Rechtsfrage des Tages:
Soll Bello mit in den Urlaub starten, müssen Sie an einiges denken. Auch wenn ein Campingplatz für Vierbeiner ideal erscheinen mag – nicht überall sind sie erwünscht. Worauf müssen Sie achten, wenn Sie mit Hund in den Campingurlaub fahren?
Antwort:
Wer in den Campingurlaub starten möchte, sollte sich vorher um eine sorgfältige Planung kümmern. Soll dann noch ein vierbeiniges Familienmitglied am Spaß teilhaben, müssen Sie noch einiges mehr bedenken. Die zunächst wichtigste Frage dürfte dabei sein, ob Haustiere auf Campingplätzen erlaubt sind oder nicht. Eine gesetzliche Regelung hierzu existiert nicht. Es liegt in der Entscheidung des Betreibers, ob er Haustiere auf seiner Anlage zulässt.
Sache des Betreibers
Grund ist das sogenannte Hausrecht des Eigentümers. Dieser kann in seinen Nutzungsbedingungen festlegen, ob Hund, Katze und Co. Zutritt zum Gelände haben oder ob die tierischen Freunde draußen bleiben müssen. Sind Haustiere erlaubt oder sogar ausdrücklich erwünscht, müssen Sie sich meist noch an bestimmte Regeln halten. Schließlich soll der Frieden zwischen Wohnwagen, Zelten und Wohnmobilen gewahrt bleiben. So schreiben manche Betreiber eine Leinenpflicht vor oder untersagen das Mitbringen der Tiere in bestimmten Bereichen wie Kinderspielplätzen oder Restaurants.
Vorher nachfragen
Um bei der Ankunft auf dem Campingplatz keine böse Überraschung zu erleben, sollten Sie sich unbedingt vorher informieren. Schauen Sie dafür auch in die Bedingungen des Platzbetreibers, was speziell für Ihr Haustier gelten kann. Schauen Sie auch genau nach, ob bestimmte Hunderassen wie sogenannte „Listenhunde“ vielleicht nicht zugelassen sind. Teilweise müssen Sie auch mit zusätzlichen Kosten rechnen. Haben Sie sich noch nicht für einen Platz entschieden, erleichtern verschiedene Portale im Internet die Suche nach hundefreundlichen Campingplätzen. Vergleichen lohnt sich.
Hund im Wohnwagen
Des Weiteren müssen Sie natürlich auch alle übrigen Regelungen und Bestimmungen beachten, die für das Reisen mit Haustieren gelten. Da Haustiere verkehrsrechtlich als "Ladung" gelten, müssen Sie sie während der Fahrt besonders sichern. Auf keinen Fall sollten Sie den Hund freilaufend im Wohnwagen transportieren. Dies kann für den Hund schlimme Folgen haben, beispielsweise bei einer scharfen Bremsung. In einer ausreichend gesicherten Transportbox dürfen Sie Ihren Liebling aber aus rechtlicher Sicht im Wohnwagen transportieren. Ob dies für Ihren Hund zumutbar ist, sollten Sie genau überlegen. Sicherlich ist er bei Ihnen im vertrauten Auto besser aufgehoben.
Ausweis nicht vergessen
Gerade, wenn es ins europäische Ausland geht, dürfen Sie den Heimtierausweis für Ihren Vierbeiner nicht vergessen. Dieser muss Ihrem Tier mittels Chip oder Tätowierung eindeutig zugeordnet werden können. Außerdem muss Ihr Hund über einen ausreichenden Impfschutz verfügen. Ihr Tierarzt kann Sie dazu auch im Hinblick auf Ihr spezielles Reiseziel beraten.
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