Sicherlich haben Sie viel Zeit in die Urlaubsvorbereitung investiert. Umso größer ist der Schock, wenn der Koffer auf dem Weg in den Urlaub verloren geht. Welche Ansprüche haben Sie, wenn Ihr Koffer allein unterwegs ist?
Sie haben sorgfältig Ihre Reisegarderobe ausgewählt und ordentlich gepackt. Am Zielflughafen stehen Sie dann am Gepäckband und warten vergeblich auf Ihren Koffer. Für viele eine Horrorvorstellung. Da ist es gut zu wissen, welche Ansprüche Sie haben. Bei Gepäckverlust, Beschädigung oder Verspätung von Koffern, Taschen und Co. haben Sie nämlich Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft. Zunächst einmal heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren.
Beim Packen einkalkulieren
Schon beim Packen sollten Sie das - wenn auch nur geringe - Risiko einkalkulieren, dass Ihr Koffer in ein falsches Flugzeug geladen wird. Wertgegenstände und notwendige Utensilien sollten Sie daher nicht im Koffer, sondern lieber im Handgepäck verstauen. Auch wichtige Medikamente, die Lesebrille und die Zahnspange gehören in der Handtasche an Bord. Achtung! Sind Sie auf bestimmte Arzneien angewiesen, erkundigen Sie sich über die Einfuhrbedingungen. Im Zweifel müssen Sie eine ärztliche Verordnung vorweisen können.
Wenn der Koffer weg ist
Das passiert meist auf dem Hin- oder Rückflug. Grundsätzlich können Sie in diesem Fall Schadensersatzansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Schadensersatz steht Ihnen sowohl für den Fall zu, dass Ihr Gepäck gar nicht mehr auffindbar ist, wie auch, wenn Ihr Koffer verspätet am Reiseziel ankommt. In diesen Fällen kann der Reisende 1200 Euro verlangen. Ist Ihr Koffer verschwunden, sollten Sie sich sofort an den Gepäckschalter wenden. Bei "lost and found" füllen Sie ein Verlustprotokoll aus. Heben Sie dieses sowie Ihr Flugticket mit dem Gepäckabschnitt gut auf. Zusätzlich müssen Sie den Verlust noch der Fluggesellschaft melden. Dass Ihr Koffer gar nicht oder aber verspätet am Reiseziel (oder Zuhause) eingetroffen ist, müssen Sie innerhalb von 7 Tagen (bei Verspätung des Gepäcks innerhalb von 21 Tagen) schriftlich bei der Fluggesellschaft anzeigen.
All diese Ersatzansprüche sind im Montrealer Übereinkommen geregelt. Danach bestimmen sich die Ansprüche von Fluggästen auf internationalen Flughäfen.
Zahnbürste und Unterwäsche
Damit Sie am Urlaubsort nicht ohne Wechselwäsche und Waschzeug dastehen, dürfen Sie Ersatzkäufe tätigen. Allerdings sollten Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft erkundigen, was Sie erstattet bekommen können. Manche Airlines halten auch Notfallkoffer mit Unterwäsche und Toilettenartikeln bereit. Bevor Sie nun aber groß einkaufen gehen, bedenken Sie Folgendes. Erstattet werden in der Regel nur angemessene Ausgaben. Statt einer teuren Designer-Bluse sollten Sie daher lieber zur kostengünstigeren Alternative greifen. Achten Sie darauf, dass Sie nur das Nötigste anschaffen und heben Sie Belege und Quittungen gut auf.
Schadensersatz für Verlust
Bleibt Ihr Koffer verschwunden, können Sie Schadensersatz geltend machen. Die Entschädigungsleistung ist aber durch das Montrealer Abkommen gedeckelt. Sie können maximal 1.131 Sonderziehungsrechte beanspruchen. Dies entspricht derzeit etwa 1.355 Euro. Sonderziehungsrechte sind eine künstliche Währung, die feste Summen für US-Dollar, Yen, Euro und Britische Pfund definieren. Diese Grenze gilt pro Passagier und nicht pro Gepäckstück. Zudem verlangen die meisten Fluggesellschaften einen Nachweis über den Wert des Kofferinhalts.
Fristen beachten!
Wichtig sind auch die Fristen, die Sie beachten müssen. Bei Gepäckverlust oder Verspätung müssen Sie die Schadenmeldung binnen 21 Tagen schriftlich einreichen. Kommt Ihr Koffer schwer verbeult aus der Maschine, beträgt die Frist nur sieben Tage. Zögern Sie also nicht. Übrigens sollten Sie keine besonders wertvollen oder zerbrechlichen Dinge in Ihrem Koffer verpacken. Werden diese beschädigt oder gehen verloren, ist die Fluggesellschaft häufig von der Haftung frei. Für diese Dinge sind Sie selbst verantwortlich. Nur wenn Sie nachweisen können, dass das Bordpersonal oder andere Mitarbeiter der Fluggesellschaft das Gepäck beschädigt haben, können Sie Ansprüche geltend machen. Und das gelingt meistens nicht.
Pauschalurlaub ohne Gepäck
Als Pauschalurlauber sollten Sie auch an Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter denken. Verspätetes Gepäck im Urlaubsland kann einen Reisemangel darstellen, der unter anderem eine Reisepreisminderung nach § 651 d BGB und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreuden nach § 651 f Abs. 2 BGB rechtfertigen kann. In der Regel können Sie einen Minderungsbetrag pro Tag ohne Gepäck ansetzen. Versäumen Sie also nicht, Ihrem Reiseveranstalter eine unverzügliche Anzeige zukommen zu lassen. Bei der Höhe der Minderung kommt es dabei zum Beispiel auch auf die Wichtigkeit der vermissten Kleidung an. Fehlen Ihnen für Ihren Strandurlaub Shorts und T-Shirts, ist das nicht so einschneidend, als wenn Sie bei einem Luxus-Hotelurlaub mit Kleiderordnung ohne Abendkleid dastehen.
Ohne Koffer nach Hause
Natürlich kann Ihr Koffer auch auf dem Rückflug verloren gehen. Dann stehen Ihnen die gleichen Entschädigungsleistungen zu, wie bei einem Verlust zu Beginn der Reise. Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf Ersatzkäufe. Es wird nämlich davon ausgegangen, dass Sie ausreichend andere Kleidung zu Hause haben. So können Sie sich zwar am Flughafen noch einen Einkaufsbummel gönnen. Ersatz für ein neues T-Shirt und eine Hose werden Sie aber nicht bekommen.
Gut zu wissen
Busreisen
Auch bei einer Beförderung mit einem Fernbus, muss das Fernbusunternehmen haften, wenn das Gepäck verloren geht. Ein etwaiger Haftungsausschluss in den Bedingungen des Unternehmens ist unwirksam (Urteil des AG München vom 08.12.2015, Az. 283 Js 5956/15).
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