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Ist Wildcampen in Deutschland und Europa erlaubt?

In freier Natur

Haben Sie für Pfingsten noch kein Domizil? Vielleicht wäre ein spontaner Campingausflug eine gute Idee. Geht das auch ohne Campingplatz?

Ein junges Paar steht vor einem Lagerfeuer.

Rechtsfrage des Tages:

Ob mit dem Zelt oder dem Wohnmobil: Camping verspricht Freiheit, Abenteuer und ermöglicht spontane Ausflüge. Außerdem ist das Übernachten in der freien Natur eine günstige Alternative zum Campingplatz. Aber dürfen Sie überall Ihr Nachtquartier aufschlagen?

Antwort:

Wer diese Pfingsten oder in den Sommerferien noch spontan in Deutschland Urlaub machen will, wird kaum eine Chance haben. Viele Ferienhäuser und Appartements sind bereits belegt. Eine Alternative kann ein Campingurlaub sein. Aber auch viele Campingplätze sind schnell ausgebucht. Eine Alternative: Wildcampen. Aber was ist das eigentlich genau?

Was ist Wildcamping?

Wildcamping ist das Übernachten in einem Zelt, Auto oder Wohnmobil an einem öffentlichen Platz oder in freier Natur, abseits von ausgewiesenen Camping- oder Übernachtungseinrichtungen. Das Schlafen im Freien ohne Zelt, Auto oder Wohnwagen wird dahingegen Biwakieren genannt. Zudem unterscheidet das Gesetz zwischen Wildcampen und Lagern, womit das kurzfristige Pausieren in freier Natur oder an öffentlichen Plätzen gemeint ist.
Da Lagern weitestgehend erlaubt und der Übergang zum Wildcampen fließend ist, kann das die rechtliche Einschätzung der Lage verkomplizieren. Denn häufig ist nicht eindeutig zu erkennen, ob ein Fahrzeug für eine Rast oder vollständige Übernachtung abgestellt wurde.  
Ob Sie Ihr Zelt in der freien Natur aufbauen dürfen, hängt vor allem vom jeweiligen Bundesland ab. In der Regel ist das ohne spezielle Erlaubnis zumindest für mehr als eine Nacht aber verboten.

Wo darf ich Wildcampen in Deutschland?

Stille Waldlichtungen oder grüne Wiesen können gemütliche Campingplätze sein. Ob das Kampieren dort aber erlaubt ist, kommt auf das Bundesland an. Beispielsweise in Baden-Württemberg ist das Zelten in freier Natur generell nicht erlaubt. In anderen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg dürfen Sie für eine Nacht Ihr Zelt aufschlagen. Allerdings gelten auch dort Verbote für Nationalparks und Naturschutzgebiete. Welche konkrete Regelung in Ihrem Bundesland gilt, erfahren Sie bei den örtlichen Behörden.
Allgemein ähneln sich viele Bestimmungen dahingehend, dass Übernachtungen im Zweifel nur mit der Genehmigung des Eigentümers zulässig sind. Übrigens: Die Wälder in Deutschland stehen etwa zur Hälfte in Privatbesitz. Der Rest verteilt sich zwischen den Ländern, dem Bund oder als Körperschaftswald den Gemeinden, Städten oder öffentlich-rechtlichen Stiftungen.

Bayern bietet zwar viel unberührte Natur, ist aber auch eines der Bundesländer mit den strengsten Regeln zum Thema Wildcampen. Das Bayerische Naturschutzgesetz verbietet das Aufschlagen eines Zeltes oder das Abstellen eines Wohnmobils in freier Natur. Auch das Grillen ist nur an dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt. In geschützten Natur-, Wasser und Wildschutzgebieten kann Wildcampen eine Strafe von bis zu 2.500 Euro nach sich ziehen.
Wenn Sie in Bayern dennoch wild campen wollen, benötigen Sie eine offizielle Erlaubnis der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde oder des Grundstückeigentümers. Im Spessart gibt es außerdem ausgewiesene Plätze für Wildcamping, wo Sie für 10 Euro pro Nacht Ihr Lager aufschlagen können. Auch im Altmühltal und im Steigerwald gibt es Naturlagerplätze, die Sie für ein bis zwei Nächte nutzen können.

In Baden-Württemberg untersagt das Naturschutzgesetzt ebenso wie in Bayern Wildcamping. Wenn Sie dabei erwischt werden, wie Sie ein Zelt in freier Natur oder an öffentlichen Plätzen aufschlagen, können Strafen bis zu 1.500 Euro fällig werden. Campen Sie mit einem Wohnmobil in einem Naturschutzgebiet, können Bußgelder bis 2.500 Euro erhoben werden.
Im Schwarzwald gibt es jedoch mehrere ausgewiesene Übernachtungsplätze in freier Natur, auf denen Sie von Mai bis Oktober frei campieren können.

In Thüringen steht das Übernachten in freier Natur oder an öffentlichen Plätzen ebenfalls unter Strafe. Wenn Sie diese Regelung missachten, können Sie pro Tag mit einer Gebühr von 10 bis 100 Euro belangt werden.
In Hessen ist Wildcamping ohne die ausdrückliche Genehmigung des Grundstückbesitzers ebenfalls illegal.

In Rheinland-Pfalz steht Wildcampen unter Strafe. Verstöße werden mit Strafen zwischen 5,11 Euro für das illegale Nächtigen außerhalb geschützter Flächen bis hin zu 511,29 Euro für Wildcampen in Naturschutzgebieten geahndet.
Im Pfälzerwald und im Hundsrück können Sie dafür in Tekkingcamps für 10 Euro pro Nacht Ihr Zelt in der Natur aufschlagen. Im Wohnwagen dürfen Sie hier jedoch nicht übernachten.  
Das Wald- und Naturschutzgesetzt im Saarland untersagt das Campen in freier Natur oder auf öffentlichen Plätzen ohne Erlaubnis des Besitzers ebenfalls.

Das Landesforstgesetzt stellt das Wildcampen in Nordrhein-Westfalen mit Bußgeldern von 5 Euro bis hin zu 300 Euro für Verstöße in ausgewiesenen Naturschutzgebieten.  
Im Naturpark Hohes Venn in der Eifel können Sie für 10 Euro Ihr Zelt im Freien aufschlagen.

In Niedersachsen ist Wildcampen wie in den meisten anderen Bundesländern ebenfalls illegal. Das niedersächsische Waldgesetz und die Landschaftsordnung schreiben je nach Region bei Verstoß Bußgelder von 10 bis 5.000 Euro für verbotenerweise aufgestellte Zelte und Wohnwagen in der Natur vor.  
In Bremen, dem kleinsten Bundesland Deutschlands stellt sich ähnlich wie in Berlin und Hamburg eher die Frage nach den Möglichkeiten wie nach der Erlaubnis. Da Bremen ein Stadt-Staat ist, gibt es wenig unberührte Natur, die sich zum Wildcampen anbietet. Daher gibt es hier auch keine speziellen Gesetze, die das Wildcampen regeln.

In Sachsen und Sachsen-Anhalt dürfen Sie ohne ausdrückliche Erlaubnis des Wald- oder Grundstückbesitzers ebenfalls nicht wild in freier Natur campen.
Im Elbsandsteingebirge und in der Sächsischen Schweiz gibt es jedoch Ausnahmen. Hier dürfen Camper außerhalb der Naturschutzgebiete ihr Nachtlager im Zelt oder Wohnmobil für wenige Euro im Freien aufschlagen. In der Sächsischen Schweiz dürfen Sie in Felsüberhängen, die Boofen genannt werden, mit Schlafsack und Isomatte übernachten.

Im Norden Deutschland sind die Regelungen zum Wildcampen deutlich lockerer als im Rest des Landes. So dürfen Sie in Brandenburg Ihr Zelt zumindest für eine Nacht in freier Natur aufschlagen. Lediglich das Zelten auf privaten Grund- und Waldstücken ist ohne die Erlaubnis des Eigentümers verboten. Sollten Sie Ihr Zelt oder Ihren Wohnwagen jedoch verbotenerweise aufgestellt haben, drohen auch in Brandenburg Bußgelder bis zu 500 Euro.
In Berlin dürfen Sie, ohne die Genehmigung der Behörden oder eines Grundstückseigentümers nicht in freier Natur Übernachten oder ein Feuer entfachen. Wenn Sie dennoch widerrechtlich in Ihrem Zelt oder Ihrem Wohnmobil wild campen, können Sie mit bis zu 500 Euro belangt werden.

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Wanderer, ebenso wie in Brandenburg laut dem Naturschutzausführungsgesetzt für eine Nacht Wildcampen. Diese Regelung bezieht sich jedoch nur auf Zelte und gestattet keine motorisierten Fahrzeuge wie Wohnmobile. Ausgenommen davon sind ausgewiesene Naturschutzgebiete, Nationalparks und Privatgrundstücke. In öffentlichen Wäldern gilt in Mecklenburg-Vorpommern zudem ein generelles Park- und Zeltverbot. Wenn Sie Ihr Zelt illegal aufschlagen, können Strafen von 50 bis 5.000 Euro drohen.

In Schleswig-Holstein ist das Wildcampen in freier Natur generell nicht gestattet. Die Initiative „Wildes Schleswig-Holstein“ hat allerdings in verschiedene Gegenden des Bundeslands kostenfreie Übernachtungsplätze für Radfahrer und Wanderer geschaffen.  
In Hamburg benötigen Sie laut dem hamburgischen Landeswaldgesetz für das Zelten und Parken auf freien Landschaftsflächen und in Wäldern die Erlaubnis der zuständigen Behörde oder des Grundstückseigentümers. Die Behörde kann jedoch, selbst wenn der Waldbesitzer zustimmt, das Wildcampen trotzdem untersagen. Wird ein Zelt oder ein Wohnmobil verbotenerweise aufgestellt, drohen Bußgelder zwischen 25 und 2.2500 Euro.

Ist im Auto schlafen Wildcampen?

Ob Sie zelten wollen oder mit einem Campingmobil unterwegs sind, spielt keine Rolle. Es gelten dieselben Regelungen. Mit dem Wohnmobil gilt aber eine Besonderheit. Zwar dürfen Sie in diesem zum Beispiel auf Rasthöfen oder Parkplätzen nicht kampieren. Sie dürfen sich in Ihrem fahrbaren Feriendomizil aber ausruhen, um Ihre Fahrfähigkeit wiederherzustellen. Dazu gehört es auch, auf einem Parkplatz zu nächtigen. Ihre Markise sollten Sie aber ebenso wenig ausfahren wie sich mit Campingmöbeln wohnlich einrichten. Damit überschreiten Sie die Grenze der zulässigen Übernachtung. Auch das Übernachten für mehrere Tage ist nicht erlaubt.

Günstig auf dem Treckingplatz

Haben Sie keine Lust auf einen komfortablen Campingplatz, wollen oder dürfen aber auch nicht einsam im Wald zelten? Dann suchen Sie sich doch einen Trekkingplatz. Verschiedene Regionen bieten mittlerweile solche Zeltplätze für Wanderer, Radfahrer und Wasserwanderer. Die ohne Komfort ausgestatteten Plätze bieten ein naturnahes Erlebnis, ohne die Umwelt zu schädigen oder ein Bußgeld zu riskieren. Außerdem kosten sie nur einen geringen Unkostenbeitrag oder sie dürfen sogar kostenlos genutzt werden.

Biwakieren: unter freiem Himmel

Besonders hartgesottene Campingfreunde wollen die Natur pur erleben und schlafen ohne Zelt unter freiem Himmel. Rechtlich ist das Biwakieren eine Grauzone. Ausdrücklich verboten ist dies zwar nicht, da in den Gesetzen lediglich vom Übernachten in Zelt oder Wohnmobil die Rede ist. Zur Sicherheit sollten Sie sich aber bei der Planung eines solchen Urlaubs in der Ferienregion erkundigen.

Feuer, Müll und Bußgelder: Ist Wildcampen strafbar?

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein: Nehmen Sie Ihren Müll mit! Weder benutzte Taschentücher noch leere Getränkedosen haben in der Natur etwas verloren. Lassen Sie Ihren Abfall einfach liegen, droht ein Bußgeld. Deutlich teurer und auch gefährlicher kann es werden, wenn Sie im Wald ein Feuer machen. Das ist nämlich generell verboten. Die Bußgelder können richtig teuer werden. Verursachen Sie außerdem einen Brand, machen Sie sich strafbar und müssen mit erheblichen Schadenersatzforderungen rechnen. Die Bußgelder auch für unberechtigtes Campieren sind in den Bundesländern teils abweichend geregelt.

Rauchen im Wald?

Möchten Sie nach einem anstrengenden Wandertag eine gemütliche Zigarette im Wald rauchen, ist das meist keine so gute Idee. In vielen Bundesländern herrscht ein ganzjähriges Rauchverbot im Wald. In anderen Bundesländern gelten zeitlich begrenzte Verbote, die jedoch vom Frühjahr bis in den späten Herbst reichen und damit die Ferienzeiten einschließen.

Wildcampen in Europa: Was ist erlaubt?

Bei den meisten unserer europäischen Nachbarn ist die Rechtslage ähnlich. Sowohl auf dem Balkan als auch in der Schweiz, den Niederlanden und Luxemburg ist das freie Stehen mit dem Wohnmobil verboten. In Spanien ist teilweise sogar das Kampieren auf privatem Grund untersagt. Wollen Sie ins Ausland fahren, sollten Sie sich genau über die jeweiligen gesetzlichen Regeln erkundigen. Manchmal dürfen Sie nämlich noch nicht einmal eine Nacht auf einem Parkplatz ausruhen, um für die Weiterfahrt wieder frisch zu werden.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-campen

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