Rechtsfrage des Tages:
Wer im Urlaub gern mal einen Ausflug unternehmen möchte, kann sich bereits von zu Hause aus oder direkt im Reiseland einen Mietwagen besorgen. Was sollten Sie dabei wissen?
Antwort:
Soll es fern in die Sonne gehen, ist die Reise mit dem Flugzeug deutlich bequemer als mit dem eigenen Auto oder schlicht nicht anders möglich. Wollen Sie trotzdem vor Ort mobil sein, können Sie sich ein Auto leihen. Damit es im Falle eines Unfalls nicht zu einem bösen Erwachen kommt, sollten Sie Ihren eigenen Kfz-Versicherungsvertrag im Hinblick auf die Mallorca-Police überprüfen. Oder einen zusätzlichen Vertrag abschließen.
Buchen: vor oder nach Ankunft?
Bei der Planung des Urlaubs sollten Sie schon vorab überlegen, ob Sie Ihren Leihwagen von zu Hause aus oder doch lieber im Reiseland buchen wollen. Bei beiden Varianten gibt es Vor- und Nachteile. Während die Buchung von Deutschland aus nicht immer günstiger ist, werden Sie sich im Urlaubsland vielleicht mit einem Vertrag in fremder Sprache auseinandersetzen müssen. In jedem Fall müssen Sie die Vertragsbedingungen genau studieren: Wer darf fahren? Müssen Sie bezahlen, wenn Sie den reservierten Wagen nicht oder nicht rechtzeitig abholen können? Bekommen Sie das Fahrzeug mit vollem Tank oder müssen Sie die erste Tankfüllung von der Mietwagenfirma kaufen?
Versicherungsschutz
Mieten Sie Ihren Wagen im Ausland, gelten für den Versicherungsschutz die Regelungen dieses Landes. In manchen Ländern gelten aber im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung deutlich geringere Deckungssummen als in Deutschland. Das kann dazu führen, dass der Deckungsbetrag für die Folgen eines Unfalls nicht ausreicht und Sie selbst zur Kasse gebeten werden. Bei einem schweren Unfall kann dadurch sogar Ihre finanzielle Existenz gefährdet sein. Gegebenenfalls sollten Sie bei der Anmietung des Fahrzeugs eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen, die eine höhere Deckungssumme hat, als im Urlaubsland gesetzlich vorgeschrieben. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Personenschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens 7,5 Millionen Euro. In Italien sind aber beispielsweise nur mindestens 1,22 Millionen Euro vorgesehen.
Mallorca-Police schützt
Eine andere Alternative ist die sogenannte Mallorca-Police. Hierbei handelt es sich um eine Zusatzversicherung für Mietwagen und heißt im Versicherungsdeutsch „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“. Dieser Baustein im Versicherungsvertrag hebt die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung auf dasselbe Niveau wie für das eigene Fahrzeug oder die in Deutschland gesetzlich geltende Mindestdeckungssumme. Natürlich gilt diese Police nicht nur auf Mallorca. Die meisten Tarife umschließen neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auch Länder des geografischen Europas.
Ich habe gar kein Auto
Wer ein eigenes Fahrzeug besitzt, sollte unbedingt in seine Versicherungspolice schauen. Viele Kfz-Versicherungen enthalten bereits die Mallorca-Erweiterung. Haben Sie keine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung, brauchen Sie auf diesen Schutz trotzdem nicht zu verzichten. Einige Privat-Haftpflichtversicherungen umschließen die Mallorca-Police ebenfalls. Schauen Sie aber unbedingt in Ihren Versicherungsvertrag oder fragen Sie vor dem Urlaub nach. Letztlich können Sie diese Police auch als eigene Versicherung abschließen, selbst wenn Sie nur im Urlaub motorisiert unterwegs sein wollen.
Alles drin im Mietwagen?
Haben Sie alle Hürden genommen und stehen vor Ihrem Mietwagen, sollten Sie ihn sich genau anschauen. Dokumentieren Sie den Zustand und machen Sie Fotos von möglichen Kratzern, Beulen oder anderen Beschädigungen. So vermeiden Sie Ärger bei der Rückgabe. Außerdem sollten Sie prüfen, ob alle notwendigen Utensilien im Fahrzeug sind. Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten müssen Sie im Auto finden können. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise auch über Besonderheiten im Urlaubsland. Beispielsweise in Griechenland oder Polen müssen Sie einen Feuerlöscher im Auto dabei haben.
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