
Rechtsfrage des Tages:
Auch wenn seit dem Brexit die Einreise nach Großbritannien nicht mehr so einfach ist wie früher, ist das Land nach wie vor ein beliebtes Reiseziel. Welche Dokumente brauchen Sie aktuell, um Ihren Urlaub oder Ihre Geschäftsreise antreten zu können?
Antwort:
Seit Anfang Januar 2020 ist Großbritannien nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Wer jetzt nach Großbritannien, Schottland, Wales oder Nordirland reisen möchte, muss unbedingt seinen Reisepass dabeihaben. In vielen Fällen benötigen Sie für einen kurzen Aufenthalt nach wie vor kein Visum. Allerdings müssen Sie sich um eine elektronische Einreisegenehmigung kümmern.
Übergangszeit abgelaufen
Nach dem Brexit galt eine Übergangszeit. Binnen dieser Frist konnten Sie weiterhin mit einem gültigen Personalausweis auf die Insel reisen, da sich Großbritannien solange noch an die Regeln der EU halten musste. Diese Frist ist aber mittlerweile lange abgelaufen. Nur ganz bestimmte Personenkreise dürfen noch bis Ende 2025 mit dem Personalausweis reisen. Dazu gehören zum Beispiel Personen mit Grenzarbeitergenehmigungen.
Visum Pflicht?
Auch wenn der Personalausweis mittlerweile nicht mehr ausreicht, gibt es auch gute Nachrichten. Ein Visum brauchen Sie derzeit für einen normalen Ferienaufenthalt nicht. Bis zu sechs Monate dürfen Sie sich als Urlauber oder Geschäftsreisender ohne Visum im Land aufhalten. Bei Geschäftsreisen müssen Sie unterscheiden. Für die Teilnahme an Geschäftstreffen, Konferenzen oder Messen brauchen Sie kein Visum. Auch Aufenthalte für eine kurze Dauer für Vertragsverhandlungen sind visumfrei. Wollen Sie hingegen konkret Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, müssen Sie sich vorher um ein Visum kümmern. Da die Abgrenzung nicht immer ganz leicht ist, sollten Sie sich vor jeder Geschäftsreise erkundigen. Informationen finden Sie auf der Internetseite der britischen Regierung. Damit ersparen Sie sich Scherereien bei der Einreise.
Reisepass: meist ein Muss
Seit dem 01.01.2021 brauchen Sie für Ihre Einreise nach Großbritannien einen Reisepass. Ihre Kinder müssen mittlerweile auch einen Reisepass haben. Den Kinderreisepass gibt es mittlerweile nicht mehr. Der Personalausweis reicht nun nicht mehr aus. Ausnahmen können für Personen mit einem Settled oder Pre-Settled Status gelten. Dann sollten Sie aber zum besseren Nachweis Ihren Personalausweis mit dem digitalen Aufenthaltsstatus verbunden haben. Und viele Fluggesellschaften verlangen ohnehin grundsätzlich einen Reisepass.
Elektronische Einreisegenehmigung ist Pflicht
Seit dem 02. April 2025 braucht jeder Reisende eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Diese kostet seit dem 09. April 2025 16 Britische Pfund. Beantragen können Sie diese online bei der britischen Regierung. Oder Sie laden sich die offizielle ETA-App auf Ihr Handy. Auch Ihr Nachwuchs braucht unabhängig vom Alter eine solche Genehmigung. Neben Ihren persönlichen Daten müssen Sie unter anderem Angaben zu strafrechtlichen Verurteilungen und Beteiligungen an kriminellen oder terroristischen Handlungen machen. Außerdem müssen Sie zwei digitale Fotos hochladen.
Gut zu wissen ...
Notwendig ist ein Foto Ihres Reisepasses, auf dem alle vier Ecken des Dokuments erkennbar sein müssen und ein Porträtbild, das nicht älter als sechs Monate sein darf.
Rechtzeitig beantragen
Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu 72 Stunden dauern. Daher sollten Sie sich frühzeitig vor Reiseantritt um die Genehmigung kümmern. Der Vorteil: Die ETA ist zwei Jahre gültig und kann mehrfach verwendet werden. Das bedeutet, dass Sie für Ihre nächste Reise in diesem Zeitraum keine neue ETA beantragen müssen.
Zoll nicht vergessen
Denken Sie daran, dass Großbritannien als Drittland beziehungsweise Nicht-EU-Staat gilt. Es gelten daher kleinere Reisefreimengen als früher, wenn Sie zollpflichtige Waren aus dem Urlaub mit nach Hause nehmen wollen. Haben Sie vor, Reisesouvenirs zu kaufen? Dann erkundigen Sie sich vorher auf der Internetseite des Zolls, welche Regeln Sie beachten müssen.
Stand: 07.04.2025
Auch interessant:

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen
Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.