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Ist das Wildcampen erlaubt?

Einfach mal los

Planen Sie schon Ihren nächsten Urlaub? Vielleicht wäre ein spontaner Campingausflug eine gute Idee. Geht das auch ohne Campingplatz?

Ein junges Paar steht vor einem Lagerfeuer.

Rechtsfrage des Tages:

Ob mit dem Zelt oder dem Wohnmobil: Camping verspricht Freiheit, Abenteuer und ermöglicht spontane Ausflüge. Außerdem ist das Übernachten in der freien Natur eine günstige Alternative zum Campingplatz. Aber dürfen Sie überall Ihr Nachtquartier aufschlagen?

Antwort:

Haben Sie für die nächsten Ferien noch kein Urlaubsdomizil gebucht, kann es je nach Saison und Reiseziel schwierig werden. Außerdem verspricht ein Campingurlaub für viele Frischluftfans die große Freiheit. So ganz ohne Planung können Sie aber meist trotzdem nicht starten. Denn einfach so Ihr Zelt oder Wohnmobil in der freien Natur aufzustellen, ist meist nicht erlaubt.

Was ist Wildcamping?

Wildcampen ist das Übernachten in einem Zelt, Auto oder Wohnmobil an einem öffentlichen Platz oder in freier Natur, abseits von ausgewiesenen Camping- oder Übernachtungseinrichtungen. Das Schlafen im Freien ohne Zelt, Auto oder Wohnwagen wird dahingegen Biwakieren genannt. Zudem unterscheidet das Gesetz zwischen Wildcampen und Lagern, womit das kurzfristige Pausieren in freier Natur oder an öffentlichen Plätzen gemeint ist.

Gut zu wissen ...

Da Lagern oft erlaubt und der Übergang zum Wildcampen fließend ist, kann das die rechtliche Einschätzung der Lage verkomplizieren. Denn häufig ist nicht eindeutig zu erkennen, ob ein Fahrzeug für eine Rast oder vollständige Übernachtung abgestellt wurde. 

Ob Sie Ihr Zelt in der freien Natur aufbauen dürfen, hängt vor allem vom jeweiligen Bundesland ab. In der Regel ist das ohne spezielle Erlaubnis zumindest für mehr als eine Nacht verboten.

Wildcampen in Deutschland

Stille Waldlichtungen oder grüne Wiesen können gemütliche Campingplätze sein. Ob das Kampieren dort aber erlaubt ist, kommt auf das Bundesland an. Beispielsweise in Baden-Württemberg ist das Zelten in freier Natur generell nicht erlaubt. In anderen Bundesländern kann eine einzelne Übernachtung im Freien ohne rechtliche Folgen bleiben. Allerdings gelten auch dort Verbote für Nationalparks und Naturschutzgebiete. Welche konkrete Regelung in Ihrem Bundesland gilt, erfahren Sie bei den örtlichen Behörden. Allgemein ähneln sich viele Bestimmungen dahingehend, dass Übernachtungen im Zweifel nur mit der Genehmigung des Eigentümers zulässig sind.

Wussten Sie, dass ...

... die Wälder in Deutschland etwa zur Hälfte in Privatbesitz stehen? Der Rest verteilt sich zwischen den Ländern, dem Bund oder als Körperschaftswald den Gemeinden, Städten oder öffentlich-rechtlichen Stiftungen.

Übernachten im Auto

Ob Sie zelten wollen oder mit einem Campingmobil unterwegs sind, spielt keine Rolle. Es gelten dieselben Regelungen. Mit dem Wohnmobil gilt aber eine Besonderheit. Zwar dürfen Sie in diesem zum Beispiel auf Rasthöfen oder Parkplätzen nicht kampieren. Sie dürfen sich in Ihrem fahrbaren Feriendomizil aber ausruhen, um Ihre Fahrfähigkeit wiederherzustellen. Dazu gehört es auch, auf einem Parkplatz zu nächtigen. Ihre Markise sollten Sie aber ebenso wenig ausfahren wie sich mit Campingmöbeln wohnlich einrichten. Damit überschreiten Sie die Grenze der zulässigen Übernachtung. Auch das Übernachten für mehrere Tage ist nicht erlaubt.

Alternative Trekkingplatz

Haben Sie keine Lust auf einen komfortablen Campingplatz, wollen oder dürfen aber auch nicht einsam im Wald zelten? Dann suchen Sie sich doch einen Trekkingplatz. Verschiedene Regionen bieten mittlerweile solche Zeltplätze für Wanderer, Radfahrer und Wasserwanderer an. Die ohne Komfort ausgestatteten Plätze bieten ein naturnahes Erlebnis, ohne die Umwelt zu schädigen oder ein Bußgeld zu riskieren. Außerdem kosten sie nur einen geringen Unkostenbeitrag oder dürfen sogar kostenlos genutzt werden.

Biwakieren „ohne alles“

Besonders hartgesottene Campingfreunde wollen die Natur pur erleben und schlafen ohne Zelt unter freiem Himmel. Rechtlich ist das Biwakieren eine Grauzone. Ausdrücklich verboten ist dies zwar nicht, da in den Gesetzen lediglich vom Übernachten in Zelt oder Wohnmobil die Rede ist. Zur Sicherheit sollten Sie sich aber bei der Planung eines solchen Urlaubs in der Ferienregion erkundigen.

Feuer, Müll und Bußgelder

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein: Nehmen Sie Ihren Müll mit! Weder benutzte Taschentücher noch leere Getränkedosen haben in der Natur etwas verloren. Lassen Sie Ihren Abfall einfach liegen, droht ein Bußgeld. Deutlich teurer und auch gefährlicher kann es werden, wenn Sie im Wald ein Feuer machen. Das ist nämlich generell verboten. Die Bußgelder können ein tiefes Loch in die Tasche reißen. Verursachen Sie außerdem einen Brand, machen Sie sich strafbar und müssen mit erheblichen Schadenersatzforderungen rechnen. Die Bußgelder auch für unberechtigtes Kampieren sind in den Bundesländern teils abweichend geregelt.

Rauchen im Wald?

Möchten Sie nach einem anstrengenden Wandertag eine gemütliche Zigarette im Wald rauchen, ist das meist keine so gute Idee. In vielen Bundesländern herrscht ein ganzjähriges Rauchverbot im Wald. In anderen Bundesländern gelten zeitlich begrenzte Verbote, die jedoch vom Frühjahr bis in den späten Herbst reichen und damit die Ferienzeiten einschließen.

Wildcampen in Europa

Bei den meisten unserer europäischen Nachbarn ist die Rechtslage ähnlich. In Finnland, Schweden und Norwegen gewährt ein "Jedermannsrecht" die Möglichkeit, an fast jedem Ort sein Zelt aufzuschlagen. Aber auch hier gibt es Besonderheiten. Wollen Sie ins Ausland fahren, sollten Sie sich genau über die jeweiligen gesetzlichen und örtlichen Regeln erkundigen. Manchmal dürfen Sie sich nämlich noch nicht einmal eine Nacht auf einem Parkplatz ausruhen, um für die Weiterfahrt wieder frisch zu werden.

Stand: 25.02.2025

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