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Online-Reisebuchung widerrufen?

Kein Weg zurück

Lieber doch nicht nach Kreta? Haben Sie spontan im Internet eine Reise gebucht, kommen Sie leider nicht so leicht aus dem Vertrag heraus.

Eine Frau sitzt auf dem Sofa in einem gemütlichen Zuhause und schaut in ihren Laptop.

Rechtsfrage des Tages:

Unzählige Ferienportale und Online-Reisebüros bieten Ihnen heute die Möglichkeit, Ihren nächsten Urlaub bequem im Internet zu buchen. Was aber, wenn Sie sich später anders entscheiden? Können Sie auch eine Online-Reisebuchung widerrufen?

Antwort:

In vielen Bereichen bietet das Shoppen im Internet dem Verbraucher den zusätzlichen Luxus, Verträge widerrufen zu können. Da wäre es doch praktisch, auch Reisebuchungen auf einfachem Wege wieder loszuwerden. Beispielsweise, wenn Sie doch noch ein günstigeres Angebot gefunden haben. So leicht ist die Sache aber leider nicht.

Widerruf im Fernabsatz

Eigentlich heißt es: Verträge sind einzuhalten. Für Fernabsatzverträge gibt es allerdings eine Besonderheit. Zum besonderen Schutz von Verbrauchern können viele online oder am Telefon abgeschlossene Verträge widerrufen werden. Das Gesetz nennt allerdings verschiedene Geschäfte, bei denen das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzrecht ausgeschlossen ist. So können Sie beispielsweise einen Vertrag über ein individuell nach Ihren Wünschen gefertigtes und bedrucktes Kleidungsstück nicht widerrufen. Auch auf bestimmten Hygieneartikeln bleiben Sie unwiderruflich sitzen.

Ausnahme Pauschalreise

Zu diesen Ausnahmen vom Widerrufsrecht gehören auch Pauschalreisen. Haben Sie also im Internet ein Paket verschiedener Reiseleistungen wie Flug und Hotel gebucht, ist ein Widerruf ausgeschlossen. Daher sollten Sie von einer vorschnellen Online-Buchung Ihres Urlaubs lieber Abstand nehmen. Übrigens muss der Veranstalter von Pauschalreisen Sie auch nicht darauf hinweisen, dass Ihnen kein Widerrufsrecht zusteht.

Rücktritt mit Kosten

Haben Sie sich dennoch umentschieden, können Sie aber zumindest nach § 651 h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor Reisebeginn zurücktreten. Gründe müssen Sie dafür keine angeben. Den bereits gezahlten Reisepreis bekommen Sie erstattet. Allerdings ist der Veranstalter berechtigt, eine angemessene Pauschalentschädigung zu verlangen. Die gefürchtete Stornogebühr macht in diesem Fall den Unterschied zwischen Rücktritt und Widerrufsrecht aus.

Nur Hotel oder Flug

Nicht anders ist die Rechtslage, wenn Sie nur einen Flug oder separat ein Hotel buchen. Auch wenn es sich nicht um eine Pauschalreise handelt, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Das gilt für Beherbergung ebenso wie für Beförderungen, sofern ein fester Termin oder Zeitraum bestimmt ist.

Vertippt nochmal

Haben Sie den Button für die Reisebuchung nur versehentlich angeklickt? Oder haben Sie ungewollt eine Doppelbuchung getätigt? Dann können Sie den Vertrag auch wegen Irrtums anfechten. Der Vertrag gilt dann als nichtig, so als hätte es ihn nicht gegeben. Allerdings hat in diesen Fällen der Veranstalter auch ein Recht auf Ersatz unnützer Aufwendungen wie die Bearbeitung der Buchung, Porto und Papier.

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