umlaufmünzen handelt. Jeder Euro-Mitgliedsstaat kann sie herausgeben und sie gelten im gesamten Euro-Währungsraum als gesetzliches Zahlungsmittel.
Euro-Sammlermünzen
Etwas anders ist die Lage bei den speziellen Gedenk- oder auch sogenannten Euro-Sammlermünzen. Diese haben einen Nominalwert von fünf oder zehn Euro und entsprechen auch in anderen wichtigen Merkmalen nicht den Umlaufmünzen. Dennoch gelten sie in Deutschland als gesetzliches Zahlungsmittel. Viele Kassen haben zwar kein Sammelfach für diese Münzen und Kassierer sind häufig verunsichert, wenn Sie eine 10-Euro-Münze auf den Ladentisch legen. Dennoch sind Geschäfte bis zu einem Betrag von 200 Euro zur Annahme verpflichtet. Allerdings gelten diese Münzen nur im Ausgabestaat als Zahlungsmittel. Im Italienurlaub werden Sie Ihre deutschen 10-Euro-Münzen also nicht zum Bezahlen nutzen können. Umgekehrt ist in Deutschland auch niemand verpflichtet, solche Münzen anderer Euro-Staaten, die im Nominalwert und anderen Merkmalen von den Umlaufmünzen abweichen, anzunehmen.
Annahmepflicht, aber …
Auch wenn Läden eigentlich verpflichtet sind, Euro-Sammlermünzen und Bargeld bis zu 50 Münzen anzunehmen, so gilt doch auch die Vertragsautonomie. In Zeiten von Corona haben viele Ladeninhaber um kontaktloses Bezahlen mit EC- oder Kreditkarte gebeten. Rein rechtlich ist jedes Geschäft berechtigt, die Annahme von Bargeld auch ganz zu verweigern. Dann muss es den Kunden aber deutlich und rechtzeitig darauf hinweisen. Aufgrund des Konkurrenzdrucks wird aber kaum ein Laden die Annahme von Bargeld vollständig ablehnen.
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