
Rechtsfrage des Tages:
Muscheln, Meerglas, aber auch Strandgut sind beliebte Urlaubssouvenirs. Alles dürfen Sie aber nicht mitnehmen. Welche Regeln gelten?
Antwort:
Ein paar Muscheln, ein hübscher Stein oder mit etwas Glück verlorene Ladung eines Containerschiffs – das alles können Sie am Strand entdecken. Einfach mitnehmen dürfen Sie allerdings nicht alles. Gerade in anderen Ländern kann schon das Abfüllen eines Tütchens mit Sand zu einer harten Strafe führen. Daher sollten Sie wissen, was erlaubt ist und was Sie lieber liegen lassen sollten.
Treib- und Schwemmgut
Muscheln, Algen, Glasstückchen oder von Bord gefallene Gegenstände gelten als Treib- oder Schwemmgut. Werden sie an Land gespült, werden sie Strandgut genannt. Muscheln und Treibhölzer gehören dabei zu den begehrtesten Sammelobjekten von Strandspaziergängern. Und so mancher hat sich angewöhnt, von jedem Urlaubsstrand etwas Sand mit nach Hause zu nehmen. Erlaubt ist das nicht immer.
An Nord- und Ostsee
Keine Sorge. Gehen Sie an der deutschen Nordsee- oder Ostseeküste spazieren, dürfen Sie immer noch ein paar Muscheln aufsammeln, einige Steine in die Hosentasche stecken oder ein Stück Treibholz mit nach Hause nehmen. Allerdings alles nur in kleinen Mengen. Nicht erlaubt ist es, tütenweise Sand, Steine oder Muscheln abzutransportieren, um sie hinterher zu verkaufen. Sammeln ist nämlich nur für den privaten Zweck erlaubt.
Auf Schilder achten
Manchmal haben Steine, Geröll oder Strandgut aber auch einen wichtigen Zweck. Als Wellenbrecher dienen sie dem Küstenschutz und dürfen daher nicht entfernt werden. Entsprechende Schilder weisen Sie in bestimmten Gebieten darauf hin, dass Sie den Strandabschnitt bitte nur mit leeren Taschen verlassen sollen.
Andere Länder
Bevor Sie in Ihrem Karibikurlaub seltene Muscheln sammeln oder am italienischen Strand etwas Sand in eine Flasche abfüllen, sollten Sie sich genau erkundigen. In vielen Ländern dürfen Sie nämlich weder Muscheln noch Steine vom Strand mitnehmen und aus dem Land ausführen. Und auch der Sand wird mancherorts rigoros durch das Gesetz geschützt. Gründe sind Arten- und Umweltschutz sowie der Schutz der Küstenstreifen.
Container über Bord
Immer mal wieder geht auf hoher See Fracht eines Containerschiffes über Bord. Wird der Container oder dessen Inhalt an unserer Küste angeschwemmt, dürfen Sie die Fundsachen nicht einfach behalten. Übersteigt der Wert Ihres Fundstücks nämlich 10 Euro, müssen Sie es der zuständigen Behörde melden. Im Zweifel wenden Sie sich an die Polizei. Kleinere Sachen von geringerem Wert dürfen Sie hingegen behalten. Melden Sie einen größeren Fund nicht, können Sie sich sogar wegen Unterschlagung strafbar machen.
Ein wahrer Schatz
Als Schatz definiert das Gesetz bewegliche Sachen, die so lange verborgen waren, dass deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln sind. Das können angespülte antike Gegenstände sein, aber auch der am Strand verlorene Goldring. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sieht es für den Finder gar nicht so schlecht aus. § 984 BGB regelt nämlich, dass der Fund je zur Hälfte dem Finder und dem Grundstückseigentümer gehört, auf dessen Grund und Boden dieser Schatz gefunden wurde. Aber Achtung! In manchen Bundesländern gelten abweichende Regelungen.
Stand: 01.01.2025
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