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Ist die Kita verpflichtend?

Freie Entscheidung

Manche Kinder können es kaum erwarten, andere tun sich schwer mit dem ersten Kindergartentag. Müssen alle Kinder in die Kita gehen?

Zwei Kinder machen ein Seifenkistenrennen.

Rechtsfrage des Tages:

Für viele Familien ist es die Regel, dass ihre Kinder ab drei Jahren in einen Kindergarten gehen. Aber ist die Anmeldung in einer Kita eigentlich verpflichtend?

Antwort:

Nicht immer ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Kinder ab einem gewissen Alter in den Kindergarten kommen. Manche Eltern möchten den Nachwuchs lieber länger zu Hause betreuen. Auch wenn das Thema Kita-Pflicht schon länger heftig diskutiert wird, bisher besteht in Deutschland keine Verpflichtung, Kinder in den Kindergarten zu schicken.

Anspruch auf Kita-Platz

Bereits seit 1996 haben Eltern in Deutschland einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, sobald der Nachwuchs drei Jahre alt ist. Seit 2013 ist dieser Anspruch auf Kinder zwischen einem und drei Jahren ausgeweitet worden. Theoretisch muss also jedes Kind ab drei Jahren einen Kitaplatz bekommen. Die Realität sieht freilich nicht selten anders aus. Und Achtung: Ohne Masernschutzimpfung können Kinder nicht in einer Kita aufgenommen werden.

Zu wenig Plätze

Viele leidgeprüfte Eltern wissen, dass ein freier Kitaplatz keineswegs eine Selbstverständlichkeit ist. In der Presse wird regelmäßig berichtet, dass zu wenig Betreuungsplätze vorhanden sind. Manche Eltern beschweren sich auch über zu große Gruppen oder schlechte Ausstattung der Einrichtungen. Umgekehrt gibt es aber auch Eltern, die ihr Kind ohnehin lieber erst später oder sogar gar nicht in den Kindergarten geben möchten.

Pro und Kontra

Die Meinungen zum Kindergarten sind geteilt. Die meisten Eltern befürworten den Besuch des Kindergartens, da ihre Kinder versorgt sind und lernen, sich mit Gleichaltrigen zu sozialisieren. Andere sind der Meinung, ihren Kindern daheim oder in einer kleineren individuellen Gruppe eine bessere Bildung angedeihen lassen zu können oder hadern mit den nicht ausreichenden Kita-Plätzen. Letztlich müssen alle Eltern für sich, ihre Kinder und die Familie eine eigene Entscheidung treffen.

Kita-Pflicht nein, Schulpflicht ja

Und tatsächlich ist es allein die Entscheidung der Eltern, ob das Kind eine Kita besuchen soll oder nicht. Es besteht bei uns keine Kindergartenpflicht. Aus rechtlicher Sicht spricht also nichts dagegen, Kinder nicht oder erst später in den Kindergarten zu geben.

Gut zu wissen ...

Haben Sie Ihr Kind in einer Kita angemeldet, sollte es auch hingehen. Bleibt Ihr Kind ohne Grund oder Abmeldung längere Zeit der Kita fern, kann die Einrichtung unter Umständen das Jugendamt hinzuziehen. Das gilt dann, wenn eine berechtigte Sorge um das Wohl des Kindes besteht.

Etwas anderes gilt für die Schule. Je nach Bundesland beginnt die Schulpflicht zwischen dem 5. und 7. Lebensjahr der kleinen Abc-Schützen. Wer sein Kind nicht rechtzeitig zur Schule anmeldet, muss mit Sanktionen rechnen.

Rechtslage Österreich

Im Nachbarland Österreich sieht die Rechtslage beispielsweise etwas anders aus. Dort herrscht eine Kindergartenpflicht für Kinder ab fünf Jahren. Diese müssen 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen in einem Kindergarten betreut werden und haben bei der Platzvergabe Vorrang vor jüngeren Kindern. Die Vormittagsbetreuung ist für die Eltern kostenlos und wird von den Ländern finanziert. Verstoßen die Eltern gegen diese Pflicht, drohen ein Verwaltungsverfahren und Geldstrafen. Allerdings kann auch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Kommt die Kitapflicht?

Auch bei uns wird immer mal wieder über eine Kindergartenpflicht diskutiert. Derzeit brauchen Sie damit aber nicht zu rechnen. Nach statistischen Angaben soll ohnehin der Großteil der Eltern die Betreuungsangebote für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Und die teilweise langen Wartelisten sprechen eine eigene Sprache. Zudem wäre die Einführung einer Kitapflicht Ländersache.

Stand: 21.01.2025

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