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Ohne Eltern: Reisen mit Oma und Opa

Kinder unterwegs

Ihre Kinder verreisen dieses Jahr mit den Großeltern? Oder Sie nehmen einen Freund Ihres Kindes mit? Dann sollten Sie einiges beachten.

Ein Opa und sein Enkel betrachten gemeinsam eine Pusteblume.

Rechtsfrage des Tages:

Für Großeltern ist es meist eine große Freude, ohne die Eltern ihre Enkelkinder mit in den Urlaub zu nehmen. Oder vielleicht haben Sie sich auch überlegt, Ihrem Kind zur Gesellschaft einen Freund mit auf Reisen zu nehmen. Woran müssen Sie im Vorfeld denken?

Antwort:

Urlaub nur mit den Eltern kann nicht nur für Einzelkinder manchmal etwas langweilig werden. Da ist es doch toll, wenn der beste Freund oder die liebste Freundin mit dabei sein kann. Oder die Kinder bekommen von Oma und Opa noch eine Woche Extraurlaub spendiert. Damit es in den Ferien nicht zu Problemen kommt, sollten Sie sich eine Vollmacht ausstellen lassen oder die Großeltern bevollmächtigen. Vorab sollten Sie auch über das Geld reden. Damit riskieren Sie keine Unstimmigkeiten nach der Heimreise.

Freunde dabei

Bevor es mit einem fremden Kind losgeht, sollten Sie mit den Eltern des Gastkindes klare Absprachen treffen. Kommen diese für die Unterkunft und Reisekosten mit auf oder laden Sie das Kind ein? Wie sieht es mit Taschengeld aus? Und wer bezahlt die Eintrittspreise für Freibäder, Tierparks oder das Essen im Restaurant? Am besten setzen Sie sich mit den anderen Eltern bei einem Kaffee zusammen und besprechen das Urlaubsbudget. Natürlich sollten Sie auch innerhalb der Familie klare Absprachen treffen. Nehmen aber Oma und Opa das Enkelkind mit in den Urlaub, ist Geld häufig nicht das vordringliche Thema.

Geht das?

Auch wenn Sie den Freund Ihres Kindes gut kennen, sprechen Sie sich mit dessen Eltern ab. Wichtig zu wissen ist, ob das Kind schwimmen kann und die Eltern beispielsweise einen Freibadbesuch erlauben. Planen Sie besondere Aktionen wie einen Tag im Kletterpark, sollten die Eltern das wissen. Mit den Großeltern können Sie beispielsweise Absprachen treffen über Fernsehzeiten oder die Nachtruhe. Denken Sie aber daran, dass es vielleicht auch zum besonderen Erlebnis gehört, mal nach Omas und Opas Regeln leben zu dürfen.

Vollmacht und Ausweise

Wie bei den eigenen Kindern auch, müssen Sie die Reisedokumente des mitreisenden Kindes prüfen. Je nach Reiseland brauchen Kinder einen Kinderreisepass oder Personalausweis. Nicht, dass der Urlaub bereits an der Grenze zu Ende ist. Außerdem ist eine Vollmacht dringend anzuraten. Damit bevollmächtigen die Erziehungsberechtigten des anderen Kindes Sie, während der Urlaubszeit die Aufsicht zu übernehmen. Selbst wenn das Kind mit den Großeltern ja mit der Familie unterwegs ist: Auch den Großeltern sollten Sie eine Reisevollmacht ausstellen. Nehmen Sie in das Dokument auch auf, dass Sie bzw. die Großeltern sich im Notfall um die ärztliche Versorgung des Kindes kümmern dürfen. Wenn die Reise ins Ausland geht, sollten Sie idealerweise gleich eine Vollmacht in Englisch und in der Landessprache ausfüllen.

Was muss drinstehen?

Damit die Vollmacht auch ihren Dienst tut, muss sie bestimmte Angaben enthalten. Wichtig sind natürlich Name des Kindes und der bevollmächtigten Begleitperson. Nehmen Sie auch das Geburtsdatum des Kindes auf. Inhaltlich sollten Sie aufnehmen, worauf sich die Vollmacht beziehen soll: Arztbesuche, Einwilligung in Heilbehandlungen, Betreuung, Abholung und so weiter. Sinnvoll ist es, die Dauer der Vollmacht anzugeben und eine Widerrufsmöglichkeit einzufügen. Vergessen Sie letztlich nicht Ihre Unterschrift oder die der Eltern.

Wo soll es hingehen?

Wichtig: Informieren Sie sich zur Sicherheit vor Reiseantritt über die jeweiligen Einreisebedingungen: Manche Länder fordern für die Einreise eine amtlich beglaubigte Vollmacht. Wollen Sie beispielsweise nach Griechenland oder Nordmazedonien, dürfen Sie ohne eine solche beglaubigte Vollmacht nicht einreisen. Fügen Sie der Vollmacht auch eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei.

Reiseapotheke

Besonders wichtig ist es, mit den Eltern Ihres Gastes über notwendige Medikamente, Unverträglichkeiten und Allergien zu sprechen. Muss das Kind regelmäßig Medikamente einnehmen, lassen Sie sich einen entsprechenden Medikationsplan mitgeben. Dann wissen Sie sicher, worauf Sie achten müssen. Instruieren Sie auch die Großeltern, wenn diese mit Ihrem Kind auf große Fahrt gehen.

Unterwegs mit dem Auto

Wollen Sie mit dem Auto in den Urlaub fahren, ist nicht nur Ihre Familie abgesichert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt alle Insassen Ihres Fahrzeugs. Es kommt nicht darauf an, ob und wie Sie miteinander verwandt sind. Sie brauchen also keine zusätzliche Versicherung abzuschließen für den Fall, dass ein Unfall passiert.

 

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