Rechtsfrage des Tages:
Fahren Sie beispielsweise nach Österreich, bemerken Sie den Grenzübertritt eigentlich nur an der Beschilderung. Ist kein Stau, können Sie meistens einfach durchfahren. Sollten Sie trotzdem Ihren Ausweis bereithalten?
Antwort:
Deutschland, Österreich und viele andere Länder gehören zum Schengen-Raum. Durch das Abkommen soll ein freier Grenzverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten ermöglicht werden. Personenkontrollen finden an den Grenzen nur stichprobenartig statt. Vor ein paar Jahren wurde aufgrund vieler Flüchtlinge an manchen Grenzen zumindest vorübergehend die Grenzkontrolle wieder eingeführt. Jetzt herrscht wieder Freizügigkeit.
Freizügigkeit in der EU
Auf Grundlage des Schengen-Abkommens dürfen Bürger der Europäischen Union ohne Visum in die Mitgliedsstaaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und die Schweiz einreisen. Sie dürfen sich in diesen Ländern aufhalten und sogar fast ohne Beschränkungen oder besondere Erlaubnis erwerbstätig sein. Die Freizügigkeit bedeutet aber nicht, dass Sie ohne Ausweis unterwegs sein dürfen. Gerade mit Ihrem Ausweis können Sie schließlich Ihr Freizügigkeitsrecht als Unionsbürger nachweisen. Und in manchen Ländern gelten Besonderheiten.
Reisen nach Kroatien
Kroatien gehört mittlerweile zu einem der beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen. Wer mit dem eigenen Pkw oder Reisebus über die Grenze zwischen Slowenien und Kroatien wollte, musste sich bis vor etwas mehr als einem Jahr noch auf lange Wartezeiten einrichten. Denn Kroatien wandte den Schengen Acquis nur teilweise an und führte Grenzkontrollen durch. Zum 01. Januar 2023 wurde Kroatien in den Schengen-Raum aufgenommen. Seitdem gilt auch bei Reisen in dieses Mittelmeerland die Freizügigkeit. Reisende nach Bulgarien und Rumänien müssen hingegen noch etwas länger auf den freien Grenzübertritt warten. Zwar sind beide Staaten aktuell in den Schengen-Raum aufgenommen worden. Die Freizügigkeit gilt aber zunächst nur für den Luft- und Seeverkehr. Die Kontrollen an den Landesgrenzen sollen nun aber auch bald aufgehoben werden.
Stau wegen Stichproben
In den meisten Mitgliedsländern des Schengen-Abkommens finden nur noch die üblichen stichprobenartigen Kontrollen statt. Je nach Grenzübergang müssen Sie sich trotzdem auf unterschiedliche Kontrollen einrichten. Das führt zum einen teilweise zu erheblichen Verkehrsbehinderungen, die Sie vorsichtshalber einplanen sollten. Zum anderen bedeutet dies, dass Sie Ihre Ausweispapiere unbedingt mitnehmen müssen. Packen Sie also auf jeden Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass in die Urlaubstasche. Denn auch Sie können jederzeit in eine Kontrolle geraten.
Ausweis fürs Kind
Denken Sie auch an die Ausweise Ihres Nachwuchses. Seit dem 26.06.2012 reicht nämlich die Eintragung des Kindes im Reisepass der Eltern nicht mehr aus. Jedes Kind braucht ein eigenes Ausweisdokument. Und aktuell wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Für Ihr Kind brauchen Sie jetzt einen elektronischen Reisepass oder einen Personalausweis. Ist der alte Kinderreisepass noch gültig, dürfen Sie ihn zumindest bis zu dessen Ablaufdatum noch nutzen.
Und der Hund?
Wollen Sie Ihren Hund Bello oder Katze Tinka mitnehmen, brauchen Sie für Ihre vierbeinigen Freunde einen EU-Heimtierausweis. Weitere Informationen zu diesem Ausweis kann Ihnen Ihr Tierarzt geben oder Sie finden sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Perso abgelaufen?
Ist Ihr Personalausweis oder Reisepass seit höchstens einem Jahr abgelaufen, können Sie ihn trotzdem zur Einreise in einige Länder des Schengen-Raums nutzen. Zum Beispiel ist Österreich Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarats. Ein vorläufiger Personalausweis muss hingegen gültig sein.
Passersatz
Im Notfall können Sie sich auch an die Bundespolizei wenden. Diese stellt einen "Reiseausweis als Passersatz" aus. Ihr abgelaufener Perso oder Pass dient dort als Identitätsnachweis. Auch ein Führerschein kann helfen. Dieser Reiseausweis gilt für die Dauer der Reise, längstens aber für einen Monat. Er kann Ihnen insbesondere helfen, wenn Sie in den Urlaub fliegen möchten. Ausgestellt wird der Reiseausweis als Passersatz bei der Bundespolizei am Flughafen. Möchten Sie in ein Land außerhalb des Schengen-Raums fliegen, reichen diese Papiere allerdings nicht aus.
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