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Reisen mit Medikamenten: Darf alles mit?

Je nach Wirkstoff

Sind Sie auf Medikamente angewiesen, müssen Sie sich vor einer Reise gut informieren. Manches darf nicht einfach in die Reiseapotheke.

An einer Leine sind verschiedene Tablettenblister aufgehangen.

Auch im Urlaub können viele Menschen nicht auf ihre Medikamente verzichten. Neben der üblichen Reiseapotheke sind beispielsweise chronisch Kranke auf verschreibungspflichtige Arzneimittel angewiesen. Was müssen Sie bei Reisen ins Ausland beachten?

Ein Urlaub will wohl geplant sein. Neben den üblichen Dingen wie Hygieneartikeln und Kleidung, denken auch viele Urlauber an eine kleine Reiseapotheke. Sind Sie zudem dauerhaft auf Medikamente angewiesen, sollten Sie unbedingt einen ausreichenden Vorrat Ihrer Arznei einpacken. Verlassen Sie sich nicht darauf, die Medizin im Ausland gleichfalls zu erhalten oder dass diese die gleiche Qualität hat. Unbedingt beachten müssen Sie dabei aber, dass in den unterschiedlichen Ländern auch ganz unterschiedliche Einfuhrbedingungen herrschen können. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Arzneien aus der Klasse der Betäubungsmittel handelt.

Bescheinigung für Betäubungsmittel

Als Betäubungsmittel geltende Medikamente dürfen Ärzte in Deutschland in angemessenen Mengen verschreiben. Reisen Sie in einen der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens, dürfen Sie diese Betäubungsmittel mit sich führen. Sie brauchen allerdings eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens und müssen diese mit sich führen. Diese Bescheinigung müssen Sie vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigen lassen. Sie muss für jedes einzelne Betäubungsmittel gesondert vorliegen und ist 30 Tage gültig. Ein Muster dieser Bescheinigung finden Sie neben weiteren Informationen auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFarM).

Fernreisen

Außerhalb des Schengener Raums ist die Lage noch komplizierter. Sie sollten sich eine ärztliche Bescheinigung über Einzel- und Tagesdosierung, Wirkstoffbezeichnung und die Dauer der Reise ausstellen lassen. Dieses Dokument sollte in Englisch verfasst sein und ebenfalls von der obersten Landesbehörde beglaubigt werden. Außerdem müssen aber noch die besonderen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes beachtet werden.

Besonderheit im Urlaubsland

Beispielsweise gelten in Dubai viele medizinische Wirkstoffe in Schmerzmitteln, Antidepressiva oder Neuroleptika als Drogen. Wer diese Medikamente ohne Anmeldung oder Bescheinigung einführt, kann sich sogar strafbar machen. Geht Ihre Urlaubsreise nach Australien, müssen Sie bei Medikamenten auf Pflanzenbasis besonders aufpassen. Diese sind nämlich in der Regel anmeldepflichtig. Um am Zoll im Reiseland keine böse Überraschung zu erleben, sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland erkundigen. In den Botschaften erhalten Sie rechtsverbindliche Auskunft darüber, welche Vorkehrungen Sie treffen müssen.

Reisen innerhalb des Schengenraums

Fahren Sie nach Österreich, Frankreich oder Polen, dürfen Sie Medikamente für den üblichen Gebrauch mitnehmen. Laut Zoll ist dies der Bedarf für maximal drei Monate. Verboten sind allerdings gefälschte Arzneien, Dopingpräparate und Betäubungsmittel. Hier müssen Sie gut aufpassen. Einige starke Schmerzmittel können Wirkstoffe enthalten, die als Betäubungsmittel eingestuft werden. Derartige Medikamente können Sie sich in Deutschland von Ärzten in angemessenen Mengen verschreiben lassen. Für die Einreise in eines unserer Nachbarländer brauchen Sie wiederum das spezielle beglaubigte Formular nach dem Schengener Durchführungsabkommen.

Arznei als Souvenir

Die Einfuhrregelungen gelten übrigens nicht nur für die Reise ins Urlaubsland. Beliebt ist es, im Ausland teilweise deutlich günstiger Medikamente einzukaufen. Ärzte und Apotheker warnen aber davor, dass die Inhaltsstoffe nicht immer mit den Produkten auf dem deutschen Markt identisch sind. Eine böse Überraschung kann drohen, wenn Sie beispielsweise Vitaminpräparate oder Schlankheitsmittel im Ausland kaufen. Nicht selten enthalten diese Amphetamine. Nehmen Sie diese mit nach Deutschland, verstoßen Sie gegen das Betäubungsmittelgesetz und es drohen strafrechtliche Konsequenzen.

 

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