Rechtsfrage des Tages:
Bald stehen die Osterferien an. Und so mancher plant, über die freien Tage in den Skiurlaub zu starten. Was aber, wenn der weiße Zauber auf sich warten lässt? Oder wenn die Lifte wegen Schneechaos und Sturm schließen? Können Sie eine Reise stornieren oder zumindest den Reisepreis mindern, wenn im Skigebiet kein Schnee liegt oder die Pisten nur künstlich beschneit sind? Und was gilt bei Lawinengefahr?
Antwort:
Viele Wintersportler buchen ihren Skiurlaub als Pauschalreise. Enthält das Paket mindestens zwei Leistungen, beispielsweise Hotel und Skipass oder Anreise und Unterkunft, stehen Ihnen die Reiserechte für Pauschalurlauber zu. Ob Sie aber eine Reise kostenlos stornieren oder den Reisepreis mindern können, hängt vom jeweiligen Mangel ab. Mit zu wenig oder zu viel Schnee werden Sie nur selten argumentieren können. Haben Sie Ihre Reise individuell geplant und gebucht, sieht es mit einer kostenlosen Stornierung ebenfalls eher schlecht aus.
Storno meist teuer
Wer vom Skiurlaub träumt hat sicherlich keine Lust, auf grünen Wiesen wandern zu gehen. Eine Stornierung ohne Kosten werden Sie aber nicht vornehmen können. Grundsätzlich können Sie jede Pauschalreise vor Reiseantritt stornieren, müssen dann aber mit teilweise hohen Stornierungskosten rechnen. Je näher der Reisetermin rückt, desto höher fallen diese Kosten in der Regel aus. Etwas anderes gilt nur, wenn die Reise aufgrund höherer Gewalt unmöglich würde und Sie den Urlaub nur erheblich erschwert antreten könnten.
Schneechaos und Lawinengefahr
Je nach Witterung kann gerade rund um Ostern eine erhöhte Lawinengefahr herrschen. Aber ist diese Gefahr ein außergewöhnlicher Umstand, der Pauschalurlauber zur kostenlosen Stornierung berechtigt? Nach der Rechtsprechung kann das der Fall sein, wenn im Skigebiet eine konkrete Gefährdung vorliegt. Dabei kann die Lawinenwarnstufe eine Rolle spielen. Bei höchster Lawinenwarnstufe können auch in flacherem Gelände spontan große Lawinen abgehen. Daher kann eine kostenlose Stornierung in Betracht kommen, wenn für Ihr Urlaubsziel die höchste Warnstufe verhängt wurde. Oder Sie vielleicht aufgrund von Lawinenabgängen gar nicht bis in Ihren Urlaubsort kommen.
Wetter ist eigenes Risiko
Natürlich ist es ärgerlich, wenn Sie Ihre Skier vom Dachboden geholt haben und dann vor braunen matschigen Hängen stehen. Das Wetter gehört aber ebenso wie die örtlichen Schneeverhältnisse zum allgemeinen Lebensrisiko. Das Argument, die Reise sei mangels Schnee sinnlos geworden, reicht für eine kostenlose Stornierung nicht aus. Ebenso können Sie Ihren Mallorca-Urlaub nicht stornieren, weil für Ihre Ferienwoche Regen angesagt ist. Würde hingegen ein Lawinenabgang die Anreise zum Urlaubsort unmöglich machen, könnten Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten. Gleiches gilt dann übrigens auch für den Reiseveranstalter. Ähnlich verhält es sich mit der Reisepreisminderung.
Weiße Pracht garantiert
Grüne Pisten berechtigen Sie nicht dazu, gegenüber Ihrem Veranstalter den Reisepreis zu mindern. Es sei denn, Ihnen wurde im Reiseprospekt oder Ihren Reiseunterlagen eine Schneegarantie gegeben. Erklärt der Veranstalter, er stehe für die Schneesicherheit im Skigebiet ein, können Sie bei absolutem Schneemangel vom Reisevertrag zurücktreten oder den Reisepreis mindern. Aber auch dann müssen Sie genau hinschauen. Denn es muss nicht unbedingt der natürliche Schnee sein, den der Veranstalter verspricht. Sind die Pisten künstlich beschneit, werden Sie kaum Ansprüche geltend machen können. Auch wenn der weiße Teppich zwischen braunen Wiesen nicht so idyllisch sein dürfte. Daher sollten Sie sich in das Wetter fügen und bei Schneemangel statt Skifahren einfach Wellness und Wandern aufs Programm setzen. Zumindest, wenn der Wettergott nicht doch noch ein Einsehen hat.
Auf eigene Faust
Haben Sie Ihren Skiurlaub selbst geplant? Dann liegt eine Individualreise vor und Ihnen stehen die reiserechtlichen Ansprüche auf Stornierung und Minderung ohnehin nicht zu. Ob Sie das gebuchte Ferienhaus kostenfrei wieder absagen können, kommt auf den Mietvertrag oder die Kulanz Ihres Vermieters an. Nur wenn Sie Ihr Domizil wegen Lawinenabgängen und Straßensperrungen gar nicht erst erreichen können, brauchen Sie es nicht zu bezahlen. Aber Achtung! Dauert das Schneechaos nur kurze Zeit, kommen Sie nicht immer für die gesamte Urlaubszeit ohne Kosten aus dem Vertrag heraus.
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