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Diebstahl in Hotel oder Ferienwohnung

Wer zahlt?

Diebstahl im Hotel oder in der Ferienwohnung – leider haben Langfinger auch in der Ferienzeit keinen Urlaub. Bekommen Sie Ersatz?

Eine Drehtür eines noblen Hotels.

Rechtsfrage des Tages:

Werden Sie im Urlaub Opfer eines Taschendiebs, können Sie meist nicht viel unternehmen. Wie sieht es denn bei Ferienwohnungen oder Hotels aus? Tritt eine Versicherung ein, wenn Sie dort bestohlen werden?

Antwort:

Ob aus dem Hotelzimmer etwas verschwindet oder die Ferienwohnung aufgebrochen wird – die gute Urlaubsstimmung dürfte erst einmal dahin sein. Allerdings haben Sie bei Ferien im Hotel oder in einer Ferienwohnung gar nicht so schlechte Chancen, Ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Voraussetzung ist, dass Ihre Hausratversicherung eine sogenannte Außenversicherung enthält. Durch diesen Zusatz ist Ihr Hausrat auch dann versichert, wenn Sie ihn mit in den Urlaub nehmen.

Aufgebrochen und aufgehebelt

Allerdings muss es sich um einen Einbruchdiebstahl handeln. Das wäre der Fall, wenn die Tür zu Ihrem Hotelzimmer aufgebrochen wurde oder Einbrecher ein Fenster Ihrer Ferienwohnung eingeschlagen haben und eingestiegen sind. Die gestohlenen Tennisschläger, Ihr Handy oder die teure Handtasche können Sie dann von Ihrer Versicherung ersetzen lassen. Einfacher Diebstahl ist hingegen nicht abgesichert. Vermissen Sie nach einem Marktbummel Ihre Handtasche oder nach dem Planschen im Pool Ihre teure Sonnenbrille, erhalten Sie in der Regel keinen Ersatz.

Vertrag prüfen

Zur Sicherheit sollten Sie vor dem Urlaub Ihren Versicherungsvertrag noch einmal prüfen. Enthält dieser eine Außenversicherung, stehen Sie gut da. Allerdings geht der Schutz der Hausratversicherung in Ferienwohnungen und Hotelzimmern nicht so weit wie bei Ihnen zu Hause. Achtung: Gehört das Ferienhaus Ihnen, brauchen Sie eine separate Versicherung für den Hausrat, den Sie dort verwenden.

Was ist vereinbart?

Zunächst ist der Versicherungsschutz je Reise zeitlich begrenzt. In der Regel gilt er für 3 Monate. Genaues finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag. Auch hinsichtlich der Höhe des möglichen Ersatzes finden Sie im Vertrag eine Begrenzung. Schauen Sie also vor dem Urlaub noch mal genau in Ihre Versicherungsunterlagen. 

Meldung machen

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie nach einem Diebstahl die Hotelleitung informieren. Residieren Sie in einem Ferienhaus, informieren Sie den Eigentümer beziehungsweise die Vermittlungsfirma. Und immer müssen Sie die Polizei rufen. Ihren Urlaub brauchen Sie hingegen nicht abzubrechen. Dennoch sollten Sie auch Ihre Hausratversicherung unverzüglich informieren. Nehmen Sie sich daher am besten eine Notiz mit der Telefonnummer Ihrer Versicherung und Ihrer Versicherungsscheinnummer mit in den Urlaub. So sind die wichtigen Daten schnell zur Hand. Übrigens: Sie können sich auch über eine Gepäckversicherung informieren. Diese kann Ihnen helfen, wenn schon bei der Anreise Ihr Koffer verloren geht.

Haften Hotel oder Veranstalter?

Aber müssen Sie überhaupt Ihre Versicherung einschalten oder können Sie sich auch an den Hotelbetreiber oder Ihren Reiseveranstalter wenden? Hotel oder Veranstalter haften meist nicht. Denn ein Diebstahl aus dem Hotelzimmer fällt unter das allgemeine Lebensrisiko. Eine Haftung des Betreibers kommt höchstens im Einzelfall in Betracht, wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter versehentlich Ihre Zimmertür hat offen stehen lassen. Den Nachweis werden Sie in vielen Fällen aber nicht führen können.

 

Stand: 01.01.2025

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