Rechtsfrage des Tages:
Es mag für Eltern empörend klingen, aber manche Hotels oder Restaurants bleiben Kindern verschlossen. Ist das zulässig?
Antwort:
Gerade kleinere Kinder sorgen für Fröhlichkeit und Trubel und mischen das Leben ordentlich auf. Natürlich ist das nicht jedermanns Sache. Und gerade Leute ohne Kinder fühlen sich auch schon mal gestört, wenn es am Nachbartisch hoch hergeht. Aber darf ein Restaurant daher Kindern den Zutritt verbieten? Und müssen Sie bei Ihrer Hotelbuchung nachfragen, ob Ihr Nachwuchs mit anreisen darf?
Betreiber sagt, wo es lang geht
Zunächst einmal hat der Betreiber das Hausrecht. Dies bedeutet, dass er bestimmen kann, wer das Restaurant besuchen darf und welche Regeln gelten. Allerdings darf die Ausübung des Hausrechtes nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Es kommt also darauf an, ob sich ein sachlicher Grund für den Ausschluss von Kindern ergibt. Dieser kann eine Ungleichbehandlung rechtfertigen.
Hinweise beachten
Einen vergleichbaren Fall hatte das Landgericht Hannover im Jahre 2013 zu entscheiden. Ein Reiseveranstalter wurde auf Schmerzensgeld verklagt, da er einer Familie mit kleinen Kindern die Buchung eines Hotels verwehrte. Dieses Hotel war erst für Gäste ab 16 Jahren geöffnet. Das Gericht wies die Klage ab (Landgericht Hannover, Urteil vom 23.01.2013, Aktenzeichen 6 O 115/12). Der Hotelbetreiber konnte nämlich glaubhaft darlegen, dass das Konzept des Hauses auf Wellness und Ruhe basierte und sich ausdrücklich an Erwachsene wende. Daher sah das Gericht in der Altersbeschränkung eine zulässige Ausübung des Hausrechtes.
Und im Restaurant?
Ähnlich ist der Fall zu beurteilen, wenn ein Restaurant die Türen vor jungen Gästen verschlossen halten will. Vielleicht verfolgt das Restaurant auch ein spezielles Konzept und will nur eine bestimmte Kundengruppe ansprechen. Dann sollte der Betreiber bei der Reservierung oder beispielsweise auf seiner Internetseite ausdrücklich auf diese Einschränkung hinweisen.
Ausnahmen erlaubt?
Etwas anderes könnte natürlich gelten, wenn gelegentlich doch Familien mit Kindern in einem solchen Restaurant speisen oder manchmal Kinder mit den Eltern ein Zimmer im Hotel beziehen dürfen. Dann wird der Betreiber keinen sachlichen Grund anführen können, warum Kinder mal zugelassen werden und mal nicht. Natürlich könnten Sie die Angelegenheit auch gerichtlich klären lassen. Aber vielleicht suchen Sie sich lieber ein kinderfreundliches Restaurant und genießen dort eine fröhliche Familienmahlzeit. Und für den Urlaub mit den Kindern finden Sie sicherlich ein schönes familienfreundliches Hotel, das häufig auch besondere Aktionen und Spielmöglichkeiten für Kinder bereithält.
Auch interessant:
Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen
Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.