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Unterschiedliche Reisen

Von Busreise bis Wanderurlaub

Wie reisen Sie am liebsten? Erfahren Sie was das rechtlich bedeutet.

Ein Paar sitzt Rücken an Rücken auf dem Boden im Flughafen.

Wie reisen Sie gerne? Und wissen Sie, welche rechtlichen Besonderheiten Ihre bevorzugte Reiseart für Sie bietet? 

Bei einer Busreise muss man zwischen Busreise und bloßer Busbeförderung unterscheiden. Eine Busreise enthält mindestens zwei Komponenten, geht es um die reine Busfahrt handelt es sich um eine Busbeförderung. Wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, gelten dieselben Reisemangelvoraussetzungen wie für Hotelreisen. Für Individualreisen (ohne Reiseveranstalter) gilt im Wesentlichen die Verordnung für die Rechte von Fernbusreisenden (181/2011). Fernbus ist ein Linienverkehrsdienst, dessen Wegstrecke planmäßig mehr als 250 km beträgt und dessen Ankunfts- oder Abfahrtsort im Hoheitsgebiet der EU liegt.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Europäischen Verbraucherzentrale.

Mieten Sie Ihr Feriendomizil als Einzelleistung, egal ob von einer Privatperson oder von einem Reiseveranstalter gilt für diese Fälle das allgemeine Mietrecht nach §§ 535 ff BGB.  Bewirtung, Zimmerreinigung und die Aufbewahrung des Gepäcks können Bestandteil des Vertrages werden. Ist die Wohnung bei der Übergabe verdreckt oder hat einen anderen Mangel, ist dieser vom Vermieter zu beseitigen. Minderungsansprüche ergeben sich aus dem Mietrecht. 

Nur dann, wenn mehrere verbundene Reiseleistungen gebucht wurden, gelten die Bestimmungen des Reiserechts. 

Vorteil eines Campingurlaubs ist, dass Sie auf jedem Campingplatz Ihren Wohnwagen abstellen oder Ihr Zelt aufschlagen können. Der Campingurlaub ist in der Regel günstiger, wenn Sie mit mehreren Personen verreisen. Zudem liegen die Campingplätze meistens an landschaftlich reizvollen Orten. Den Zeitrahmen müssen Sie in der Regel auch nicht fest bestimmen. Wenn der Nachbar auf dem Campingplatz stört, können Sie einfach weiter ziehen. Die sanitären Einrichtungen bestehen aus gemeinschaftlich nutzbaren Duschen und WCs.

Flugreisen bieten Charter- oder Linienfluggesellschaften an. Bei einer Pauschalreise übernimmt die Flugbuchung der jeweilige Reiseveranstalter. Ansonsten muss der Passagier den Flug selber buchen. Gemeint ist die Benutzung eines Flugzeugs gegen Entgelt als Passagier. Es gibt folgende Flugstrecken:

  • Kurzstrecke (bis 1500 km)
  • Mittelstrecke (1500 bis 3500 km)
  • Langstrecke (ab 3500 km)

Nicht nur Inlandsflüge sind Kurzstreckenflüge. Auch Flüge ins nahegelegene Ausland können solche Flüge sein.

Der Vorteil einer Flugreise ist, dass die Reisenden entferntere Orte bereisen können. Eine Flugreise dauert meistens nicht so lange wie eine Reise mit anderen Verkehrsmitteln. 

Mit dem Sport anfangen, sich verbessern oder einfach mal wieder nach Herzenslust spielen? Golfurlaube gibt es in verschiedenen Arten.

Für die Einsteiger gibt es den Urlaub mit der Platzreifeprüfung. Aber Vorsicht! Es gibt Anbieter, die das Bestehen einer Platzreifeprüfung garantieren. Wie seriös derartige Reisen sein sollen, können Sie sich selber beantworten.

Für diejenigen, die bereits die Platzreife oder gar ein besseres Handicap als 54 haben, und sich weiterhin verbessern wollen, gibt es Reisen mit Turnieren.

Und es gibt auch Reisen für diejenigen, die mit ihrem Handicap einfach nur auf den Platz gehen wollen. Es kann durchaus sein, dass allerdings ein bestimmtes Handicap Mindestvoraussetzung ist. 

Wenn der Winter beginnt, möchte der passionierte Skifahrer am Liebsten gleich auf die Piste. Viele Veranstalter bieten Tages- oder Wochenfahrten an in Skigebiete, kombiniert mit dem Skipass.

In Europa gibt es 

  • blaue (maximal 25 % Gefälle),
  • rote (maximal 40 % Gefälle)
  • schwarze Skipisten (mehr als 40 % Gefälle).

In Nordamerika und Neuseeland gibt es Pisten

  • mit grünem Kreis (leicht, Gefälle zwischen 6 und 25 %)
  • blauem Quadrat (mittelschwer, Gefälle zwischen 25 und 40 %)
  • schwarze Raute (schwierig, Gefälle mindestens 40 %) 
  • doppelt schwarze Raute (extreme Abfahrt, Gefälle ab 40 %, enge Kehren und unübersichtliche Kanten).

In Schweden und Norwegen gibt es folgende Pisten:

  • grüne (bis 16 % Gefälle)
  • blaue (bis 27 %)
  • rote (bis 47 %)
  • schwarze (über 47 %)
  • doppelschwarze (bis 100 %, rund 45 ° Gefälle).

Die Skireisen können mit einem Skikurs kombiniert sein. Viele Angebote beinhalten aber eine Kombination aus Unterbringung und Skipass (und/oder die Fahrt). Einige Reiseveranstalter werben mit der "Schneegarantie". Wenn der Hang vor Ort aber grün ist, kann Minderung des Reisepreises verlangt werden. Dies gilt aber nur, wenn man den Urlaub als Pauschalreise gebucht hat. Wenn Sie nur die Unterkunft gebucht haben, gilt das Versprechen der "Schneegarantie" nicht: Der Hotelier hat Ihnen nur eine Unterkunft, ggf. mit Verpflegung, zur Verfügung zu stellen. Auch wenn das Gebiet als "schneesicher" gilt, kann man keine Minderung des Hotelpreises verlangen.

Tipp

Im Übrigen sollten Ski- und Snowboardfahrer die FIS-Regeln auf der Skipiste beachten.

Aktivurlauber entscheiden sich u.a. für einen Wanderurlaub. Bei einer derartigen Reise gibt es verschiedene Schwierigkeitsstufen. Daher sollte der Reisende auch ganz genau wissen, in welche Stufe er hineinpasst.

Es gibt keine einheitlichen Vorgaben für die Veranstalter. Jeder Veranstalter kann seine Schwierigkeitsstufen selber bestimmen. Manche Anbieter verwenden Schuhe für den Ausdruck der Schwierigkeit, andere Grade. Daher ist es auch schwierig nachzuweisen, dass die Einstufung falsch gewesen sein soll. 

Meist sind Schiffsreisen nicht gerade die günstigste Variante seinen Urlaub zu verbringen und daher ist die Enttäuschung dann umso größer, wenn die Erwartungshaltung nicht erfüllt wird. Dazu kommt noch: Das unliebsame Hotel kann man im Zweifel tagsüber verlassen, wenn es einem dort nicht gefällt, das ist auf einer Schiffsreise nicht möglich.

Bei Kreuzfahrten handelt es sich in der Regel um Pauschalreisen. Vertragspartner ist der Kreuzfahrtveranstalter, bei dem der Reisende seine Ansprüche im Zweifel geltend machen muss. Die Mängelrechte unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von anderen Pauschalreisen.

Andere Maßstäbe gelten allerdings bei der Mängelanzeige wegen Lärmbelästigung. Bei einer Kreuzfahrt ist ein gewisser Lärmpegel hinzunehmen. Damit sind die Geräusche, die direkt durch die Schiffsaktivität entstehen gemeint, wie beispielsweise Motorengeräusche oder die Geräusche beim Einholen des Ankers.

Aber auch auf einem Schiff muss man nicht alles hinnehmen. Der Veranstalter muss leisten, was er im Katalog versprochen hat. Der Austausch eines Kreuzfahrtschiffes stellt nicht zwingend einen Mangel dar. Wenn der Reisende die Kreuzfahrt gebucht hat, und diese dann nicht auf dem gebuchten, sondern einem vergleichbaren Schiff stattfindet, liegt nicht zwingend ein Mangel vor (Urteil des AG München vom 30.06.2016, Az. 133 C 952/16).

Hauptattraktion bei Schiffsreisen sind die Landgänge und die damit in Verbindung stehenden Ausflüge. Weil diese ganz essenzieller Teil der Reise sind, wirken sich Ausfälle auch bei der Minderung erheblich aus. So kann eine bis zu 30 % Reisepreisminderung geltend gemacht werden, wenn ein Ausflug ausfällt.

Für Schiffsreisende gelten seit 2012 besondere Fahrgastrechte welche in der Würzburger Tabelle zusammengestellt sind. Dort können Sie alle wesentlichen Entscheidungen zum Mängelrecht bei Schiffsreisen einsehen. 

Sie sind mal wieder mit der Bahn unterwegs. Leider kommt es hier manchmal zu unliebsamen Verspätungen. 

1. Verspätungen

Die Rechte von Fahrgästen im Bahnverkehr regelt die EU-Verordnung 1371/2007 (Fahrgastrechteverordnung). Sie ist in Deutschland seit 2009 in Kraft. Grundsätzlich können Sie als Fahrgast eine Entschädigung fordern, wenn Ihre tatsächliche Reisezeit zwischen Abfahrts- und Zielort (laut Fahrkarte) von der geplanten Reisezeit abweicht. Hierzu gilt im Besonderen:

25 % des Fahrpreises für Verspätungen von 60 - 119 Minuten

50 % des Fahrpreises für Verspätungen ab 120 Minuten

Wurde Hin- und Rückfahrt gebucht und die Verspätung ist nur bei einer Strecke aufgetreten, bezieht sich die Erstattung auch nur auf die Hälfte des gezahlten Kaufpreises.

Bei Zeitfahrkarten gelten besondere Regelungen:

Entschädigung gibt es erst ab 60 min

Zeitfahrkarten Nahverkehr: 1,50 EUR (2. Klasse) / 2,25 EUR (1. Klasse)

Zeitfahrkarten Fernverkehr: 5,00 EUR (2. Klasse) / 7,50 EUR (1. Klasse)

Bahn Card 100: 10,00 EUR (2. Klasse) / 15,00 EUR (1. Klasse)

Geltend machen kann man die Entschädigung über das Formular der Deutschen Bahn. Dieses muss am Bahnhof im Servicecenter abgegeben werden.

Vorsicht: Bei Autoreisezügen ist das Reiserecht in der Regel nicht anwendbar, so das Urteil des AG München vom 04.11.2016, Az. 132 C 9692/16.

Für wen ist eine Sprachreise ideal? Für alle, die Sprachkenntnisse erwerben oder aufbessern möchten. Die Hauptreiseleistungen einer pauschalen Sprachreise bestehen in der Beförderung, Unterkunft und dem Sprachunterricht. Der Unterricht findet an einer speziellen Sprachschule in natürlicher Sprachumgebung statt. 15 bis 30 Wochenstunden Sprachunterricht sind die Regel. Für die restliche Zeit kann der Veranstalter weitere Aktivitäten wie Surf- oder Tauchkurse anbieten.

Der Vorteil einer Sprachreise ist, dass der Reisende die erlernten Sprachkenntnisse sofort in der Praxis "ausprobieren" kann. Der Nachteil ist, dass es feste Zeiten gibt, in denen der Reisende die Sprachkenntnisse erlernen kann. Diese Zeiten sollten natürlich nicht zur freien Verfügung stehen.

Ein Reisemangel liegt z.B. darin, wenn der Reisende Gruppenunterricht statt gebuchtem Einzelunterricht erhält. Der Reisende kann den Reisepreis mindern. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit (Urteil des AG München vom 26.04.2016, AZ. 283 C 20981/15).

Keine Lust, jedes Jahr nach einer neuen Unterkunft für den Urlaub zu suchen? Dann könnte das Time-Sharing etwas für Sie sein. Der langfristige Vertrag räumt Ihnen das Recht ein, eine bestimmte Unterkunft für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. Der Preis variiert nach Saison, Region und Nutzungsdauer. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterkünfte untereinander zu tauschen. Wenn Sie z.B. nächstes Jahr lieber im Herbst statt im Frühling verreisen können, besteht die Option des Tausches.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Ausgestaltung:

  • Fixed Week: Das Nutzungsrecht für eine Woche in einer bestimmten Unterkunft
  • Floating Week: Innerhalb einer Saison besteht ein einwöchiges Nutzungsrecht
  • Rotation: Jeder Eigentümer erhält im Rotationsprinzip mal die Gelegenheit, seinen Urlaub in der beliebtesten Urlaubswoche zu verbringen.
  • Club- oder Aktiensystem: Es werden Anteile erworben. Für die Urlaubspunkte, die man über die Dividende erhält, kann man die Urlaubswochen buchen.

Aber Vorsicht: Bei Mängeln an dem Objekt ist nicht das Reiserecht anwendbar! Vielmehr bestimmen Verträge, Satzungen oder länderrechtliche Bestimmungen den Umgang mit den Mängeln.

Überlegen Sie sich daher gut, bevor Sie einen Time-Sharing Vertrag abschließen. Die Verträge sind meistens sehr teuer. Die Möglichkeit der Weiterveräußerung ist äußerst schlecht. 

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