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Reise stornieren oder widerrufen?

Urlaub zu Hause

Wer sich kurzfristig gegen einen gebuchten Urlaub entscheidet, muss meist tief in die Tasche greifen. Wann fallen Stornogebühren an?

Junger Mann auf einem gelben Sofa mit Hund und Laptop auf dem Schoß.

Steht der Urlaub vor der Türe, ist die Vorfreude meist groß. Aber was, wenn man nun lieber Zuhause bleiben würde? Können Sie eine Reise stornieren oder sogar widerrufen?

Nicht immer macht sich kurz vor dem Urlaub die Vorfreude breit. Gründe für ein ungutes Gefühl kann es viele geben. Seien es private oder gesundheitliche Umstände. Als Pauschalreisender haben Sie grundsätzlich das Recht, eine Reise zu stornieren. Allerdings müssen Sie dann nicht selten mit hohen Stornokosten rechnen. Ein Widerruf eines Reisevertrages ist in aller Regel nicht möglich, selbst bei online gebuchten Reisen.

Stornierung möglich

Eine Stornierung einer Pauschalreise ist jederzeit möglich, unabhängig vom jeweiligen Grund. Allerdings ist diese in aller Regel mit nicht unerheblichen Stornogebühren verbunden. Dabei fallen die Kosten regelmäßig umso höher aus, je näher der Abreisetag rückt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verliert ein Reiseveranstalter mit dem Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn zwar seinen Anspruch auf den Reisepreis. Er kann aber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angemessene Entschädigungspauschalen festlegen – was in der Praxis stets der Fall sein dürfte.

Keine Kosten bei höherer Gewalt

Wird die Reise allerdings aufgrund höherer Gewalt im Urlaubsland erheblich gefährdet und war diese Gefährdung bei der Reisebuchung nicht vorhersehbar, so kommt eine kostenlose Stornierung in Betracht (§ 651 h Absatz 3 BGB). Höhere Gewalt ist nach Ansicht der Gerichte zumeist dann anzunehmen, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Zwar ist diese Warnung keine zwingende Voraussetzung für das Vorliegen von Gründen für eine kostenlose Stornierung. Ohne die Reisewarnung verlangen Reiseveranstalter aber meist die üblichen Stornogebühren. Wollen Sie sich dagegen wehren, müssen Sie häufig einen recht kostspieligen Prozess führen. Auch ohne Reisewarnung des Auswärtigen Amtes prüft das Gericht, ob eine erhebliche Gefährdung vorliegt. Allerdings sind die Hürden ziemlich hoch.

Widerruf einer Online-Reise?

Rund um das Widerrufsrecht kursieren viele Rechtsirrtümer. Haben Sie online ohne Besuch in einem Reisebüro eine Reise gebucht, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Für viele Fernabsatzverträge sieht das Gesetz tatsächlich zum Schutz der Verbraucher ein Widerrufsrecht vor. Nicht so bei gebuchten Reiseleistungen. Obwohl es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt, steht Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB sind unter anderem Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung und Beförderung von den besonderen Vorschriften über Fernabsatzverträge ausgenommen. Dies gilt immer dann, wenn sich der Veranstalter verpflichtet, die Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau eingegrenzten Zeitraums zu erbringen. Einfach gesagt bedeutet dies, dass das Gesetz für Reise- oder Flugbuchungen, die Sie per Internet oder auch Telefon vorgenommen haben, kein Widerrufsrecht vorsieht. 

Vertragliche Vereinbarung

Etwas anderes gilt nur, wenn Ihnen der Veranstalter freiwillig ein solches Recht eingeräumt hat. Das dürfte aber eher selten der Fall sein. Haben Sie erstmal den Button "kostenpflichtig buchen" betätigt, können Sie die Reise nur stornieren oder umbuchen. Dann fallen hierfür regelmäßig Gebühren an. 

Reiserücktrittsversicherung

Auf Ihre Reiserücktrittsversicherung können Sie im Falle einer Stornierung nur hoffen. Diese greift aber nur dann, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung die Reise nicht antreten können. 

 

Stand: 01.01.2025

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