Rechtsfrage des Tages:
Wollen Sie zum Ende der Ferien noch kurzfristig in die Sonne starten? Vielleicht bietet sich eine Last Minute Reise an. Gibt es bei solchen Reisen eigentlich auch einen Sicherungsschein?
Antwort:
Der Sicherungsschein ist neben Ihrer Buchungsbestätigung und dem Flugticket eines Ihrer wichtigsten Reisedokumente. Selbst wenn Sie mit Ihrer Pauschalreise ein Schnäppchen gemacht haben. Meist müssen Sie trotzdem einen ordentlichen Betrag an den Reiseveranstalter zahlen. Geht dieser dann vor oder während Ihrer Reise pleite, hätten Sie ein Problem. Nicht nur Ihr geplanter Urlaub würde ins Wasser fallen. Auch vom Reisepreis müssten Sie sich voraussichtlich verabschieden. Seit vielen Jahren regelt in Deutschland daher ein Gesetz die Absicherung von Reisekunden gegen eine Insolvenz des Veranstalters.
Nur bei Pauschalreisen
Einen Anspruch auf einen Sicherungsschein haben nur Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben. Das ist dann der Fall, wenn bei einem Veranstalter mindestens zwei Reiseleistungen gebucht wurden. Häufig ist das der Hin- und Rückflug ins Reiseland und die Hotelunterkunft. Umfasst Ihre Last Minute Reise diese Elemente, handelt es sich auch um eine Pauschalreise. Haben Sie Ihr Hotel, den Flug und vielleicht einen Leihwagen hingegen eigenständig und unabhängig von einem Reiseveranstalter gebucht, bekommen Sie keinen Sicherungsschein.
Gut versichert
Nach § 651 r Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Reiseveranstalter Reisende durch eine Versicherung oder ein Zahlungsversprechen eines speziellen Kreditinstituts vor der eigenen Zahlungsunfähigkeit oder einer Insolvenzeröffnung absichern. Als Nachweis erhalten Sie von Ihrem Reiseveranstalter einen sogenannten Sicherungsschein. Diesen bekommen Sie direkt mit der Buchungsbestätigung oder spätestens mit den Reisedokumenten. Und zwar auch bei einer Last Minute Reise.
Zahlung erst nach Absicherung
Grundsätzlich sollten Sie vor Erhalt des Sicherungsscheins auch nicht mehr als nur eine Anzahlung leisten. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Ihre Reise im Internet buchen. Zahlen Sie bei einer Online-Buchung den gesamten Reisepreis gleich per Kreditkarte, ohne den Sicherungsschein in Händen zu halten, kann im schlimmsten Fall das Geld weg sein.
Gestrandet
Wird der Reiseveranstalter zahlungsunfähig, übernimmt die Versicherung bereits gezahlte Reiseleistungen. Dies kann die Anzahlung, aber auch der volle Reisepreis sein. Erfahren Sie am Hotelpool von der Insolvenz Ihres Reiseunternehmens? Die Versicherung ersetzt Ihnen die Aufwendungen für eine selbst organisierente Heimreise, wenn Sie gestrandet sind. Welche Kosten das genau sind, können Sie bei der Versicherungsgesellschaft erfragen. Diese finden Sie auf Ihrem Sicherungsschein.
Wie Sie sehen, ist der Sicherungsschein ein wichtiges Reisedokument, das Sie auch unbedingt mit in den Urlaub nehmen sollten. So finden Sie im Fall der Fälle schnell den richtigen Ansprechpartner.
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