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Am Flughafen noch schnell zum Duty-free

Günstig einkaufen

Wer auf seinen Flug wartet, kann im Flughafen noch einen kleinen Bummel machen. Lohnt sich der Besuch im Duty-free-Shop?

Frau im Supermarkt sieht sich eine Verpackung genauer an.

Rechtsfrage des Tages:

Nicht erst auf der Rückreise kaufen viele Fluggäste gerne Mitbringsel, Parfum oder Süßigkeiten im Duty-free-Shop ein. Sind die Waren dort wirklich steuerfrei?

Antwort:

Für viele ist der Besuch im Duty-free ein fester Bestandteil der Urlaubsplanung. Und nicht nur an Flughäfen, auch auf einigen Fährschiffen locken solche Läden mit günstigen Schnäppchenpreisen. "Duty-free" steht dabei für den abgabenfreien Einkauf zwischen zwei Zollstellen. Tatsächlich haben Sie die Chance, nach dem Einchecken am Flughafen oder auf der Fähre Parfum, Alkoholika und Lebensmittel zu deutlich günstigeren Preisen zu erstehen.

Reisen in ferne Länder

Fliegen Sie von außerhalb der EU nach Deutschland, können Sie sich im Duty-free-Shop eindecken. Steuern werden auf den Preis nicht erhoben. Aber Achtung! Sie müssen trotzdem die zollfreien Einfuhrmengen beachten. Gleiches gilt natürlich auch bei Ihrem Einkauf auf dem deutschen Flughafen mit dem Flugziel in ein anderes Land. Müssen Sie am Zoll Ihre Einkäufe versteuern oder werden Sie sogar bei der illegalen Einfuhr erwischt, kann es teuer werden.

Innerhalb der EU

Reisen Sie innerhalb der EU, fallen auf Ihre Einkäufe Steuern an. Seit dem 1. Juli 1999 können Sie nämlich innerhalb der EU nicht mehr steuerfrei einkaufen. Etwas anderes gilt nur in Zollausschlussgebieten wie zum Beispiel Helgoland. Allerdings werden Sie dies oft gar nicht bemerken. Bestimmt ist Ihnen schon aufgefallen, dass Sie in der Abflughalle manchmal sogenannte "Travel Value Shops" entdecken, statt der altbekannten Duty-frees.

Auch mit Steuer günstiger

Im Travel Value Shop können Sie Waren meist zu gleichen Preisen wie im Duty-free kaufen. Die tatsächlich anfallenden Steuern sind im günstigeren Preis bereits enthalten und werden vom Einzelhändler übernommen. Aufgrund der gesetzlichen Preisbindung werden Sie im Travel Value allerdings vergeblich nach günstigeren Zigaretten suchen. Diese werden Ihnen dort nur zu den üblichen Inlandspreisen verkauft. Und auch hier müssen Sie wieder im Hinblick auf den Zoll an die maximal zulässige Einfuhrmenge denken.

Ohne Bordkarte geht nichts

Und haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum Sie bei Ihrem Einkauf am Flughafen Ihr Flugticket vorzeigen müssen? Schließlich können Sie ohnehin nur mit einer gültigen Bordkarte bis zum Shop vordringen. Laut dem Flughafenverband ADV sind die Betreiber der Läden verpflichtet, den Finanzbehörden die Daten des Flugziels im Zusammenhang mit dem gekauften Produkt zu übermitteln. Dabei wird die Bordkarte von den Behörden als Nachweis anerkannt. Personenbezogene Daten sollen aber nicht mit verarbeitet werden.

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