Rechtsfrage des Tages:
Gerade wenn Sie ein flottes E-Bike besitzen, kann eine Fahrradreise viel Freude bereiten. Aber auch ohne Motor radelt es sich schön durch die Lande. Woran sollten Sie bei Ihrer Vorbereitung einer Fahrradreise unbedingt denken?
Antwort:
Haben Sie sich eine Strecke für Ihre Fahrradreise ausgesucht, ist der erste Schritt hin zu einem schönen Urlaubserlebnis getan. Damit Sie unterwegs keine Schwierigkeiten bekommen, sollten Sie Ihr Fahrrad im Hinblick auf Sicherheit und verkehrsgerechte Ausstattung gründlich prüfen. Denken Sie auch an sichere Schlösser für Ihr Fahrrad und das Gepäck. Wichtig ist auch ein Blick in die Police Ihrer Hausratversicherung, falls sich Langfinger an Ihrem Drahtesel bedienen. Und machen Sie sich mit den relevanten Verkehrsregeln vertraut.
Reise planen
Fahrradreisen sind längst schon kein exotischer Urlaub mehr. Sie können Ihre Tour individuell planen und mit leichtem Gepäck von Unterkunft zu Unterkunft radeln. Mittlerweile gibt es auch viele Anbieter für geführte Fahrradreisen. Oder Sie buchen einen Gepäcktransport, damit Sie unbeschwert die Fahrt genießen können. Wichtig ist bei allen Reisen eine sorgfältige Planung. Einfach auf gut Glück loszuradeln, ist keine gute Idee.
Fahrrad-Inspektion
Bevor es losgeht, muss natürlich Ihr Fahrrad technisch einwandfrei sein. Entweder, Sie prüfen Ihr Gefährt selbst auf Herz und Nieren. Oder Sie lassen in einer Fahrradwerkstatt eine professionelle Inspektion durchführen. Der Vorteil: Finden die Profis einen Defekt, können Sie diesen gleich reparieren lassen. Ob Sie auf Ihrer Reise eigenes Fahrradwerkzeug mitnehmen müssen, kommt auf die Strecke an. Je besser die Infrastruktur unterwegs ist, umso weniger müssen Sie mitnehmen.
Gut versichert?
Haben Sie eine Hausratversicherung, ist auch das Fahrrad mitversichert. Allerdings müssen Sie sich die Police genau anschauen. Es kommt nämlich darauf an, ob diese beispielsweise auch für nachts gilt, wenn das Fahrrad nicht in einem geschlossenen Raum gesichert ist. Außerdem gilt nicht jede Hausratversicherung im Ausland und erstattet im Verlustfall nicht immer den Neupreis. Alternativ können Sie über eine separate Fahrradversicherung nachdenken. Diese Versicherungen bieten Module nicht nur wegen Diebstahls. Meist können Sie auch Reparaturkosten bis zu einem bestimmten Betrag abdecken lassen und eine Pannenhilfe versichern. Auch Ihr Reisegepäck können Sie oft mitversichern lassen. Zum Schutz vor hohen Kosten im Falle eines Unfalls können Sie auch eine Fahrrad-Reisehaftpflichtversicherung abschließen und einen Unfallschutz für sich selbst vereinbaren.
Verkehrsregeln kennen
Geht Ihre Radreise ins Ausland, müssen Sie die dort einschlägigen Verkehrsregeln für Fahrradfahrer kennen. In Deutschland sollten Sie als Radfahrer die gültigen Regeln ohnehin verinnerlicht haben. Sind Sie in einer großen Gruppe unterwegs? Ab 16 Personen gelten Sie als geschlossener Verband, für den besondere Regeln gelten. Die Einzelheiten finden Sie in § 27 Straßenverkehrsordnung (StVO).
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