Zum Inhalt springen

Andenken aus dem Hotel mitnehmen?

Nicht für zu Hause

Ob Seife, Shampoo oder sogar Bademantel – so einiges verirrt sich als Souvenir in die Koffer der Hotelgäste. Ist das wirklich zulässig?

Eine Drehtür eines noblen Hotels.

Rechtsfrage des Tages:

Seifen, Shampoos, aber auch flauschige Bademäntel nehmen viele Hotelgäste gerne mit nach Hause. Aber ist die Mitnahme von Hygieneartikeln aus Hotels nicht vielleicht sogar Diebstahl?

Antwort:

Wer seinen Urlaub in einem Hotel verbringt, genießt den Komfort und lässt sich rundum verwöhnen. Dieser Genuss wird noch gesteigert durch kostenlos zur Verfügung gestellte Annehmlichkeiten. Gerade in Hotels gehobener Klasse gehört es zum Standard, den Gästen nicht nur eine Flasche Mineralwasser bereitzustellen. Vielmehr finden Sie oft im Badezimmer Shampoo, Seife, Nagelfeile und Schuhputzset. Und kaum ein Gast kann von sich behaupten, nicht zumindest schon einmal eine Duschhaube oder eine hübsche Shampooflasche im Design des Hotels mitgenommen zu haben. Doch ist das rechtlich überhaupt zulässig?

Ist die Flasche noch so klein …

Vom Grundsatz her darf aus Hotelzimmern eigentlich gar nichts mitgenommen werden. Wer ohne die Einwilligung des Eigentümers Gegenstände im Koffer verschwinden lässt, macht sich wegen Unterschlagung oder Diebstahls strafbar. Bei der Mitnahme von teuren Überdecken, Wandgemälden oder sogar Fernsehern dürfte dies auf der Hand liegen. Der Grundsatz gilt aber auch bei Seifen, Duschhauben und Co. Denn eigentlich werden diese Artikel nur für die Verwendung im Hotelzimmer bereitgestellt und nicht, um das heimische Badezimmer zu verschönern.

Mitnahme gestattet

In der Praxis ist es allerdings häufig so, dass die Mitnahme von Gebrauchsgegenständen von Hotelbesitzern eingeplant und erlaubt ist. Dabei kommt es freilich meist auf Größe und Wert an. Während die Mitnahme der Shampoofläschchen häufig geduldet oder sogar gestattet ist, hört bei Handtüchern und Bademänteln der Spaß meist auf. Gehören die Gegenstände zum Hotelbetrieb und sind nicht als reine Gebrauchsgegenstände einzustufen, kann eine Anzeige und ein Strafverfahren drohen. Da die Entwendung von Hoteleigentum den Betreiber schnell eine Menge Geld kosten kann, ist dies auch kein Kavaliersdelikt.

Rechnung folgt

Aber nicht jedes Hotel erstattet Strafanzeige. Manche Betreiber sind dazu übergegangen, die Kosten für den mitgenommenen Bademantel von der Kreditkarte des Kunden abzubuchen oder es folgt eine Rechnung. Waren Sie tatsächlich der "Langfinger", sollten Sie die Rechnung möglichst schnell ohne Aufhebens bezahlen. Sonst droht doch noch Ärger mit der Staatsanwaltschaft. Auch bei den Gebrauchsgegenständen im Badezimmer können Sie nicht generell davon ausgehen, dass Sie diese als Andenken mitnehmen dürfen. Zur Sicherheit können Sie beim Hotelpersonal nachfragen. So können Sie auch künftig mit gutem Gefühl das Hotel wieder besuchen.

Häufig Mehrweg

Viele Hotels sind mittlerweile im Sinne des Umweltschutzes dazu übergegangen, wieder auffüllbare Shampoo- und Seifenflaschen zu verwenden. Da diese meist fest an der Wand hängen, können Sie diese ohnehin nicht einfach mitnehmen. Und gefällt Ihnen der schicke Bademantel gut, fragen Sie doch einfach mal nach. Häufig bietet Ihnen das Hotel die Möglichkeit, eben einen solchen Bademantel neu und verpackt ganz legal zu kaufen.

 

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: