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Taschendiebstahl: nicht nur am Strand

Schnell handeln

Sie möchten sich am Strand oder im Park erholen? Achten Sie dabei nicht auf Ihre Wertsachen, können Sie schnell in Stress kommen.

Schlafende Frau am Strand. Ein Mann greift nach ihrer Strandtasche.

Rechtsfrage des Tages:

Genießen Sie einen Sonnentag am Strand oder bummeln Sie über die Promenade, müssen Sie auf Ihre Sachen gut achtgeben. Werden Sie Opfer eines Taschendiebstahls, müssen Sie schnell handeln. Was ist zu tun?

Antwort:

Im Urlaub oder bei einem Wochenendbummel sind Sie vor Taschendieben nicht gefeit. Stellen Sie fest, dass Sie ohne Portemonnaie, Schlüssel oder Handy zu Hause ankommen, dürfen Sie nicht abwarten.

Risiko vermeiden

Gelegenheit macht Diebe. Das ist nicht nur ein Sprichwort, sondern leider bittere Wahrheit. Wer sich am Strand ein Eis holt und sein Handy im Strandkorb lässt oder seine Tasche im Café unter den Tisch stellt, geht ein hohes Risiko ein. Trickreiche Diebe finden immer wieder Möglichkeiten, Taschen auszuräumen oder unbeaufsichtigte Handys mitgehen zu lassen. Achten Sie also darauf, Ihre Papiere, Geld und Mobiltelefone immer bei sich zu tragen. Auch wenn es lästig ist. Lassen Sie Ihre Wertsachen nicht unbeaufsichtigt in Ihrer Strandtasche. Selbst wenn Sie nur kurz zur Toilette gehen wollen.

Wenn es passiert ist

Waren die Diebe geschickt oder Sie etwas unaufmerksam, kann es schnell passiert sein. Sind Portemonnaie, Autoschlüssel oder gleich die ganze Tasche weg, heißt es ohne Zögern aktiv zu werden. Als Erstes sollten Sie unbedingt Ihre Bank- und Kreditkarten sperren lassen. Dafür können Sie beispielsweise den zentralen Notruf unter der Telefonnummer 116 116 anrufen. Sind Sie im Ausland, vergessen Sie nicht die Ländervorwahl für Deutschland. Ist Ihr Handy dem Diebstahl zum Opfer gefallen, sollten Sie die SIM-Karte umgehend sperren lassen. Dadurch verhindern Sie Überraschungen bei der nächsten Abrechnung. Ist Ihre ganze Tasche verschwunden, müssen Sie besonders aufpassen. Findet der Dieb neben Ihrem Schlüssel auch Ihre Adresse, droht ein Einbruch.

Schlüssel weg

Haben Sie Ihren Schlüssel verloren? Dann sollten Sie zunächst ein paar Tage abwarten. Mit etwas Glück taucht der Schlüsselbund beim örtlichen Fundbüro wieder auf. Sollte das nicht der Fall sein, sollten Sie das Türschloss austauschen. Melden Sie Ihrer Hausratversicherung den Verlust und den Austausch des Schlosses. Nur so stellen Sie im Falle eines Einbruchs den vollen Versicherungsschutz sicher. Tragen Sie dauernd einen Firmenschlüssel bei sich, kann es besonders teuer werden. Unter Umständen muss nämlich die gesamte Schließanlage im Betrieb ausgetauscht werden. Vielleicht muss für die Übergangszeit sogar ein Wachdienst das Gebäude sichern. Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihre private Haftpflichtversicherung den Verlust beruflich genutzter Schlüssel absichert. Ist der Schlüssel weg, müssen Sie unverzüglich Ihren Arbeitgeber informieren. Kontaktieren Sie auch schnellstmöglich Ihre Versicherung.

Autoschlüssel weg

Besonders prekär kann es werden, wenn der Dieb auch Ihren Autoschlüssel entwendet hat. Nur in wenigen Fällen erstattet Ihnen Ihre Versicherung die Kosten für einen neuen Schlüssel oder eine neue Schließanlage. Wichtig ist auch hier die umgehende Anzeige bei der Polizei. Ihre Kfz-Versicherung sollten Sie auch sofort informieren. Diese entscheidet, ob Sie gegebenenfalls die Schließanlage am Fahrzeug tauschen lassen müssen. Ob eine Umprogrammierung des Schlüssels reicht oder die ganze Anlage getauscht werden muss, können Sie mit Ihrer Werkstatt besprechen.

Anzeige ist notwendig

Auch wenn wenig Chancen bestehen, dass der Dieb gefasst wird: Erstatten Sie schnellstmöglich Anzeige bei der Polizei. In der Regel müssen Sie eine Anzeige nachweisen, wenn Sie einen neuen Pass oder Personalausweis beantragen. Gestohlene Führerscheine und Ausweispapiere registriert die Polizei zudem im Fahndungssystem. Vielleicht haben Sie auch Glück im Unglück. Nicht selten tauchen gestohlene Geldbörsen und Taschen wieder auf, da die Diebe meist nur am Bargeld interessiert sind und den Rest wegwerfen.

Langfinger im Ausland

Kommt im Urlaub etwas weg, müssen Sie auch stets die Polizei einschalten. Haben Diebe Ihr Hotelzimmer aufgebrochen oder sind in Ihr Ferienhaus eingestiegen, kommt unter Umständen Ihre Hausratversicherung für die entwendeten Sachen auf. Als Beleg müssen Sie dafür die Anzeige bei der Polizei vorlegen. Anders, wenn Sie auf offener Straße oder am Strand bestohlen wurden. In diesen Fällen können Sie von Ihrer Hausratversicherung leider nichts verlangen. Als Absicherung gegen Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken können Sie eine Reisegepäckversicherung abschließen. Für einen Taschendiebstahl ist diese Versicherung aber auch nicht vorgesehen. Damit Sie nicht das Nachsehen haben, müssen Sie auch im Ausland gut auf Ihre Wertsachen aufpassen oder sie lieber im Hotelsafe verwahren.

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