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Diebstahl aus dem Wohnmobil

Beklaut im Urlaub

Wohnmobile sind beliebte Objekte für Langfinger. Dabei verschwindet nicht immer das ganze Fahrzeug, sondern oft auch andere Wertsachen.

Ein Wohnmobil geparkt am Strand.

Rechtsfrage des Tages:

Urlaub im Wohnmobil ist immer noch der Renner. Reisende schätzen die Kombination aus Freiheit und Komfort. Was aber, wenn Langfinger sich im Wohnmobil bedienen? Welche Versicherung ist dann zuständig?

Antwort:

Was für ein Schock: Sie haben nur ein Nickerchen auf dem Rastplatz gemacht und plötzlich ist die Reisekasse weg? Oder Ihr Wohnmobil wurde aufgebrochen und Kanu, Handtasche und Kaffeemaschine sind verschwunden? Einbrüche in Wohnmobile sind leider keine Seltenheit. Wichtig ist, dass Sie sich vor dem Urlaub um den richtigen Versicherungsschutz kümmern.

Zahlt die Hausratversicherung?

Ist eine Außenversicherung Bestandteil Ihrer Hausratversicherung, sind auch Ihre Wertsachen außerhalb der Wohnung geschützt. Allerdings ist Voraussetzung, dass sich diese in einem Gebäude befinden wie zum Beispiel einer Ferienwohnung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Fall entschieden, dass ein Wohnmobil in keinem Fall als Gebäude anzusehen ist. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass es eine gewisse Zeit als Wohnung genutzt wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.09.2018, Aktenzeichen 12 U 51/18). Zwar greift die Außenversicherung auch unter Umständen für Gegenstände in Fahrzeugen. Gemeint ist hier aber nur Ihr Auto und nicht das fahrbare Feriendomizil.

Gepäckversicherung sinnvoll?

Eine Gepäckversicherung wird Ihnen auch nicht den ersehnten Schutz bieten können. In der Regel ist nämlich nur das Reisegepäck versichert, das Sie mit sich führen, und zwar auch nur während der Beförderung. Außerdem sind häufig elektronische Geräte ausgeschlossen und die Deckungssumme ist meist eher niedrig. Für Dauercamper kann sich eine Campingkaskoversicherung anbieten. Diese soll dauerhaft im Wohnwagen aufbewahrte Gegenstände schützen. Für einen kurzen Urlaubstrip eignet sich diese Versicherung nicht.

Teil- oder Vollkasko

Aber welche Versicherung ist dann zuständig, wenn Ihre Sportgeräte, der Fernseher oder Ihr Schmuck aus dem Wohnmobil gestohlen werden? Auf die Teil- oder Vollkaskoversicherung des Fahrzeugs setzen Sie leider auch umsonst. Diese sind nur zuständig für Schäden am Wohnmobil selbst oder bei Diebstahl des kompletten Gefährts oder zum Fahrzeug gehörender Gegenstände.

Schutz durch Inhaltsversicherung

Absichern können Sie sich über eine Inhaltsversicherung. Diese kommt für Verluste auf, die Sie aufgrund eines Einbruchs ins Wohnmobil erlitten haben. Weiterreichenden Schutz bietet die Camping-Inhaltsversicherung. Diese deckt je nach Vertrag auch Vorzelte oder Markisen ab. Wollen Sie auf einen gewissen Luxus auch im Wohnmobil nicht verzichten, sollten Sie über eine solche spezielle Versicherung nachdenken. Schauen Sie sich aber die Versicherungspolice gut an. Beispielsweise elektronische Geräte sind nicht immer automatisch mitversichert und auch Sportgeräte müssen Sie gegebenenfalls zusätzlich aufnehmen lassen. Haben Sie an alles gedacht, schützt diese Versicherung Sie nicht nur bei Raub, Diebstahl oder Einbruch. In der Regel greift sie auch bei Sturm- oder Unwetterschäden.

Achtung Vorzelt!

Auf keinen Fall sollten Sie kostbare Gegenstände im Vorzelt aufbewahren. Meist schützt die Inhaltsversicherung nur Gegenstände, die im Fahrzeug aufbewahrt werden. Auf wertvollen Schmuck oder große Mengen Bargeld sollten Sie bei einem Campingurlaub ohnehin verzichten. Auch dessen Verlust ist in manchen Versicherungsverträgen ausgeschlossen.

Und das Fahrrad?

Nehmen Sie ein Fahrrad Huckepack, müssen Sie die Versicherungsbedingungen besonders gut studieren. Häufig sind Fahrräder nur versichert, wenn sie sich im Wohnmobil befinden und nicht nur außen auf dem Fahrradträger. Gerade bei teuren E-Bikes sollten Sie auch außerhalb des Campingurlaubs über eine gesonderte Fahrrad-Versicherung nachdenken.

Stand: 01.01.2025

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