
Rechtsfrage des Tages:
Ist der Zug überfüllt, kann eine Bahnfahrt zur Tortur werden. Ab wann gilt aber ein Zug als überfüllt? Und dürfen Fahrgäste in die 1. Klasse ausweichen?
Antwort:
Wer eine längere Zugfahrt plant, hofft natürlich auf einen bequemen Sitzplatz. Zu bestimmten Zeiten kann das aber schwierig werden und nicht jeder möchte einen kostenpflichtigen Platz reservieren. Einfach in die 1. Klasse ausweichen dürfen Sie aber nicht.
Voll oder überfüllt
Können Sie keinen Sitzplatz mehr buchen, dürfen Sie Ihre Fahrt mit der Bahn dennoch antreten. Denn auch das Stehen ist in ICE und Co. im Gegensatz zum Flugzeug erlaubt. In stark frequentierten Zügen kann es dann auch im Gang eng werden. Wirklich überfüllt ist ein Zug aber erst, wenn er mit mehr als 200 Prozent im Hinblick auf die Sitzplätze besetzt ist. Sind also alle Sitzplätze belegt und mehr Stehplätze besetzt als der Zug Sitzplätze aufweist, darf die Fahrt aus Sicherheitsgründen nicht weitergehen.
Umzug in die 1. Klasse?
Auch wenn es verlockend sein mag, der überfüllten 2. Klasse durch Umzug in die 1. Klasse zu entkommen. Zulässig ist das nicht. Sowohl Stehplätze als auch Sitzplätze erfordern dort ein Ticket für die gehobene Klasse. Allerdings liegt es im Ermessen des Zugführers, zur Sicherheit der Fahrgäste die 1. Klasse für alle Fahrgäste freizugeben. Nach einer entsprechenden Durchsage können Sie sich also vielleicht doch über einen komfortablen Sitzplatz freuen. Sie können auch höflich beim Zugpersonal nachfragen, ob Sie sich in die gehobene Klasse setzen dürfen.
Nachzahlen
Genau genommen handelt es sich um Erschleichen von Leistungen, setzen Sie sich unaufgefordert ohne entsprechenden Fahrschein in die 1. Klasse. Es kann ein Bußgeld drohen. Haben Sie ein Flexiticket, können Sie die 1. Klasse nachbuchen. Die Fahrt wird dann aber durchaus teurer. Der Kontrolleur wird von Ihnen nämlich die Differenz zwischen dem gezahlten Fahrpreis und dem der 1. Klasse verlangen. Anspruch auf einen Sitzplatz in der 1. Klasse haben Sie nämlich auch bei Überfüllung des Zugs nicht.
Wenn es gefährlich wird
Ist der Zug so überfüllt, dass eine Weiterfahrt nicht möglich ist, müssen Sie aussteigen. Die Mitarbeiter der Bahn werden die Reisenden dazu auffordern. Oft bekommen Sie dann als Trost einen Reisegutschein. Weigern sich die Fahrgäste, den überfüllten Zug zu räumen, kann sogar die Polizei eingeschaltet werden. Wer dann den Zug verlassen muss, liegt im Ermessen der Beamten. Meist sind es die Fahrgäste, die zuletzt eingestiegen sind.
Stand: 01.01.2025
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